Supermarkt-Einbrecher gleich zweimal erwischt – nachdem die Staatsanwaltschaft sie beim ersten Mal laufen ließ

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  1. ABV sagt:

    Zumindest Finger umknicken wäre angemessen ….

  2. Fritz sagt:

    Tiese Pößen Pupen, werft sie auf den Boten…

  3. Echt jetzt? sagt:

    Die lernen es nie. Die sind raus aus der Wache und zum nächsten Markt. Hopfen und Malz verloren.

  4. hiero sagt:

    Was lernt man daraus? In Supermärkte einzubrechen ist nicht so schlimm. Vergleichbar mit ………. Bei rot über die Straße gehen.
    Auf die Supermärkte …. los.

    • Opa sagt:

      Ohne Worte… Wer den Staatsanwalt bekommt hat den Sechser getroffen.

      • Sag es! sagt:

        Staatsanwälte küsst man nicht nur nicht, sie können auch nicht Entscheidungen fällen, die außerhalb ihrer Zuständigkeit liegen. Wäre sonst Rechtsbeugung oder sogar Rechtsbruch, und als „law & order“-0tto bist da ja wohl nicht für Rechtsbruch.

        Oder, Karl-Franz?

    • Cybertroll sagt:

      Für Migranten vielleicht aber als Deutscher kommst nicht davon!
      Wo kein Phänotyp erwähnt wird sind Migranten bei der Arbeit.

  5. Elfriede sagt:

    Die lernen es nie….. Wer jetzt? Die Buben? Die Polizei? Ich weiß auch nicht.
    Jetzt kommts: Ich lerne es nie. Es gibt keine absolute Wahrheit!

  6. Itzig sagt:

    Ein – wirklich – herzliches Verhältnis. Solche Beispiele aus dem „Justizvollzug“ sind einfach „vorbildlich“!!!

  7. ZiegenPeter sagt:

    Wo ist eigentlich @maik… Der hat doch bei solchen Sachen immer den Durchblick.

  8. Hallenser55 sagt:

    Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft sind alle drei wieder freigelassen worden. ?????????

  9. Ungerechtbehandelt sagt:

    Uns wurde auch was geklaut. Die Staatsanwaltschaft auch eine Strafverfolgung zurück gewiesen , obwohl Tat gestanden… und wir sind auf den Schadenskosten sitzen geblieben. Danke dafür!

    • Meich sagt:

      Warum lügst du so schamlos?

    • Malte sagt:

      Was sagt deine Versicherung dazu? Natürlich muß man da auch eine haben…
      Und wegen des Schadens selbst brauchst du keine StA, die ist nur für Strafsachen zuständig. Du must selbst im Zivilverfahren gegen den bekannten Täter Anzeige erstatten und auf Schadenersatz klagen.