Straßenbahnfahrer verhindert Unfall am Marktplatz

11 Antworten

  1. Fadamo sagt:

    Wieso muss man die Polizei bei einem Beinahe- Unfall rufen ? Keiner hatte Schaden erlitten, da wäre ich mit dem Fahrrad weiter gefahren. Ein Unfall hat ja nicht statt gefunden .

    • Seb Gorka sagt:

      Weil bei einer möglichen Straftat Ermittlungen durchgeführt werden müssen und diese Ermittlungen von der Polizei durchgeführt werden.

    • Fußgänger sagt:

      Weil es eine Straftat ist. Da man Radfahrern sonst noch nicht habhaft wird, muss man diese festhalten. Ist übrigens völlig legal.

  2. Uli sagt:

    ZU FADAMO:
    Weil auf dem Markt generell Fahrradfahrverbot besteht und oft unbelehrbare Fahrradfahrer – zu denen Sie offensichtlich auch Sie gehören – Fußgänger wie Slalomstangen umkurven, diese gefährden und schlimmstenfalls auch noch frech klingeln.
    Richtig, dass die Ordnungshüter mal aktiv werden. Hoffentlich werden Sie bald auch mal „erwischt“!

    • Fadamo sagt:

      Da wo die Straba langfährt ,ist Fahrrad fahren erlaubt. Und nach was will die Polizei ermitteln, nach einen nicht stattgefunden Unfall ?

      • Seb Gorka sagt:

        Verkehrsgefährdung. Das steht sogar wörtlich im Artikel und der ist wirklich nicht lang.

        • Fadamo sagt:

          Vielleicht war die Straßenbahnfahrerin auch nur zu schreckhaft. Ich würde die Schuld als Radfahrer nicht anerkennen. Typisch Deutschland. Aus jedem Furz einen Großbrand machen.

          • bibabo sagt:

            „Vielleicht war die Straßenbahnfahrerin auch nur zu schreckhaft. Ich würde die Schuld als Radfahrer nicht anerkennen. Typisch Deutschland. Aus jedem Furz einen Großbrand machen“

            Hätte Sie die Notbremsung nicht eingeleitet, und der Fahrradfahrer hätte unter der Bahn gelegen, wäre bestimmt die bose Straßenbahnfahrerin schuld.
            Sie hätte ja den Unfall mit einer Notbremsung verhindern können.

    • Seb Gorka sagt:

      Fahrradfahrverbot besteht auf dem Markt nicht generell, sondern nur von 9-20 Uhr. Dort wo Straßenbahnen fahren (gut erkennbar an den Gleisen), dürfen aber auch während dieser Zeit Fahrräder fahren, selbst frech klingelnd.

    • rupert sagt:

      Auf dem Markt besteht doch gar kein generelles Fahrradverbot. Radverkehr (genau wie Lieferverkehr) wird durch die Gleisbetten der HAVAG geführt. Weiterhin ist zeitlich begrenzt/tagsüber ist das Befahren des Marktplatzes für RadfahrerInnen untersagt.

      Im Übrigen entstehen für Radfahrer auch gefährliche Situationen, weil während des Befahrens der eh schon brisanten Gleisanlagen oft Fussgänger unvermittelt die Gleise/Fahrbahn kreuzen. Diesen muss man dann wie Slalomstangen ausweichen, um einen Unfall zu vermeiden oder durch Klingeln auf den Radverkehr hinweisen.

      Der Marktplatz ist ein schönes Beispiel dafür, wie eine unklare Verkehrsplanung/Infrastruktur des Radverkehrs zu häufigen Konflikten führen kann. RadfahrerInnen die sich nicht an die Regeln halten, tragen dann leider noch ihren Teil dazu bei.

      • eseppelt sagt:

        der Radler fuhr aber nicht vor der Bahn her, sondern hat die Route der Bahn gekreuzt. Wenn man sich auf die Verbote am Markt hält, ist das rehtlich gar nicht möglich – zumal an der Ereignisstelle nur ein normaler Fußweg existiert