SUV-Fahrer fährt beim Rangieren Fußgängerin um

32 Antworten

  1. g sagt:

    Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme….. ja ja …

  2. Kritiker sagt:

    Was ist jetzt der Zusammenhang mit SUV?

  3. geraldo sagt:

    Wort mit x – man sieht halt nix.

  4. Gustav sagt:

    Selbst schuld, wenn man hinter einem rückwärtsfahrenden Auto langläuft. Es gibt extra solche Anlagen, welche sich Fußgängerampel nennt, um eine Straße zu überqueren. Aber wahrscheinlich zu faul ein paar Schritte mehr zu gehen.

    • eseppelt sagt:

      Wozu braucht man einen Panzer in der Stadt? Damit nimmt man bewusst in Kauf, Menschen umzufahren und zu töten.

      • Scheeks sagt:

        Ein SUV ist kein Panzer. Alleine die Überschrift ist schon tendenziös! Unfälle passieren auch mit Limousinen, Vans, Kleinbussen u.a., selbst mit Fahrrädern.
        Was für ein Fahrzeug sich jemand zulegt, müssen Sie den Leuten schon selbst überlassen!
        Wichtig ist, wie man sich im Straßenverkehr verhält. Ganz egal, womit man fährt!

        • Seb Gorka sagt:

          Offenbar muss der tendeziöse SUV-Fahrer das Fahrzeug wechseln. Was dabei herauskommt, wenn man jedem Unfähigen sein Verhalten überlässt, kannst du ja hier sehen: Schwerstverletzte. Wer einen Fußgänger beim Rangieren(!) übersieht und auch noch überfährt, sollte vielleicht erstmal mit einem Roller üben.

          • Scheeks sagt:

            Hm, besonders sachlich ist das ja gerade nicht. Ohne konkrete Kenntnis der Faktenlage ist das nichts weiter als bewusste Stimmungsmache.

          • Seb Gorka sagt:

            Dann halte dich am besten zurück, bis du sachlich-konkret Kenntnis erlangst.

    • geraldo sagt:

      Selbst schuld, na klar. Hast du dir schon mal überlegt, wie man es beim Einparken schaffen kann, einen Fußgänger sehr, sehr schwer zu verletzen? Das klingt nicht nach vorsichtigem Rangiertempo.
      Im übrigen bin ich der Meinung, dass kein Auto etwas in der Stadt zu suchen hat, in dem man Fußgänger vom Schulkindalter an nicht sehen kann.

      • Genussfahrer sagt:

        Da reicht es über den Fuß zu fahren. Ich bin aber der Meinung, kein Mensch gehört auf die Straße, der elementare Regeln nicht versteht, wie das nutzen von Fußgängerampeln.

        Wer eine Autophobie hat, sollte aufs Land oder eine Insel ziehen. Städte leben von einer ordentlichen Infrastruktur und Technik.

        • eseppelt sagt:

          Autolobbyist schrieb „Ich bin aber der Meinung, kein Mensch gehört auf die Straße, der elementare Regeln nicht versteht“

          Also sowas hier? Bin dafür…

          • Genussfahrer sagt:

            Abgesengte Bordsteinkannte, Restbreite sieht okay aus. Kenne die Verkehrszeichen vor Ort nicht, aber bis jetzt sieht es eher nach typischem Neid aus.

          • HansimGlueck sagt:

            Und da gibt es ziemlich weit keine Fußgängerampeln. ?

          • Genussfahrer sagt:

            Du willst mich aber gut kennen, zum Glück entscheiden solche Sachen ja keine äußerst befangenen Menschen wie Du.

            Das Foto zeigt ohne weitere Schilder nichts verwerfliches und die Beschilderung in Halle ändert sich häufig genug.

          • 10010110​ sagt:

            Das Foto zeigt ohne weitere Schilder nichts verwerfliches …

            Also wenn du nichtmal weißt, dass das Befahren von Gehwegen mit KFZ grundsätzlich verboten ist, dann hast du deinen Führerschein wirklich nicht verdient und solltest mal zur MPU beordert werden.

            Abgesen[k]te Bordsteine sind kein Indikator dafür, dass man mit dem Auto auf den Gehweg fahren darf, sie dienen vor allem in der Altstadt der Barrierefreiheit für Fußgänger (und dazu zählen auch Rollstuhlfahrer).

            Neid wäre, wenn man selber etwas haben/machen wollte, was andere haben/machen. Ich kann mir kaum vorstellen, dass alle hier das Ziel im Leben haben, ein rücksichtsloses Arschloch zu sein.

        • Genussfahrer sagt:

          Ich würde nie Kleintransporter fahren, was nicht in den SUV passt lässt man andere machen.

      • Genussfahrer sagt:

        Hansi, Du solltest schleunigst zum Sehtest, man sieht diese sogar auf dem Artikelbild, Richtung Steintor sind es auch nur wenige Meter.

    • 10010110​ sagt:

      Ein paar Schritte mehr sind – abhängig von der Stelle, an der man die Magdeburger Straße überqueren will – gleich gern mal mehrere hundert Meter Umweg bzw. – abhängig von der Fitness der Person – ca. 10 bis 15 Minuten Zeitverbrauch. Wir reden hier übrigens von einer Straße in einer Stadt, nicht von einer zu überquerenden Autobahn. Und in einer Stadt muss es möglich und erlaubt sein, Straßen an jeder beliebigen Stelle zu überqueren, erst recht, wenn sie schnurgerade und überschaubar sind.

      Man denke nur mal an den Aufschrei der Autofahrer, wie sie sich ihrer Freiheit beraubt fühlen, wenn ein Tempolimit von 130 km/h auf Autobahnen diskutiert wird. Und hier wird von Fußgängern in der Stadt verlangt, riesen Umwege in Kauf zu nehmen, damit sie den Autoverkehr nicht stören? Wie krank muss man denn im Kopf sein, um sowas überhaupt zu denken?

      Freiheit ist die Freiheit, als Fußgänger eine Straße dort zu überqueren, wo man es für richtig hält.

      • Genussfahrer sagt:

        Nicht gleich so weinerlich, die Stelle ist bekannt, mit 37 braucht man sicher keine 15 Minuten für die paar Meter.

        Es verlangt keiner, dass die Fußgänger keine Straßen mehr überqueren, man sollte nur in der Lage sein, nicht vor ein fahrendes Auto zu rennen. Wer in der Lage ist, kein Auto zu behindern, kann gerne seine Freiheit ausleben.

  5. Hallenserin sagt:

    Ich habe es geahnt … der böse SUV ist Schuld.
    Wenn der Fahrer/die Fahrerin beim Rangieren nicht aufpasst, passiert das auch mit nem Hybrid. Und wenn Fußgänger beim überqueren der Straße nicht mitbekommen, dass da gerade ein Auto einparken will, kann der Blick aufs Handy Schuld gewesen sein.

    • Seb Gorka sagt:

      Beim Rückwärtsfahren ist besondere Vorsicht geboten. Wer das Umfeld seines Fahrzeugs nicht einsehen kann, muss eine andere Lösung finden. Einfach drauf los und dabei schwere Verletzungen Anderer riskieren oder sogar verursachen, gehört zu Recht bestraft. Wenn der Fahrer (m/w/d) dabei noch aufs Handy geblickt hat, statt aus dem Fenster oder wenigstens auf die Rückwärtskamera, gehört er (m/w/d) nicht nur aus dem Verkehr gezogen, sondern in den Knast gesteckt.

      • Wilfried sagt:

        Vielleicht auch schwere Zwangsarbeit oder Todesstrafe genehm?

        Ansonsten sollte man beim Rückwärtsfahren schon seine Sinne beinander und einen Überblick durch alle Spiegel und Kamera haben.

        • Seb Gorka sagt:

          Das Strafgesetzbuch sieht Freiheitsstrafe vor, und das gilt so auch in Heide-Nord. Ebenso wie die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, in der die Todesstrafe als abgeschafft normiert ist.

          Wenn man seine Sinne beim Rückwärtsfahren nicht beisammen hat und auch keinen Überblick durch alle Spiegel und Kamera, sollte man mindestens auf das Rückwartsfahren, besser noch auch auf das Vorwärtsfahren verzichten. Fährt man so dennoch und verletzt dabei andere Menschen, gehört man entsprechend der deutschen Rechtsordnung bestraft. Schwere Körperverletzung hat z.B. 1 Jahr Mindestfreiheitsstrafe zur Folge.

          • Wilfried sagt:

            Zum Glück haben das immer noch gerichte mit Richtern zu entscheiden, die unabhängig vom dubisthalle.de sind… Ich vertraue darauf

      • Scheeks sagt:

        Woher wissen Sie denn, dass die Schuld beim Fahrer lag? Wissen Sie mehr??

        • Seb Gorka sagt:

          Er hat einen Fußgänger überfahren. Hat er das vorsätzlich gemacht, liegt die Schuld bei ihm. Hat er das fahrlässig gemacht, liegt die Schuld bei ihm.

  6. celavie sagt:

    Wer in einem SUV einen rückwärtigen Fussgänger übersieht hat vermutlich geglaubt, er bräuchte keine akustischen Warnsignale anzuschalten. Denn die sind in solchen Wägen drin. Dafür hat man bezahlt. Übrigens ist der Autofahrer immer schuld, wenn er Fussgänger anfährt, denn – man höre und staune – das darf er nie. Auch nicht, wenn ein Fussgänger betrunken oder anders eingeschränkt ist.