(Theoretisch) Höhere Aufwandsentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren
Freiwillige Feuerwehrleute können künftig eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hat dazu die Kommunal-Entschädigungsverordnung (KomEVO) geändert, die Änderungsverordnung vom 8. Mai 2020 wird heute im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes veröffentlicht. Sie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2020 in Kraft. Die festgelegten Höchstbeträge für Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Mitglieder von Freiwilligen Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt wurden angehoben.
Nun sind die Kommunen gefordert. Sie können nun die Sätze anpassen. Die meisten Kommunen reizen aber schon jetzt die Möglichkeiten nicht aus. Angesichts der Haushaltssituation dürfte sich aber kaum etwas ändern, um nicht die Genehmigung des Haushalts zu gefährden. So hatte Tobias Teschner, Leiter des Fachbereichs Sicherheit, gesagt, dass man dem Stadtrat zwar einen Entscheidungsvorschlag vorlegen werde, dies aber „nur nach Maßgabe des kommunalen Haushalts“ passiere.
Der Stadtwehrleiter in Halle bekommt aktuell monatlich 125 Euro pauschal. Möglich wären aktuell 305 Euro, künftig sogar 350 Euro. Und auch bei den weiteren Mitgliedern der Feuerwehr in Halle sieht es ähnlich aus. Ortswehrleiter bekommen 75 Euro von möglichen 122 und künftigen 150 Euro. Für den Stadtjugendfeuerwehrwart gibt es ebenfalls 75 Euro (97 bisher möglich, künftig 110). Die Jugendwarte der Ortsfeuerwehren werden mit 40 Euro im Monat vergütet (61/80). Für Einsätze und Bereitschaften gibt es in Halle gar nichts. Dabei könnte hier theoretisch schon jetzt eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.
Sachsen-Anhalts Innenminister Holger Stahlknecht: „Die Erhöhung der Entschädigungs-Höchstbeträge ist vor allen Dingen eine Würdigung der Arbeit der ehrenamtlich tätigen Kameradinnen und Kameraden unserer Freiwilligen Feuerwehren.“
Das Ministerium für Inneres und Sport stellt mit der Änderung der KomEVO sicher, dass die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Brandschutz durch die Kommunen angemessen gewürdigt und die Kommunen ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken können. Gleichzeitig wird nicht vom Grundsatz der unentgeltlichen Aufgabenwahrnehmung des Ehrenamtes abgewichen.
Die monatlichen Höchstbeträge in § 9 KomEVO in Euro wurden wie folgt angepasst:
Funktion | bisher | neu |
Kreisbrandmeister | 426 | 500 |
stv. Kreisbrandmeister oder Abschnittsleiter | 254 | 300 |
Kreisjugendfeuerwehrwart | 183 | 200 |
Führer einer Einheit für besondere Einsätze | 51 | 60 |
Gemeinde- oder Stadtwehrleiter | 305 | 350 |
Ortswehrleiter | 122 | 150 |
Verbandsführer | 61 | 70 |
Zugführer | 51 | 60 |
Gruppenführer | 41 | 50 |
Gemeindejugendfeuerwehrwart | 97 | 110 |
Ortsjugendfeuerwehrwart | 61 | 80 |
Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren der Gemeinde- oder Stadtfeuerwehr | 45 | 110 |
Verantwortlicher für Kinderfeuerwehren in Ortsfeuerwehren | 30 | 80 |
Gerätewart | 61 | 100 |
Auch die Höchstbeträge für anlassbezogene Pauschalen wurde angepasst:
Anlass | bisher | neu |
Je Einsatz | 10 | 15 |
Je Bereitschaftsdienst im Feuerwehrhaus | 5 | 7 |
„Das Ministerium für Inneres und Sport stellt mit der Änderung der KomEVO sicher, dass die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Brandschutz durch die Kommunen angemessen gewürdigt und die Kommunen ihre Wertschätzung für das Ehrenamt ausdrücken können.“
Bezahlen dürfen das aber andere.
Das bezahlen die gleichen wie bisher auch. Es geht (auch hier) lediglich um die Anpassung des gesetzlichen Rahmens, um auf sich ändernde gesellschaftliche Gegebenheiten zu reagieren.
Brandbekämpfung ist auch so eine kommunale Aufgabe, die der Markt eben nicht regeln kann. Das wurde hier und da probiert – ohne Erfolg.
Es bezahlen IMMER alles andere. In dem System das wir haben, wird es nie anders sein. ALLE bezahlen für ALLE. Nur: die Einen bezahlen mehr, die Anderen weniger. Das Geld, dass durch die Coronakrise mehr zur Verfügung gestellt wird, muss auch von ALLEN wieder zurückgezahlt werden. Die Einen mehr, die Anderen weniger.
Und was die Einsatzkräfte wirklich bekommen steht da nicht!!!
Wir, die für eure Sicherheit sorgen bei Tag und Nacht Ehrenamtlich, bekommen eine kleine Rentenversicherung, aber nur wenn wir es bis zur Rente schaffen.
Aber wir machen es gerne, auch wenn jeder Harz IV Empfänger mehr gewürdigt wird als wir!!!
Doch steht doch da.
10€ bei Einsatz — auch unter Vollschutz – bei 1h ist so als wennsde 5 h schwer malocht hast
5€ bei Bereitschaft vor Ort.– also nix mit Bett zu Hause.
Die Kameraden sollten bei den lächerlichen Peanuts nun wirklich endlich hinschmeißen.
Doch, Jan. Das steht da. Die „kleine“ Einsatzkraft vor Ort bekommt keinen Cent. Außer einer Feuerwehrrente, die Stadt zahlt 10 Euro. Die Aufwandsentschädigung geht nur an die „Funktionäre“. Deren Arbeit ist allerdings auch nicht in Abrede zu stellen, von der Verantwortung her gesehen. Nun ist das eine ehrenamtliche Tätigkeit, also unentgeltlich, aber ein bisschen mehr Anerkennung wäre schon nicht schlecht.
Das war auch überfällig. Was die jungs und Mädels leisten müssen könnte noch etwas mehr rausspringen.
Eine bekannte Brauerei hat mal geworben: „für jeden gekauften Kasten Bier spenden wir einen Euro für den Regenwald“ Wer hat denn da das Geld gespendet? Jedenfalls nicht die Firma. Die Menschen, die den Kasten Bier bezahlt und gekauft haben. Der Euro kommt doch nicht vom Privatkonto der Chefs. Bei den Preisspannen alles schon einkalkuliert.