Tram fährt Radler an? Critical Mass informiert HAVAG über StVO

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123 Antworten

  1. Genussradler sagt:

    Wenn Radfahrer aus Sicht der HAVAG keinen Verband sein sollten, würde ich in Zukunft die Bahnanhänger abkoppeln. Sind dann eben auch kein Verband.

  2. 10010110 sagt:

    Ich bin bei der vergangenen Verbandsdiskussion noch hin- und hergerissen, auf welche Seite ich mich nun schlagen soll. Knackpunkt ist § 27 Nr. 2 StVO – ab welcher Länge muss denn ein Radfahrerverband Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen? Und wer entscheidet das, und warum? Und würde das bei Radfahrern den Verband nicht in mehrere Verbände teilen?

    • Die CM ist einmal durch die Straßenbahn am Rannischen Platz gesplittet worden, das gab dann eine Verkehrsbehinderung, weil die Teile sich nicht mehr sehen konnten und dann der eine Teil warten musste (an der Schorre) und der andere Teil erst umkehren und dann durch im Weg stehende Autos sich vereinen musste. Auch am Reileck hätte ein Split ja die LuWu Richtung Steintor und die Reilstraße für eine komplette Ampelphase blockiert.
      „Angemessene Abstände“ sind sicher nicht Zeiten unter 5 Minuten. Aber es wäre mal eine spannende Frage an die Juristen oder die Juristenversteher, wo man dazu was findet. Dr. Google konnte mir zumindest auf die Schnelle nicht weiterhelfen, mal sehen was die Bubble auf Dr. Twitter ausspuckt.

      • GenussTramler sagt:

        Deine Beschreibung ergänzt noch mal sehr deutlich warum es kein Verband war und ist. Ich hoffe die Polizei kontrolliert es ab jetzt auch besser. Inklusive harte Strafen für Rotlichtverstöße. Zudem hoffe ich, dass der arme Tramfahrer auch Anzeige erstattet hat. Mindestens einer der Leute sollte nach der eigenen Anzeige ja greifbar sein.

      • Oberverband sagt:

        Wer ist bei euch eigentlich der Verbandsführer? § 27 Abs. 5 StVO: „Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.“

        • Die, die vorn fahren, sind die Verbandsführer. Sie stellen sicher, dass eine zulässige Route gefahren wird.

          • Philipp Schramm sagt:

            TRotzdem mus der Verband angemeldet werden. Dann würde es nicht zu solchen Situationen kommen, das euer Verband gesplittet wird, weil dann ein solcher Verband z.B. von der Polizei begleitet werden würde.
            Dann hätte auch die Straßenbahn warten müssen, weil eben die Polizei das so geregelt hätte, das ihr als geschlossener Verband gefahrenlos und ohne Hindernisse z.B. den Rannischen Platz hättet passieren können.

          • @Philipp Ein Verband muss nach Paragraph 27 ausdrücklich für Kraftfahrzeuge angemeldet werden. Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge.

          • Philipp Schramm sagt:

            @HalleVerkehrt

            Stimmt nicht. Ein geschlossener Verband muss IMMER angemeldet werden, egal ob Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrzeuge.

            Warum müssen denn sonst auch größere „Demonstration-Züge“ angemeldet werden, die nur aus Fußgängern bestehen.

            Also besser erstmal genau erkundigen, bevor „blödes Zeug“ labert.

          • 10010110 sagt:

            Woher nimmst du dein (Schein-)Wissen, Philipp?

            Demonstrationszüge sind Demonstrationen, deshalb sind sie (als solche) anzumelden. Verbände sind nicht zwangsläufig Demonstrationen.

      • Rechtsauslegerverband sagt:

        Da ein geschlossener Verband als ein Fahrzeug gilt, stelt sich an der Ampel icht die Frage nach angemessenen Abständen: Fahren die ersten Radfahrer noch bei Grün los, muss der Rest der Gruppe folgen und darf n i c h t anhalten, wenn die Ampel zwischendurch auf Rot schaltet. Gleiches gilt, wenn die Fahrradgruppe aus einer einmündenden Straße auf eine Vorfahrtsstraße abbiegt. Wenn der Verband losgefahren ist und dann ein Fahrzeug kommt, das eigentlich Vorfahrt hätte, muss dieses warten, bis die komplette Gruppe abgebogen ist. Wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer dies nicht beachtet und den geschlossenen Verband in seiner Bewegung unterbricht, muss er mit einem Bußgeld rechnen.

        • Verbände Verband sagt:

          Wenn der Verband aber kein Verband ist, dann begeht jeder individuell seine Verstöße. Die Quote mag im Vergleich zu sonstigen Radfahrern nicht viel höher sein aber dies wäre ein anderes Thema.

        • Philipp Schramm sagt:

          Gilt aber nur, wenn der Verband entsprechend angemeldet und auch begleitet wird. Nur dann ist er als geschlossener Verband erkennbar.
          Und dabei ist es piepegal, ob das jetzt ein Verband aus 100 Radfahrern oder 2000 Fußballfans ist.
          Fakt ist, ein geschlossener Verband muss bei der Stadt bzw. bei der Komune angemeldet werden. Ansonsten handelt jeder Verkehrsteilnemer selbststäöndig und muss sich selbstständig an die StVO halten.

  3. Lieferheld sagt:

    Die Regelung der „critical mass“ ist ganz sicher nicht eingeführt worden, damit einige Klugscheißer aus reiner Boshaftigkeit den Verkehr in einer Großstadt behindern dürfen.
    Wenn das für so etwas ausgenutzt wird, sollte man über ein Abschaffung der Regel nachdenken.
    Alle Kinder, die auf Klassenausflug sind, dürfen sich dann bei den Spinnern bedanken, die diese „Demo“ aus reiner Jux und Dollerei hier veranstalten und diese Regelung damit mutwillig torpedieren.

    • Ich verstehe dich nicht. Die tägliche Lahmlegung der Stadt passiert doch gar nicht durch eine Critical Mass, sondern durch „Individualität“ und „Freiheit“ von vielen einzelnen breiten langen schweren Kraftfahrzeugen.

      Wenn du einen Gesetzesvorschlag formulieren kannst, wie man eine Gruppe von 100 Fahrrädern so regelt, dass sie den anderen Verkehr weniger beeinträchtigen, dann schreib ihn auf – unser Autominister hat ja schon mehrfach sehr deutlich klargemacht, dass für ihn nur Fahrzeuge mit 4 Rädern und einem starken Motor zum Verkehr zählen, oder wahlweise zwei Flügel oder mehrere Rotoren. Formuliere einen brauchbaren Vorschlag, mach eine Petition, allein hier im Forum hast du sicher schon 20 Unterschriften parat.

      • HalleVerquer sagt:

        Immer schön mit dem erhobenen Finger argumentieren. Mehr geht ja auch nicht. Der Vorschlag? Ihr benehmt euch wie erwachsene Menschen und versucht nicht in belehrender Art anderen Verkehrsteilnehmern auf den Sack zu gehen. Denn nur das soll die CM, einen echten Mehrwert hat diese Selbstinszenierung nämlich nicht.

        • Noch mal in einfach: wenn euch die aktuelle Fassung des Paragraphen 27 der StVO nicht passt, dann formuliert eine andere Fassung, schlagt sie dem Scheuer vor, setzt eine Petition auf und kümmert euch.

          Ich bin nicht der Verkehrsminister, und @eseppelt ist es auch nicht. Beschwerden wie „so war das nicht gedacht“ sind ja netter Zeitvertreib, aber hier an der falschen Stelle.

          Sucht eine brauchbare Alternative, schreibt sie auf, setzt sie durch. Fertig. Hunderte Autofahrer werden es Euch danken, weil sich dann wieder ordnungsgemäß die Autos gegenseitig behindern können. Wir kommen mit der aktuellen Fassung des P.27 gut klar.

      • Zoltan sagt:

        Die da angeblich täglich die „Lahmlegung der Stadt“ verursachen, tun die aber keineswegs aus reiner Boshaftigkeit anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber wie diese seltsame Radlerdemo.

        • Von den täglichen Stadtverstopfern hat sicher jeder so seine Gründe, aber zusammen haben sie großen Erfolg. Offensichtlich (siehe die Hälfte unter 5km) ist bei einem relevant großen Teil die Bequemlichkeit der Grund, also wird ein kleiner Vorteil für den Einzelnen mit einem insgesamt großen Nachteil für die gesamte Stadt erkauft.

          Auch die Critical Mass macht nichts aus Bosheit, komm einfach mal mit einem Fahrrad dazu, dann kannst du das selbst miterleben.

          • Philipp Schramm sagt:

            @HalleVerkehrt

            Oh doch, ihr macht das aus reiner Boshafitigkeit, weil ihr andere zweingen wollt, auf andere Verkehrsmitel umzusteigen, nur weil ihr keine Alternative zum Fahrrad akzeptieren wollt.
            Ich würde bei solchen Leuten wie dir ebenfals aus Bosheit nicht auf mein Auto verzichten. Ich lasse mir von niemanden vorschreiben, wie ich mich in der Stadt zu bewegen habe.
            Ich selbst benutze schon häufig den ÖPNV oder laufe zu Fuß, wenn ich innerhalb der Stadt unterwegs bin.
            Trotzdem lasse ich mir das Autofahren von ein paar wenigen Fahrrad-Aktivisten nicht verbieten.

      • Philipp Schramm sagt:

        @HalleVerkehrt

        Dir scheint es wohl immer noch nicht klar zu sein, das das was ihr jedesmal macht, quasi eine Demo ist und die bei der Kommune, also quasi bei der Stadt anzumelden ist.
        Ansonsten wäre jede Gruppe von Autos, die sich fast minutiös über Halles Straßen zieht ein „Verbund“ und müsste angemeldet werden.
        Das was ihr macht, ist schlichtweg eine illegale Demo oder ganz einfach Verkehrsbehinderung, weil ihr euch vernachlässig fühlt in Sachen Verkehrsplanung.
        Aber glaub mir, jede andere Kommune würde genauso bauen, wie Halle, ausgehend danach wieviele Verkehrsteilnehmer mit welchen Verkehrsmitteln welche Straßen benutzen.
        Wenn es also heißt, das eine Straße täglich 20.000 Kraftahrzeuge, ÖPNV und ca. 1000 Radfahrer benötigt, dürfte wohl klar sein, das man die Straße zu allererst so ausbaut, das man den ÖPNV und die verkehrenden Kraftfahrzeuge berücksichtigt. Dazu kommen auch Fußgänger. Ich denke, das bei meinem Beispiel dann durchaus auch ein gemeinsamer Rad-/Fußweg reicht.
        Aber bei dir sollte am besten gleich ein eigener Radweg vorhanden sein, egal ob er dann den KFZ-Verkehr einschränkt oder nicht, Hauptsache du hast deinen eigenen Radweg, auf dem du fahren kannst/darfst.
        Ich bin und bleibe bei meiner Meinung: Für dich zählen nur Radfahrer, alle anderen haben sich den Radfahrern unterzuordnen.
        Das zieht aber bei mir nicht.
        Für mich hat jeder Verkehrsteilnehmer seine Berechtigung, sei es als Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer oder auch ÖPNV-Benutzer.
        Für mich gilt nur, das für ALLE die StVO gilt.
        Nur leider begreifen das einige nicht und leider sind darunter ein Großteil davon die Radfahrer. Das fängt beim Fahren ohne Licht an und endet beim verbotenem Fahren durch Fußgängerzonen.

        • Jede vernünftige Stadt würde so bauen, dass die Menschenmengen, die eine bestimmte Verbindung brauchen, durch den vorhandenen Platz durchkommen.

          Wenn durch eine Straße wie die Brunnenstraße täglich (mal angenommen) 20000 Menschen pro Richtung durchmüssen, dann muss man sie so bauen, dass auch 20000 Menschen durchpassen. Mit 20000 Autos braucht man dazu mit allen Kreuzungen und Stops viel mehr Platz, als dort ist. Also muss man platzsparende Verkehrsmittel nutzen. Wenn irgendwo im Südharz beliebig viel Platz ist, kann dort rein planerisch natürlich jeder mit einem Pickup und immer zu dritt nebeneinander zur Arbeit fahren (wenn das Geld für die Straßen und den Sprit nicht zu schade wäre).
          In der Stadt muss man die zu transportierende Menge durch den vorhandenen Platz durchleiten.

          Schau mal an, wie schnell 50 Radfahrer eine einspurige Ampelkreuzung nach dem Wechsel auf Grün überqueren können, wie lange 50 Menschen in einer Straßenbahn brauchen und wie lange 45 Autos dafür brauchen. Dann verstehst du, dass man die benötigte Kapazität gar nicht mit Autos erreichen kann, sondern dass in einer engen Stadt gerade zu Lastzeiten jede Fahrt, die vom Auto weg verlagert werden kann, ein Gewinn für den Verkehr ist.

          Wann eine Zusammenkunft eine Versammlung ist, hatten wir schon mal geklärt. Es gibt ein paar Kriterien, die eingehalten werden müssen, um keine Versammlung („Demo“) zu sein, und das ist alles seit vielen Jahren längst geklärt. Einmal im Jahr wird eine angemeldete Versammlung gemacht statt der CM, im Frühling.

          • Philipp Schramm sagt:

            Deine Antworten sieht man wie immer, das du ein absoluter Autohasser bist.
            Wenn es nach dir ginge, würde alles nur so gebaut werden, damit DU als Radfahrer überall langkommst.
            Das es aber Leute gibt, die aus unterschiedlichen Gründen auf das Auto angewiesen sind, das verkennst du total oder willst davon gar nichts wissen.
            Du akzeptierst alles einziges Fahrzeug lediglich das Fahrrad.
            Wenn du Fahrrad fahren willst, mache das, akzeptiere aber auch, das es Menschen gibt, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs sein müssen und/oder wollen.

      • Kazan sagt:

        Die Critical Mass findet am ersten Freitag im Monat statt und ihr wisst im voraus schon, dass es 100 Teilnehmer geben wird. Also nichts mit einen spontanen zusammentreffen. Ist das ganze dann nicht schon eine Veranstaltung, die genehmigungspflichtig ist? In die Richtung solltet ihr auch mal denken und nicht nur über die „nicht“ Einhaltung der StVO der anderen Verkehrsteilnehmer euch gegenüber. Mittlerweile braucht doch für alles eine Genehmigung, wenn man was im öffentlichen Verkehrsraum vor hat.

        • Kritiker sagt:

          Richtig! Und auch der Verbands § 27 STVO beschreibt dies ja sinngemäß! Somit ergiebt sich ja, dass eine Veranstaltung ANGEMELDET sein und es einen Verbandsführer geben muss, um einen geschlossenen Verband nach § 27 zu führen.
          Hier ist es letztlich eine politische Demonstration. Die, welche dies hier aufführen, mögen dies bitte auch anmelden und genehmigen lassen.
          Einen Verband aus einer losen Menge von Personen zu definieren ist hier falsch interpretiert.
          Wenn Hunderte Personen zu einer Messe oder im Sommer zur Peißnitz pilgern oder fahren, dann ist dies doch auch kein Verband im Sinne von § 27.

          • Auch hier wieder: bitte lesen vor schreiben. Verbände aus Kraftfahrzeugen müssen angemeldet werden. Die mitfahrenden Fahrräder sind keine Kraftfahrzeuge im Sinne der StVO.

            Auch für „politische Demonstration“ gibt es ein paar Kriterien. Auch die kann man nachlesen.

        • Wir wissen nicht, dass es 100 Teilnehmer geben wird, wir wissen, wie viele letztes mal dabei waren. Ob etwas eine Versammlung ist oder nicht, hängt nicht von Spontanität ab. Wenn ich einen spontanen Flashmob ausrufe, der für die Freiheit von Egon Olsen und kostenlose Fresspakete für Kjeld über den Boulevard zieht, dann ist das eine Versammlung.

          Wenn sich ein paar Leute auf einen Termin für eine gemeinsame Rundfahrt ohne politische Ziele veröffentliche, ist das keine Versammlung.

          Checkt doch einfach mal selbst die gültigen Regeln und Gesetze. Die sind alle zugänglich und wer hier schreibt, sollte auch lesen können.

          • Kritiker sagt:

            Art. 8 GG bestimmt, dass ihr dies dürft und § 14 VersammlG bestimmt, dass man Versammlungen unter freiem Himmel 48 Stunden vorher anmelden muss!
            Abs (2) „In der Anmeldung ist anzugeben, welche Person für die Leitung der Versammlung oder des Aufzuges verantwortlich sein soll.“

            Und dann steht der Verband § 24 STVO auch unter einer Leitung.

            So ist die vom Gesetzgeber wohl auch gedacht und ausgelegt.
            Flashmob ist die Frage, ob es unter eine Spontanversammlung fällt.
            Spontanversammlungen fallen nicht unter die Anmeldepflicht! Aber so bald ein Aufruf geschieht, ist es schon wieder fraglich. Aber ein entscheidender Unterschied. Er bildet sich „spontan“ und löst sich auch meistens sofort wieder auf, da nur ein Lebensgefühl wiedergegeben wird.

            Eine Fahrraddemo mit Auffruf und Ankündigung verfolgt einen politischen Zweck. Ist also weder „spontan“ noch befreit von der Anmeldepflicht.

            Also, ihr dürft euch unter freiem Himmel treffen und auflösen aber eben NICHT durch die Stadt ziehen als Verband im Sinne des § 24 STVO.

          • Da es keine Versammlung ist, gilt auch kein Versammlungsrecht. Es werden schlicht keine politischen Forderungen gestellt. Einziges „Motto“ ist die Trivialaussage „Wir sind Verkehr“. Das ist für eine lose Gruppe von Verkehrsteilnehmern natürlich selbstverständlich.

            Diese Trivialaussage (vergleichbar mit „Die Erde ist rund“) bekommt höchstens dadurch einen inhaltlichen Wert, dass es immer noch häufig die Unsinnsaussage „Radfahrer behindern den Verkehr“ gibt (vergleichbar mit „die Erde ist eine Scheibe“), explizit oder implizit geäußert.

            Diese Floskel ist gleichzeitig unsinnig (durch ihre Betonung auf die Radfahrer) und korrekt, denn jeder Verkehrsteilnehmer behindert auf gewisse Weise den Verkehr. Autos behindern den Verkehr, Straßenbahnen behindern den Verkehr, Wohnhäuser behindern den Verkehr, Fußgänger und Shops behindern den Verkehr. Verkehr behindert den Verkehr.

            Die CM hat also keinerlei politische Forderung.

          • Philipp Schramm sagt:

            Bei euch ist es aber keine Spontanität, sondern eine regelm,äßig und immer wiederkehrende Veranstaltung.
            Diese MUSS angemeldet werden. Und da ist das egal, ob ihr 100 oder beim nächstem mal „nur“ 50 Leute seid.
            Da dieses dann ein geschlossener Verband ist, muss dieser teilweise auch begleitet werden, es müssen dann teilweise geltende Verkehrsregel ausser Kraft gesetzt werden.
            Genau so, wie es @Rechtsauslegerverband geschrieben hat, gilt dieser Verband als „ein Fahrzeug“.
            Und das gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge, sondern für alle Verkehrsteilnehmer, sonnst bräuchste man solche „Sperrungen auch nicht bei den zahlreichen Fußballspielen, bei den die Fangruppierungen als geschlossener Verband durch die Innenstadt geleitet werden.
            Des weiteren, bräuchte man das, nach deiner Theorie z.B. solche „Veranstaltungen“, wie z.B. eine Tour de France nicht anmelden und Monate vorraus planen und viele Straßen teilweise absperren

            Mach dich werstmal mit dem Gesetz vetraut, bevor du wieder anfängst dummes Zeug zu faseln.

          • Kritiker sagt:

            Welche noch so absurde Aussage bei einer Versammlung getroffen wird und weshalb man sich trifft, muss der Bürger nicht verstehen.
            Eine Demonstration für den Erhalt einer runden Erde oder zurück zur scheibenerde ist dem GG Art 8 völlig wurscht, es geht um das Versammlungsgesetz!
            Wie auch PH erwähnt, ein Fanzug ist vom Fussball würde ja schon eher nicht unter dem Versammlungsgesetz gelten und trotzdem melden die Vereine, wenn etwas zu erwarten ist die Veranstaltung lieber an. Weil dann die Behörde entscheiden kann und muss, wie dies aus Sicherheitsaspekten zu bewerten ist. Veranstalter stehen letztlich immer in der Haftung, nämlich der, welcher die Nummer anmeldet.
            Ich erinnere an Großeinsätze der Polizei bei versehentlichen Einladungen über die Netze. Da mussten teilweise die Verursacher dafür aufkommen.

          • Nochmal: es ist keine Demonstration für, keine Demonstration gegen oder Demonstration über irgendwas. Es ist keine Demonstration, weil es keine Forderung gibt. Es gibt weder einen Veranstalter noch einen Anmelder. Es gibt eine Information, die verbreitet wird, und Radfahrer, die teilnehmen.

            Am halleschen Marx-Kopf am jetzigen Steintor stand ab ’83 der Spruch:
            „Die Idee wird zur materiellen Gewalt, wenn sie die Massen ergreift!“

            Die CM ist ein Beispiel dafür. Es gibt eine Idee (Freitag 18:00 Uhr findet eine gemeinsame Radfahrt im geschlossenen Verband statt) und ein paar Leute, die hingehen.

            Keine Forderung, keine Veranstalter, keine Versammlung. Einfach nur StVO.

          • Philipp Schramm sagt:

            @HalleVerkehrt

            „(Freitag 18:00 Uhr findet eine gemeinsame Radfahrt im geschlossenen Verband statt)“

            Da hast du es. Es ist ein geschlossener Verband. Da es geplant ist, muss dieser Verband angemeldet werden.

            Ansonsten ist es kein Verband und jeder einzelne Radfahrer von euch muss sich an die StVO halten. Wenn es also 20 Leute schaffen bei Grün über die Ampel zu kommen, müssen die anderen, die es nicht schaffen warten, bis sie wieder Grün haben.

            Wenn diese Verband angemeldet wird, gilt der Veband als „ein Fahrzeug“ und es gilt, das alle Radfahrer auf einmal die entsprechgende Ampel überqueren können, egal ob diese rot oder grün anzeigt. Dazu zählt auch, das dieser angemeldete Verband begleitet wird, z.B. dür die Polizei, weil dioe im Falle von roten Ampeln den Verkehr vorrübergehnd von Hand regeln muss, bzw. die anderen Fahrtrichtungen solange sperren muss, bis der Verband die Kreuzung geräumt hat.

            Fakt ist für dich, das jeden Freitag eine solche „Ausfahrt“ im Verband geplant ist. Und das „geplant“ ist auch der Knackpunkt.
            Ob du das nun begreifen willst oder nicht. Aber es MUSS angemeldet werden, bzw.sein, ansonsten begeht ihr eine Verkehrsbehinderung.

    • 10010110 sagt:

      Das ist die gleiche Argumentation wie die der CDU/CSU, die der Deutschen Umwelthilfe mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit droht, weil diese juristisch für die Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte vorgeht. Nicht die „Critical Mass“ ist Schuld am vielen Verkehr, sie macht nur darauf aufmerksam, dass es auch andere Verkehrsmittel mit den gleichen Rechten wie die von Autos gibt, und will für Radfahrer einen angemessenen Anteil am Verkehrsraum in der Stadt, der zur Zeit überdurchschnittlich vom Autoverkehr beansprucht wird, erkämpfen. Sie will zeigen, dass Radfahrer keine Randerscheinung sind, an die man (als Verkehrsplaner und städtischer Entscheidungsträger) erst ganz zum Schluss denken muss, sondern dass sie einen signifikanten Teil des Stadtverkehrs ausmachen. Sie will die Radfahrer sichtbar machen, gerade für die, die sonst überhaupt nicht an sie denken.

  4. farbspektrum sagt:

    Gibt es auch ein Foto, wo die „Critical Mass“ als geschlossener Verband zu sehen ist? Oder weiß die „Critical Mass“ gar nicht, wie ein geschlossener Verband auszusehen hat?

  5. Gendern für Anfänger sagt:

    Bei der StVO zu scheitern ist ja bei Radlern Standard aber selbst zum gendern zu blöd sein? Kann man sich nicht ausdenken.

    • Komplett Off-Topic, aber was solls. Wenn du einmal fragst…

      Nun ja, das Gendern. Seit der Wende empfinde ich die grammatische Separation der Geschlechter als großen Fehler.

      Aber… Es gibt Leute, die sich beim generischen Maskulinum oder generischen Femininum nicht gleichberechtigt gemeint fühlen.

      Bis eine allgemeine generische geschlechtsunabhängige Form etabliert ist, halte ich es also mit der britischen Variante des Abwechselns – dort wird ja auch nicht in teacher und teacheress und teacher*ess unterschieden, sondern nur he und she abgewechselt.

      Sonderzeichen innerhalb eines Wortes haben wir bei allen großen und kleinen und tiefgreifenden Änderungen der Gesellschaft und der Sprache und des Zusammenlebens in den letzten 1000 Jahren nicht benötigt, und Großbuchstaben meines Wissens nur zu bestimmten Zeiten für GOtt oder JEhova..

      Alles, was in dieser Zeit schriftlich ausgedrückt wurde, kam also ohne einen Stern im Wort aus. Ich finde es auch wirklich schlecht lesbar, wenn der Straßenbahnfahrer oder die Straßenbahnfahrerin den Radfahrer oder die Radfahrerin beim Einfahren in einen Verband aus Radfahrerinnen und Radfahrern bedrängt – es ist lästig und mir fällt es dann etwas schwer, mich auf die eigentliche Aussage (Mensch in Straßenbahn bedrängt Mensch auf Fahrrad in einem Verband aus Mensch auf Fahrrad) zu konzentrieren.

      Auch bei Verkehrsunfällen finde ich es primär störend, zunächst das Geschlecht des Täters und des Opfers erfahren zu müssen, um dann überhaupt sagen oder schreiben zu können, dass ein Mensch von einem anderen Menschen zerquetscht wurde.

      Ich finde es absurd, dass wir für eine fast nie benötigte Separation (Aussagen über nur Männer oder nur Frauen oder nur Diverse sind außerhalb bestimmter Fachgebiete extrem selten, Übergreifende Aussagen die riesengroße Mehrheit) eigene Wortformen etablieren. Die Regelung, unter Lehrern nur männliche Lehrer zu meinen oder zu verstehen, finde ich wirklich reaktionär – weil sie enorm fördert und erleichtert, dass man häufig Angebote oder Aussagen oder Ansprachen an nur männliche Lehrer macht.

      Eine Sprache, die es zulässig und sogar zum sprachlich einfachsten Fall macht, bei beliebigen Aussagen nur Männer zu nennen, passt vielleicht in die Anfangszeit einer Emanzipationsbewegung – die Phase „Professoren, und sogar (wenige, besondere) Frauen sind dabei – das ist doch außergewöhnlich und toll!“, aber mittelfristig ist sie eine Sackgasse.

      Eine Gleichberechtigung erfordert eine Sprache mit generischen Begriffen, den Rest drückt sie über Adjektive aus, genau wie wir keine eigene Wortform für kleine Lehrer („Lehrerchen“) und große Lehrer oder alte Lehrer junge Lehrer haben. Oder für Lehrer unterschiedlicher Herkunft.

      Aber so lange die Aussage „Wir brauchen mehr Lehrer“ noch von mir wichtigen Leuten als männlich interpretiert wird, so lange will ich nicht auf irgendeine Form von Gendern verzichten. Deshalb nutze ich vorläufig generisches Maskulinum und generisches Femininum synonym und durcheinandergewürfelt und für „unabhängig vom Geschlecht“.

      Für bessere Varianten bin ich aber jederzeit offen, unter den oben angeführten Randbedingungen (generisch, keine Partizipierung „Lehrende“, keine relevanten Gruppen ausschließend). Das generische Femininum könnte den Vorteil haben, bestimmte Gruppen … zu verstören, die das gut gebrauchen können.

      Ich hoffe, damit die Frage erst mal geklärt zu haben.

  6. Verkehrspolizist sagt:

    Was hier ein paar Fahrradnazis abziehen ist unter aller Kanone. Wer Reileck und LuWu kennt, der weiß das dort mindestens die Hälfte der Radfahrer jede Regel der StVO ignoriert.

    Man muss daher einen Fahrradführerschein und Kennzeichen wie bei Mopeds einführen. Ist ja auch nur fair, wenn man sich schon die ganze Zeit auf den gleichberechtigten Verkehrsteilnehmer hinweist. Dann wird sich zeigen, wer sich noch wie die Axt im Walde aufführt.

  7. AllesnurSpiel sagt:

    Muss ein Verband nicht durch eingeschaltetes Licht und weitere Maßnahmen kenntlich gemacht sein? Soweit ich weiß muss ein Verband auch genehmigt werden. Ansonsten kann ja jede Hobby-Auto-Tuning-Clique darauf berufen, einen Verband darzustellen. Dann reicht es ja, wenn das erste Fahrzeug bei Grün über die Ampel fährt. Alle anderen Nachfolgenden gehören dann eben dazu.

    • StVO sagt:

      Angemeldet im Falle von Radfahren nicht. Gut kenntlich muss er aber sein, u.a. deswegen ist die CM ja kein Verband sondern eine Verkehrsgefährdung, wie man bei der letzten CM deutlich erkennen konnte.

      • 10010110 sagt:

        Wieso? Die Radfahrergruppierung ist doch gut als solche erkennbar. Wer 100 Radfahrer nicht erkennt, hat im Straßenverkehr nichts zu suchen und sollte dringend zu einer MPU.

        • 10010110 sagt:

          Jeder Teilnehmer muss deutlich zu erkennen sein. Du musst also auch den Verband von anderen Radfahrern deutlich(sic!) unterscheiden können. Auch dürfte man im Verband maximal zu zweit nebeneinander fahren.

      • Philipp Schramm sagt:

        Doch jeder Verband muss angemeldet werden, dabei spielt es KEINEN Leierkasten, ob dieser Verband aus Radfahrern, Autofahrern oder Radfahrer besteht.

  8. Philipp Schramm sagt:

    Ich möchte hier zwar nicht speziell auf dieses Thema eingehen, aber trotzdem auch an die HAVAG appelieren, sowohl ihre Tram-, als auch ihre Busfahrer eindringlich auf die StVO hinzuweisen.
    Speziell für die Tramfahrer gilt:
    Sobald die Gleise ebenerdig mit der Fahrbahn verlaufen, gilt für die Tram die StVO, z.B. Geiststraße. Dort gilt für alle Fahrzeuge eine Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h. Die gilt auch für die Tram. Sollte sich dann ein Radfahrer vor ihr befinden, hat der Tramfahrer NICHT das Recht, den Radfahrer „beiseite zu klingeln“, sondern muss sich der Geschwindigkeit des Radfahrer in angemessenen Abstand anpassen und diesen auch einhalten.
    Desweiteren sollten die Tramfahrer mal ihre Fahrweise überprüfen. Viele fahren quasi mit „Vollgas“ an und legen kurz vor der nächsten Haltestelle eine gute „Vollbremsung“ hin, bei der oftmals sogar schon der Sandstreuer aktiv wird, damit der Bremsweg der Tram zusätzlich verkürzt wird.
    Auch muss es absolut nicht sein, das die Tramfahrer ihre tonneschweren Züge auf Strecken mit eigenem Gleiskörpern bis zu 70 km/ ausfahren.
    Auch das erklärt wohl auch, warum die Trams wohl oftmals „überpünktlich“ von einer Haltestelle abfahren udn dann eben nicht mehr pünktlich, sondern eben „weg“ ist und der Betroffene dann auf die nächste Bahn warten muss.
    Speziell für Busfahrer gilt:
    Beim verlassen der Haltebucht, erst in den Aussenspiegel schauen, Blinker setzen, nochmals in den Aussenspiegel schauen, wenn alles frei ist, bzw. der nachfolgende Verkehr gebremst hat, aus der Haltebucht ausfahren.
    Machen leider immer noch viele Busfahrer falsch, indem sie erst lostfahren und beim ausfahren aus der Haltebucht erst den Blinker setzen.

  9. farbspektrum sagt:

    Diese chaotische Terrorgruppe schnallt einfach nicht, wie ein Verband auszusehen hat. Vielleicht können ihre Radlerfreunde aus Nienburg helfen:
    http://www.adfc-nienburg.de/presse/mitteilung_28-09-2016.html
    Viele Vorschriften gehen davon aus, dass sie für Menschen mit Verstand gelten. Eine Demo mit bewusster Verkehrsbehinderung war sicher nicht das Ziel.

    • eseppelt sagt:

      sag mal, bist du nicht die bewusste Verkehrsbehinderung und Umweltverschmutzung mit deinen bewussten Spaßfahrten auf der Osttangente?

    • So viele Radfahrer wie Nienburg hat Halle doch gar nicht. Du bist doch der einzige, der weiß, dass es in Halle niemanden gibt, der Fahrrad fährt, denn zu zählst ja jeden an der offiziellen Fahrradzählstelle Giebichenstein einzeln durch.
      In Städten sieht die CM auch mal so aus:
      https://www.youtube.com/watch?v=Hiw5XYkTPog

      • farbspektrum sagt:

        „So viele Radfahrer wie Nienburg hat Halle doch gar nicht.“
        Aber die wenigen kennen die STVO.

        Willst du jetzt behaupten, dass die im Video im Verband fahren?
        Sich darüber beschweren, dass anderer sich nicht an die STVO halten, aber selber chaotisch fahren.

      • Regler sagt:

        § 27 STVO
        „(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.“

        Erwachsene auf der Fahrbahn und zu zweit nebeneinander. Im Video entsprach dies absolut nicht dieser Regel!

        Der § 27 STVO richtet sich eher an Gruppenausflüge nicht an Demonstrationen.

  10. Straßenbahnen sind Panzer sagt:

    … und deswegen dürfen die zufahren, wenn Hindernisse auf den Schienen stehen. Auch wenn Menschen an den Hindernissen hängen, immer weiter fahren und sich durchschieben. Wenn das Fahrradfahrer sind, erst recht – das sind doch nur Fahrrad-Nazis, die darf man wegschieben, touchieren, …! Auch umfahren? Sind doch Fahrradnazis (Verkehrspolizist,
    3. Januar 2019 um 01:24 Uhr, „Was hier ein paar Fahrradnazis abziehen ist unter aller Kanone.“)!

    Darf sich hier jeder Durchgeknallte austoben? Ich hoffe, der betreffende Straba-Fahrer verkauft jetzt Käsebrötchen in der Kantine. Und die ganzen Bescheidwisser hier dürfen ja gerne diese Drecksbrötchen kaufen, aus Solidarität mit dem Fahrradnazitoucheur.

    • g sagt:

      also die Brötchen in der havag Kantine sind recht lecker…
      aber mal zum Thema … jeder klar denkende mensch erkennt bei der Betrachtung der CM Veranstaltung das das eine Veranstaltung ist die einzig und allein eine Behinderung aller restlichen Verkehrsteilnehmer zum ziel hat. nix anderes .
      so ist es reine Provokation
      und das von einer gruppe welche sich generell als absolut resistent gegenüber Verkehrsregeln oder gegenseitige Rücksichtnahme zeigt.

      statt ein miteinander zu Propagieren werden alle Verkehrsteilnehmer gegeneinander aufgehetzt.

      also liebe cm Teilnehmer .. erstmal an die eigene nase fassen.

    • Oberförster ohne Wald sagt:

      Hey, cool bleiben. Sind eh alles nur Trolle hier. Und Autonazis mit Straßenkönigallüren, OePNV-Nazis mit Zwangsticketbeitragsfantasien, Fußgängernazis mit hundefaschistischen Ansichten, E-Bike-Nazis mit Gesonderter-Fahrstreifen-Forderungen, Zitroneneisesser-Nazis, … kurzum: der Nazi lugt hinter jedem Baum hervor. Das ist u.a. die Folge des inflationären Gebrauchs dieser geschichtlichen Anleihbegrifflichkeiten aus einer gewissen Zeit. Das hat zur Folge, daß die Singularität des Damaligen verschliffen wird und man das nun auf alles und jeden abbilden darf. Frag doch OB-Kandidat Hendrik, der hat im LT mal der AFD-Kompanie im Landtag irgendwelche Volksgerichtshofsgleichnisse nachgesagt. So macht man die Türe auf, plötzlich ist nichts Schlimmes mehr dabei und man hängt das jedermann an! Also cool bleiben, stoisch abwarten, das hört auf und …. sucht sich ein neue Thema! Es geht hier um buchstäblich nichts! Nur Freizeitgestaltung … für spezielle Mitmenschen!

  11. farbspektrum sagt:

    „Ich hoffe, der betreffende Straba-Fahrer verkauft jetzt Käsebrötchen in der Kantine.“
    Und da beschwerst du dich über den Begriff „Fahrrad-Nazi“ ?

    • verspektralanaysiert sagt:

      Und Du bist ganz heile im Kopf, oder? Offensichtlich sind in Deinem Farbspektrum ein paar Farben verblichen, da ist nur noch Rot und Grün übrig. Misch das mal! Interessantes Ergebnis! Hat auch mit Stoffwechselendprodukt zu tun.

      Der Fahrer der Straßenbahn, die in die Gruppe gefahren ist, gehört entlassen und seine Papiere eingezogen. Paragraph 1 StVO, Ende der Fahnenstange!

  12. mirror sagt:

    Regenwahrscheinlichkeit Freitagnachmitag: 50%: Da wird sich die Critical Mass wieder auf ein verlorenes Häufchen eindampfen.

    • Stimmt, sobald Sie die Regierung übernehmen, darf ja keiner mehr bei Regen Fahrrad fahren.
      Das wird gaaaanz doll spannend, denn in den letzten Jahren war es noch nieeeee kalt oder feucht bei einer CM, die ja jeden Monat stattfinden.

      Die Stadt Halle muss aus Ihrem Vororthäuschen heraus wirklich seltsam aussehen. Oder aus dem Flieger nach Dubai Tokio LasVegas.

    • Ca. 60 Radler, in Ihrer Logik ungefähr 200% aller halleschen Winterradler. Das nenn ich doch mal eine gute Teilnehmerquote!

  13. Onkel Uhu sagt:

    Ich hoffe, dass die Behörden diese Veranstaltung als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz, falls nicht rechtzeitig angekündigt, untersagt!

    • Dazu bräuchten sie einen Grund und dazu bräuchten sie geeignete Mittel. Hast du schon mal versucht, 50 Radfahrer „aufzulösen“ (jetzt nicht im Sinne von Breaking Bad)? Die können drei kleine Verbände bilden und sich ein Stück weiter wieder treffen und weiter zusammen fahren. Welchen Grund willst du angeben, wenn 50 Privatpersonen ohne politische Forderung einen Verband bilden?

      • farbspektrum sagt:

        Mensch Junge, lies doch endlich mal nach, wie ein Verband auszusehen hat.

        „Hast du schon mal versucht, 50 Radfahrer „aufzulösen“ “
        Wasserwerfer? Hilft doch immer bei Randalierern.

    • 10010110 sagt:

      Uh, es zittern schon alle!

  14. Wang Li sagt:

    Ich hoffe, man zieht diese bösartigen Fahrraddeppen aus dem Verkehr.
    Wenn man dann noch die HAVAG Könige verkehrstechnisch von ihrem hohen Ross holt, dann hat man die beiden größten Verkehrsärgernisse in Halle beseitigt.
    Dann wird’s entspannter.

    • Dir fehlt einfach ein fahrrad- und straßenbahnfreier Montag im Quartal, wo deine Lieblingsfeinde sich alle ins Auto setzen. Damit du siehst, wie toll das ist, ohne die ganzen Bahnen und Fahrräder.

      • mirror sagt:

        Die Bahnen werden sich weiter den Weg freiklingeln, die HAVAG-Kunden haben es nicht nötig zu demonstrieren. Die paar Schönwetterradler sind bei einem Umstieg aufs Auto nicht spürbar. Am Riebeckplatz kreiseln pro Tag 90.000 Fahrzeuge. 100 Radler mehr mit dem Auto sind nicht spürbar. Da nimmt sich eine kleine Gruppe unwahrscheinlich wichtig.

  15. depperte Mass sagt:

    Was wollen diese Idioten denn erreichen?
    Durch diese sinnlose Aktion, die alle nur nervt, bringen sie auch noch die letzen – halbwegs wohlwollend auf die Fahrradrowdies blickenden – Menschen gegen sich auf.
    Wenn dies das Ziel sein soll – Glückwunsch, alles richtig gemacht!

  16. Das Rad fährt ökologisch sagt:

    Wäre gut, wenn der Kollege HalleVerkehr sich mal länger am Reileck bei halbwegs schönem Wetter aufstellt und beobachtet, wie fahrradverkehr in der Realität funktioniert.
    Nämlich frei nach dem Motto: „Regeln sind für andere da, wir sind Fahrradfahrer verpesten nicht die Luft, sin die Guten und brauchen uns deshalb an keine bis wenige Regeln zu halten „.

    • geraldo sagt:

      Reileck, ausgerechnet! Wo zur Hauptverkehrszeit kaum ein Ampelumlauf ohne Situationen auskommt, wo die Fußgänger längst Grün haben, aber noch Autos durchfahren. Wo regelmäßig die Lieferanten mit ihren Lkws auf der Straße stehen und das Chaos ausbricht, wo regelmäßig Fahrzeuge von der LuWu nach links in die Bernburger einbiegen, wo regelmäßig Straßenbahnen in der Bernburger von Autos ausgebremst werden, die es nicht auf die Reihe kriegen, in der Spur zu bleiben usw.usf….

      • geraldo sagt:

        Die Polizeimarkierungen am Reileck vom Unfall Mittwoch lassen mich übrigens vermuten, dass der schwerverletzte Rollerfahrer mit einem verbotswidrig aus der LuWu links abbiegenden Pkw zusammengestoßen war.

  17. HansimGlueck sagt:

    Soll nicht jede Demonstration oder jeder Protest für eine Sache, in welcher Art und Weise auch immer es stattfindet, eine Provokation sein, um etwa aufzufallen oder zum Nachdenken anzuregen?
    Da könnte man jetzt natürlich überlegen, angesichts der Meldungen hier, ob in Halle überhaupt jemand damit erreicht wird, aber damit sind wir wieder bei Satz eins, irgendwann fängt es auch im betonigsten Schädel an zu rieseln.

    • Toloul sagt:

      Farbspecki und Konsorten geht es doch nur darum, Ihren Hass auszuleben. Ob Geflüchtete, Hasis, Radfahrer oder Betonstehlen – alles bietet Grund, von seinem erbärmlichen Leben abzulenken.

  18. KGS sagt:

    Diese Veranstaltung ist immer noch erlaubnispflichtig alleine die übermäßige Straßenbenutzung ist hier bereits ausschlaggebend.

    Wir schauen in die VwV zur StVO.
    Hier mal für alle Auszüge , speziell auf unseren Fall aufbereitet.

    zu §29 Übermäßige Straßenbenutzung

    Zu Absatz 2
    I. Erlaubnispflichtige Veranstaltungen

    2. Weitere Veranstaltungen

    9 Erlaubnispflichtig sind

    a) Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen,

    b) Radtouren, wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen… zu rechnen ist,

    II. Allgemeine Grundsätze

    13 Die Erlaubnisbehörde ordnet alle erforderlichen Maßnahmen an und knüpft die Erlaubnis insbesondere an folgende Auflagen und Bedingungen:
    ….

    20 7. Die Erlaubnisbehörde hat den Abschluss von Versicherungen zur Abdeckung gesetzlicher Haftpflichtansprüche … mit folgenden Mindestversicherungssummen zu verlangen.

    23 – bei Radsportveranstaltungen, anderen Veranstaltungen mit Fahrrädern (Rn. 9) und sonstigen Veranstaltungen (Rn. 10)

    50.000 € für Personenschäden (für die einzelne Person mindestens 100 000 €),

    50.000 € für Sachschäden,

    5.000 € für Vermögensschäden.

    31 10. Bei Bedarf ist im Streckenverlauf, insbesondere an Gefahrenstellen, der Einsatz zuverlässiger, kenntlich gemachter Ordner (z.B. durch Armbinden oder Warnwesten) aufzuerlegen. Diese sind darauf hinzuweisen, dass ihnen keine polizeilichen Befugnisse zustehen und dass sie den Weisungen der Polizei unterliegen.

    32 11. Soweit es die Art der Veranstaltung zulässt, ist zudem zu verlangen, Anfang und Ende der Teilnehmerfelder durch besonders kenntlich gemachte Fahrzeuge (Spitzen- und Schlussfahrzeug) oder Personen anzuzeigen.

    33 12. Dem Veranstalter kann aufgegeben werden, in der Tagespresse und in sonst geeigneter Weise rechtzeitig auf die Veranstaltung hinzuweisen.

    34 13. Im Erlaubnisbescheid ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmer an einer Veranstaltung kein Vorrecht im Straßenverkehr genießen und, ausgenommen auf gesperrten Straßen, die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten haben.

    4. Radrennen, Mannschaftsfahrten und vergleichbare Veranstaltungen

    61 a) Sie sollen möglichst nur auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung erlaubt werden.

    62 b) Die Zahl der zur Sicherung der Veranstaltung erforderlichen Begleitfahrzeuge ist im Erlaubnisbescheid festzulegen, sie sind besonders kenntlich zu machen.

    63 c) Die jeweiligen Streckenabschnitte müssen in der Regel vom übrigen Fahrverkehr freigehalten werden. Dies ist entweder durch Sperrungen oder durch Weisungen der Polizei sicherzustellen.

    5. Sonstige Veranstaltungen

    64 a) Volkswanderungen, Volksläufe und Radtouren sollen nur auf abgelegenen Straßen (Gemeindestraßen, Feld- und Waldwegen) zugelassen werden.
    ….

    Dem ist nichts hinzu zu fügen. Das findet sich in Halle maximal in „Randlage“ oder quer durch den Stadtpark.

    Ach ja…eins noch.

    17 4. Eine Erlaubnis darf nur Veranstaltern erteilt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde abgewickelt wird. Diese Gewähr bietet ein Veranstalter in der Regel nicht, wenn er eine erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt oder die Nichtbeachtung von Bedingungen und Auflagen einer erlaubten Veranstaltung zu vertreten hat.

    Jeder bilde sich angeichts der Vorschriften zur Straßenbenutzung seine Meinung zu den Postings und Ansichten von @HalleVerkehrt und seinen Unterstützern..

    Übrigens @HalleVerkehrt…100 Radlinge „aufzulösen“ …lächerlich einfach ist sowas. Das macht die Bereitschaftspolizei im „Vorübergehen“. .. ist genauso einfach wie 100 „Ultras“ oder 100 Biker den Tag zu versauen. Das beliebte Spiel heißt : „Wir kesseln euch ein, machen jeden Durchschlupf dicht an der passenden Stelle, holen euch notfalls mit Gewalt vom Bike, stellen von jedem die Personalien fest und der Veranstalter wird garantiert verpfiffen, jeder ist sich dann selbst der Nächste…Der „Ideenlieferant“ wird schnell bekannt und der bekommt dann manchmal auch richtig einen vor den Koffer getreten.

    Der Wasserwerfer wird nur gebraucht, wenn man so doof ist den Anweisungen der Polizei nicht folgt oder gar wagt Widerstand zu leisten. Dann schießen wir Kastanienwerfern in Stuttgart einfach mal damit das Augenlicht weg, Dann reißen wir einen Rollstuhlfahrer auf ner Bikerparty einfach mal um und schmeißen den für ne Stunde lang in den Schnee aufm Platz, dann kriegt der Ultra eine mit dem Tonfa vor den Kopf und seine Zahnbürste greift morgen ins Leere und die Umstehenden bekommen eine Ladung Pfeferspray in die Fresse….sorry Pech gehabt, warum machst du da mit? So einfach geht das bei 100 oder auch bei 1000 Radlern…

    • Schön, dass deine Vorstellungen hier so offen demonstriert werden. Gegen eine gemeinsame Ausfahrt von ein paar Radfahrern gleich Pfefferspray und Gummiknüppel, weil sonst ein paar Autos zehn Minuten länger im Stau stehen.

      Das beweist mal wieder, welche Anspruchshaltung der Autofahrer sich die Staatsmacht mit ihrem täglichen Komplettversagen im Straßenverkehr da heranzieht. Ähnlich deutlich und absurd wie http://www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Jakobistrasse-Anwohner-streiten-ueber-Poller und das tägliche selbstverständliche Befahren von Gehwegen mit dem Auto zum Falschparken auch in Halle.

      In anderen Großstädten sind die Critical Mass deutlich größer und dort überleben die Leute es auch ohne Eskalation. Es gibt keine Handhabe, um zu Gewalt zu greifen oder gar mitten in der Stadt eine Gruppe einzukesseln (am besten den ganzen Markt mit dazu?).

      Eine Critical Mass ist auch keine Fahrradtour.

      Du verstehst immer noch nicht, dass es keinen oder genauer gesagt sehr viele Veranstalter gibt. Jeder der mitfahrenden ist Veranstalter. Auch das Abstoppen einer CM ist nicht einfach, da es kein festes Ziel gibt. Ich bin kein Experte für Fußballfans, aber die haben doch normalerweise ein Ziel, zum Stadion oder zum Bahnhof. Wenn wir nicht gradeaus weiterkommen, fahren wir eben nach rechts oder links oder zurück. Es ist eine Rundfahrt.

      Und es kommt noch viel schlimmer für dich: ich hab hier nicht mal „Unterstützer“! Klar hab ich auch Freunde auf der CM, aber denen ist die Zeit zu schade für solchen Unfug wie deinen. Die CM gab es lange, bevor ich mitgefahren bin.

      Den Ideenlieferant kannst du suchen, ich hab da auch einen zweckdienlichen Hinweis für dich:

      „Die erste „Critical Mass“ genannte Aktion fand im September 1992 in San Francisco statt. “

      Aber ob die Leute (ich vermute, die Idee entstand in einer Gruppe) jetzt großes Interesse an einer Befragung durch die hallesche Polizei haben, wage ich zu bezweifeln. Auch ein Auskunftsersuchen über das auswärtige Amt wird sicher bei allen Beteiligten für große Belustigung sorgen.

      Unter welchem Stein lebten manche Autofahrer eigentlich in den letzten Jahrzehnten, dass sie die CM als originär neue hallesche Erfindung einstufen? Ich lass mir ja gern mal schmeicheln und bin großer Lokalpatriot, aber das ist dann doch sehr viel zu viel der Ehre.

      An die interessierten Radfahrer: Bis heute Abend!

      • mirror sagt:

        Eigene Ideen von und für die Provinz? Soviel Kreativität hat keiner erwartet.

      • Philipp Schramm sagt:

        @HalleVerkehrt

        Schonmal dran gedacht, das die CM’s in anderen Städten angemeldet und dadurch legal durchgeführt werden?
        Aber das diese in Halle illegal ist, weil nicht angemeldet, das geht in dein fahrradverseuchtes Hirn anscheinend nicht rein.

        Hier für dich nochmal §27 StVO:

        „(1) 1Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. 2Mehr als 15 Rad Fahrende dürfen einen geschlossenen Verband bilden. 3Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. 4Kinder- und Jugendgruppen zu Fuß müssen, soweit möglich, die Gehwege benutzen.

        (2) Geschlossene Verbände, Leichenzüge und Prozessionen müssen, wenn ihre Länge dies erfordert, in angemessenen Abständen Zwischenräume für den übrigen Verkehr frei lassen; an anderen Stellen darf dieser sie nicht unterbrechen.

        (3) 1Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere am Verkehr Teilnehmende als solcher deutlich erkennbar ist. 2Bei Kraftfahrzeugverbänden muss dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein.

        (4) 1Die seitliche Begrenzung geschlossen reitender oder zu Fuß marschierender Verbände muss, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mindestens nach vorn durch nicht blendende Leuchten mit weißem Licht, nach hinten durch Leuchten mit rotem Licht oder gelbem Blinklicht kenntlich gemacht werden. 2Gliedert sich ein solcher Verband in mehrere deutlich voneinander getrennte Abteilungen, dann ist jede auf diese Weise zu sichern. 3Eigene Beleuchtung brauchen die Verbände nicht, wenn sie sonst ausreichend beleuchtet sind.

        (5) Wer einen Verband führt, hat dafür zu sorgen, dass die für geschlossene Verbände geltenden Vorschriften befolgt werden.

        (6) Auf Brücken darf nicht im Gleichschritt marschiert werden.“

        Und nun zeig mir bitte den Satz, wo drin steht, das ein „geschlossener Verband“ ausdrücklich aus Kraftfahrzeugen bestehen darf.

        Hoffentlich begreifst du jetzt, das eure CM ein „geschlossener Verband“ ist und demzufolge angemeldet werden muss.

        • eseppelt sagt:

          Der alltägliche Stau ist doch auch nicht angemeldet. Oder holst du dir als Autokutscher vor jeder Fahrt ne Genehmigung?

        • Informier dich mal. Es gibt sehr wenige Städte, wo statt einer CM eine (angemeldete) Demo stattfindet. Fast alle deutschen Städte haben CMs, die ohne Anmeldung und ohne Versammlung und ohne Sondernutzung auskommen. Da sind viele größere dabei als unsere.

          • Philipp Schramm sagt:

            Trotzdem begeht ihr mit eurer dämlichen CM eine massive Verkehrsbehinderung, die veboten gehört.
            Aber Verbotenes scheint gerade euch Radprollos enorm anzustacheln. Merkt man jeden Tag auf’s Neue, was ihr von der StVO haltet. Nämlich nichts. Und genau so fahrt ihr auch.

            • eseppelt sagt:

              Trotzdem begeht ihr mit euren dämlichen Autos eine massive Verkehrsbehinderung, die veboten gehört.
              Aber Verbotenes scheint gerade euch Autoprollos enorm anzustacheln. Merkt man jeden Tag auf’s Neue, was ihr von der StVO haltet. Nämlich nichts. Und genau so fahrt ihr auch.

              Parken auf Fußwegen und Radwegen? Alltag. Tempolimit? Einschränkung der Freiheit. Rote Ampeln? Schikane. Feuerwehrzufahrten? Kreuzungen? Kann man schon mal zustellen. Obwohl die Straßenbahn an der Haltestelle steht vorbeirasen? Klar, sollen doch die Fahrgäste warten, bis ich Boss der Straße durch bin…

          • Philipp Schramm sagt:

            Im Gegensatz zu euch Radproleten, brauchen wir Autofahrer eine Fahrerlaubnis, um ein Kraftfahrzeug führen zu dürfen.
            Wenn sich also ein Autofahrer entsprechend verkehrswidrig verhält kann das auch mit Führerscheinentzug enden.
            Nur ihr Radfahrer braucht keine Fahrerlaubnis. Deswegen fahrt ihr auch so. Getreu dem Motto, ich kann fahren wie ich will, was ich nicht habe (Führerschein), kann man mir auch nicht wegnehmen.
            Wobei auch das täuscht. Ist ein Radfahrer in Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis und wird erwischt, z.B. bei Rot über die Ampel fahren, bekommt dieser ebenfalls die Punkte und der Lappen ist erstmal weg. Und das ist auch gut so. Schlichtlich hat er einen Rotlichtverstoß begangen und da macht man Gott sei Dank kaum noch Unterschiede, ob du nun mit dem Fahrrad oder mit dem Auto bei Rot gefahren bist.
            Leider gibt es nur viel zu wenig Kontrollen, was Radfahrer angeht.
            Genau aus diesem Grund sollten auch für Radfahrer, eine Führerscheinpflicht, eine Versicherungspflicht sowie eine Kennzeichenpflicht eingeführt werden, damit ihr ebenso bestraft werden könnt mit Fahrverboten, wie andere Verkehrsteilnehmer.

  19. Onkel Tom sagt:

    Man sollte es unseren vermeintlich hochintellektuellen Anarcho-Radlern mal mit Darwin erklären. Radelt der eine wider der StVO in Spaßgrüppchen durch die Stadt, schrauben sich die anderen eben Bullenfänger vor den Kühlergrill.

    • Bollwerk sagt:

      Man sollte dies, man sollte jenes…
      Heißt konkret: Andere sollen deine wilden Fantasien verwirklichen. Schraub du doch ein bisschen Plastemüll vom Lidl an deine alte Gehhilfe. Da haste deinen Bullenfänger… 😀

      Übrigens: Darwin kümmert sich im Jahr tausendfach um deine Spezies. Oft auch tragischerweise. Vielleicht kümmert er sich auch mal um dich. Was dann allerdings keine Tragik mehr wäre 😉

  20. Trolltöter sagt:

    Kritische Masse so so. Naja, die Masse in deinem Hirn ist jedenfalls unterkritisch, soviel steht fest.

    ich sag dir was, an dem Tag, an dem ich den ganzen Tag nicht einem Radfahrer sehe, der nicht gegen die STVO und/oder gutes Benehmen verstößt, an dem Tag staube ich mein altes Rad ab und komme mit zu deiner verbundenen Radelei. Wird aber sehr frostig, weil da nämlich der Ofen in der Hölle aus ist.

    Stell dich mal früh oder nachmittag an die Haltestelle am Frankeplatz, da wird zwischen den Leuten auf dem Fussweg geradelt, zwischen den Bahnen gefahren etc. Und von so Kleinigkeiten wie Licht am Rad oder so will ich mal gar nicht anfangen. Und interessanterweise haben die Radler morgens auf dem FUSSWEG sogar den Schneid, noch zu klingeln, wenn ihnen die Fahrgäste der Bahn im Haltestellenbereich (Fussweg) den Weg verstellen.

    • geraldo sagt:

      Auch hier empfehle ich dringend einen Perspektivwechsel: Ausgerechnet am Frankeplatz! Wo zwischen Rannischer Straße und Steinweg Radverkehr praktisch überhaupt nicht mitgedacht worden ist und dementsprechend jeder IRGENDWIE fährt. Ja, das führt natürlich auch zu den von dir beobachteten Situationen.
      Oder diese wunderbare Gleiskurve von der Rannischen Straße in den Waisenhausring, die unübersichtlicher nicht sein konnte, aber im Gegensatz zu allen anderen Wegebeziehungen keine Ampel hat. Hier rasseln regelmäßig Fußgänger und Radfahrer in die Beinahefalle und es ist wirklich erstaunlich, dass da noch niemand zu Schaden kam.
      Dass in diesem Bereich auch häufig Autos fahren wo sie nicht hingehören oder in die falsche Richtung, ist dir offenbar auch noch nicht aufgefallen.
      Und klingelnde Radfahrer auf dem Fußweg sind immerhin noch eine Spur vernunftbegabter als regelmäßig zu beobachtende Autofahrer, die verbotswidrig abbiegen und deshalb „konsequenterweise“ NICHT blinken.

      • Stadtauswärts spricht keine Beschilderung dagegen, den Platz neben der Bahnschiene Richtung Steinweg zu queren (außer den nervigen Bordkanten) – oder wenn keine Bahn kommt, auf den Schienen. Man muss nur den Vorrang der Autos beachten.

        Stadteinwärts muss ich das nochmal genauer anschauen. Vielleicht muss man da mal ein Ausnahmeschild für Radverkehr diskutieren.

        • 10010110 sagt:

          Stadteinwärts gibt es den blauen Richtungspfeil, der gebietet, dass man rechts an der Verkehrsinsel vorbeifährt, also rein rechtlich dürfte man auf jeden Fall nicht weiter im Gleisbereich der Straßenbahn fahren, sondern muss rechts auf dem KFZ-Streifen fahren. Ich bin mir aber gerade nicht sicher, ob da auf dem Gehweg daneben nicht ein Zeichen 240 steht.

          • Auf dem Gehweg ist „Fahrrad frei“, das ist aber freiwillig. Es fehlt also eine Verbindung aus dem Steinweg Richtung Markt. Das blaue Rechtsabbiegerschild muss also um ein „Fahrrad frei“ ergänzt werden, zusammen mit einem Vorfahrtsschild. Die Rechtsabbiegerampel hat ja keine Wirkung für den Geradeausverkehr.

    • Jetzt wo du es ansprichst: kannst du mir mal die Stelle raussuchen, in der verboten wird, zwischen zwei stehenden Straßenbahnen mit dem Fahrrad hindurchzufahren? Du sprichst ja davon, dass das verboten ist.

      Gegen das Gehwegradeln muss wirklich mehr unternommen werden. Das Versagen der Planer oder der Polizei (Falschparker) darf nicht auf Kosten der schwächsten Verkehrsteilnehmer gehen (auch wenn der Fußgänger, der sich am lautesten beschwert, gelegentlich grade der Falschparker auf der Kreuzung um die Ecke ist).

      Ich hoffe, dass ein Teil der Radfahrer, die bisher Gehwege zum Ausweichen nutzt, auch mal aktiv wird und auf ordentliche Lösungen drängt.

      • HansimGlueck sagt:

        Warum? Der Fußweg ist doch die sichere Lösung gegenüber der Straße. Die Fußwegfahrer gehen ja durch alle Generationen. Es gibt nur Unterschiede in Geschwindigkeit und der Dreistigkeit, direkt auf Fußgänger zuzuhalten oder sie auf 1m breiten Fußwegen anzuklingeln.

      • HalleVerquer sagt:

        Ich kann dir nur empfehlen so oft wie möglich Straßenbahnen zu kreuzen um es heraus zu finden. Vom Gesetz her kommt es darauf an wo du die Straßenbahn kreuzt.

        • Für namentliche Fans stelle ich natürlich gern noch mal den konkreten Fall dar: Rannische Straße Richtung Franckeplatz, Radverkehr und Straßenbahn teilen sich den Bereich. Straßenbahn hält an Haltestelle Franckeplatz.

          Nach welchem Paragraphen ist jetzt vorsichtiges Vorbeifahren an der stehenden Straßenbahn (natürlich unter Berücksichtigung der vor der Staßenbahn querenden Fußgänger) verboten? Und wenn in beiden Richtungen eine Bahn steht: nach welchem Paragraphen ist dann das Durchfahren zwischen den beiden stehenden Straßenbahnen verboten?

  21. farbspektrum sagt:

    „auf 1m breiten Fußwegen anzuklingeln.“
    Eine seltsame Rechtsauffassung. Noch nicht einmal auf 10m breiten Fußwegen dürfen sie angeklingelt werden.

    • Seb Gorka sagt:

      Warum nicht?

      • 10010110 sagt:

        Hängt vom Kontext ab, aber wenn es mit dem Ziel erfolgt, dass Fußgänger sich zur Seite zu bewegen, um selbst schneller voranzukommen, dann https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html

        • Seb Gorka sagt:

          Da muss man sich aber strecken, um in ein Anklingeln eine Drohung mit einem empfindlichen Übel oder gar Gewalt reinzuinterpretieren. Das ist ja schon beim Hupen schwierig.
          Aber so oft, wie das nach der Meinung zahlreicher Beobachter vorkommt, sollte es wenigstens in einem oder zwei Kontexten bereits angeklagt worden sein und zu einer Verurteilung geführt haben und könnte entsprechend hier angeführt werden. Erspart weiteres Stochern im Nebel.

          Vielleicht kommt ja, wie schon so oft, zum ursprünglichen Köder ein knallhart recherchierter Link. Auch wenn die Trefferquote äußerst gering ist, könnte das irgendwann doch mal klappen…

          • HansimGlueck sagt:

            Mal zur Erläuterung.
            Es ist ein Fußweg, da haben nur Fußgänger etwas zu suchen.
            Wenn dort ein anderer Verkehrsteilnehmer (Fahrrad/PKW/LKW) unterwegs ist, was diese eigentlich gar nicht dürfte, dann noch durch ein Signal den einzig auf diesem Fußweg berechtigten Verkehrsteilnehmer verdrängen möchte, dann ist das einfach dreist.

          • Seb Gorka sagt:

            Danke für die Erläuterung. Aber es war von „nicht dürfen“ die Rede und von „Rechtsauffassung“. Es hätte ja tatsächlich ein derartiges Verbot (kodifiziert) geben können. Das Hupverbot im Straßenverkehr kommt schließlich auch ab und an zur Sprache.

            Immerhin sind wir von einer Straftat schon auf eine Dreistigkeit zurückgefallen. Jetzt noch ein Link zu einem völlig anderen Thema und der Reigen ist geschlossen.

  22. hirnlose mass sagt:

    Auf Fahrrädern in Halle triffst du die Frustrierten, die Abghängten, die Böswilligen, die Intoleranten….kurz die Problembären der modernen Gesellschaft.
    Früher waren Radler ganz normale friedliche Menschen, die von A nach B gefahen sind, weil sie da was vorhatten oder einfach nur mal saufen wollten ohne den Führerschein zu riskieren.
    Heute sind die verkniffen, cholerisch und teilweise einfach böswillig, wie sich an der sinnlosen, nur auf das Ärgern von arbeitenden Menschen ausgerichtete „critical mass demo“ zeigt.
    Warum ist das so? Jemand ne These?

    • Frustrierte? Vielleicht bist du überwiegend den erst vor kurzem umgestiegenen Autofahrern begegnet, die es noch nicht geschafft haben, sich vom Parksuchstress und Adrenalinstoß im Stau richtig zu erholen.

      Wenn du außerhalb der Critical Mass keine entspannten friedlichen Radfahrer in Halle siehst, liegt das vielleicht daran, dass du dieselbe Webcam befragst wie farbspektrum, statt mal selbst ohne Auto in die Stadt zu kommen.

      Falls du aber mit friedlich in Wahrheit devot meinst (häufig verbunden mit einem einseitigen Verweis auf §1), dann solltest du dein Bedürfnis nach Dominanz vielleicht auf Bereiche außerhalb des Straßenverkehrs verlagern.

      Wenn es einen nennenswerten Anteil böswilliger Radfahrer in Halle gäbe, hätte die Hälfte der ständig falschparkenden Autos längst keinen Scheibenwischer und keinen Rückspiegel mehr.
      Das wäre natürlich kein bisschen hilfreich, deshalb muss es weiterhin bei legalem Bekleben und Anzeigen bleiben, oder mal ein paar neue Aktionen geben. Enstpannt und friedlich, nicht so verkrampft, drohend und gewaltbereit wie bei vielen Autofahrern.

    • 10010110 sagt:

      Meine These: früher™ gab’s weniger Autos, also auch weniger Verdrängungswettbewerb, weshalb das Fahrradfahren früher wesentlich entspannter war. Früher war eine „Critical Mass“ oder eine Fahrraddemo gar nicht notwendig, weil es nicht so ein Konfliktpotential gab. Und früher haben auch Autofahrer mehr Rücksicht auf ihre Mitmenschen genommen. Erinnerst du dich noch an die Gewohnheit, dass Fahranfänger sich oft ein großes weißes „A“ ins Rückfenster geklebt haben, um die anderen Verkehrsteilnehmer darauf hinzuweisen, dass sie bitte Verständnis für eine eventuell unsichere Fahrweise haben sollten? Sowas traut sich heute keiner mehr, denn dann wird man von anderen Autofahrern auf der Straße weggemobbt, dass man nie wieder ins Auto einsteigen will.

      Also, ich würde deine Fragestellung etwas allgemeiner formulieren: „Früher waren alle Verkehrsteilnehmer ganz normale friedliche Menschen …“

  23. Marla G sagt:

    Mit ihrer „Demo“ tun die den Radfahrern in Halle keinen Gefallen.
    So etwas nervt auch den gutmütigsten Mitmenschen.
    Warum wollen die den Ruf von Radlern in Halle mit Macht noch weiter schädigen?
    Können die sich nicht vorstellen, dass andere Menschen vielleicht gerade Feierabend haben, einfach nach Hause wollen, ihre Kinder abholen, einkaufen…?
    Und dann kommen diese mittags-Schluss-macher und haben gaaanz viel Spass daran, den Feierabendverkehr zu behindern.
    Vielen Dank!

    • Seb Gorka sagt:

      Interessante Herangehensweise, aber doch sehr offensichtlich.

      Verkehr, egal ob mittags oder zum Feierabend (der aber auch mittags sein kann), besteht nicht nur aus Menschen, die den Nachhauseweg mit dem Auto zurücklegen. Wer sowieso noch einkaufen fährt und Kinder abholt, wird auch nur kurz von diesen anderen Verkehrsteilnehmern „behindert“. Am meisten Zeit kosten übrigens die anderen Autos, von denen die wenigsten wiederum und/oder Einkäufen transportieren…

      • Marla G sagt:

        Du meinst, die meisten fahren in Halle zum Berufsverkehr aus Spaß oder Langeweile mit dem Auto???
        Ernsthaft?
        Ohne Worte…

        • Seb Gorka sagt:

          Vielleicht nicht aus Langeweile, aber auch nicht gezwungenermaßen und noch weniger um Kinder abzuholen und Einkauf zu erledigen. Ernsthaft.

          Einfach mal im Berufsverkehr an der Ampel (noch so ein Zeitdieb ohne Fahrrad) nach links, rechts, vorne, hinten sehen und Passagiere pro Fahrzeug zählen. Wirkt besonders beeindruckend an den Tagen, an denen keine Raddemo den beschwerlichen Kinder-Einkaufs-Heimweg der gutmütigen Marlas und Karlas „behindert“.

  24. g sagt:

    Na heute ist die cm ja sehr überschaubar … die paar hanseln grad in der grossen ulli …

    • Seb Gorka sagt:

      Es findet sich bestimmt trotzdem jemand, den sein beschwerlicher Heimweg mit dem Auto durch die große Uli führt, um mit den quängelnden Bälgern noch im Edeka einzukaufen…

    • Ca 60 Teilnehmer sind für so eine kleine Stadt wie Halle nicht wenig, auch wenn es unter dem Minimum von 2018 ist.

      • g sagt:

        Also wenn das 60 gewesen sein sollen..?? .. aber sei es drum, kennt man ja nicht anders. Die zahlen werden ja von allen Veranstaltern aufgehübscht.
        Wichtig ist doch das möglichst viele Leute belästigt wurden.

        Schönes Wochenende

      • farbspektrum sagt:

        Die sind doch sicherlich wieder nicht als Verband gefahren? Und die Polizei hat nichts unternommen?

        • Seb Gorka sagt:

          Warum sollte sie? Das Radfahren in der Großen Ullrichstraße ist nicht verboten, nicht mal klingelnd.

      • mirror sagt:

        Wie definieren Sie Minimum? Haben Sie sich im Propagandaeifer wieder verzählt?

        „Selbst von Temperaturen im Minusbereich haben sich Halles Fahrradaktivisten nicht abschrecken lassen. Sie haben auch am Freitag ihr Critical Mass durchgeführt, so wie an jedem ersten Freitag im Monat. Mehr als 30 Teilnehmer zogen durch die Stadt.“ (dubisthalle, 2. März 2018)

  25. farbspektrum sagt:

    „Das Radfahren in der Großen Ullrichstraße ist nicht verboten, “
    Gib mir deine Adresse und dich schicke dir eine STVO.
    Als Verband dürfen sie höchstens zu zweit nebeneinander fahren. Ansonsten nur einzelnen hintereinander.

    • Seb Gorka sagt:

      Ok, gib mir deine E-Mail-Adresse, dann schicke ich dir meine Postadresse. Bevor du abtauchst, um dieses Dilemma zu lösen, kannst du ja trotzdem schnell noch die Vorschriften zitieren, die das Radfahren in der Großen Uli und das Klingeln verbieten. Vielleicht steht das ja nicht nur in deiner Spezialausgabe der StVO, sondern auch in der aktuell gültigen.

      • farbspektrum sagt:

        Liest du nicht, bevor du schreibst? Unser Radler-Chaot schreibt die ganze Zeit etwas von „Verband“!
        Beratungsresistent oder merkbefreit? Den entsprechenden Paragraphen wirst du doch noch ergoogeln können.

        • Seb Gorka sagt:

          Und du schreibst die ganze Zeit was von „Verbot“. Erst klingeln, nun Radfahren in der Großen Ulrichstraße. Es gibt keinen Paragraphen, der das Radfahren (oder Klingeln) in der Großen Uli verbietet. Du hast sogar der Polizei Handlungsbedarf attestiert und auf die StVO verwiesen, die ich im Übrigen gern zugeschickt bekommen möchte. Vielleicht ist es ja ein seltener Fehldruck und du kannst gar nichts dafür.

  26. mirror sagt:

    0,025% der Bevölkerung sind in Halle „the size that something needs to reach before a particular change, event, or development can happen“. Respekt! Ich würde es als verlorenes Häuflein bezeichnen.

    Vielleicht waren auch noch zuviele Radler im Winterurlaub skifahren und mussten das Ökosystem Alpen verretten?
    Wahrscheinlicher – Die vielen vernünftigen Radler in Halle wollen mit dem Kindergarten nichts zu tun haben.

    • Seb Gorka sagt:

      Das verlorene Häuflein veranlasst dich und andere „Empörte“ regelmäßig zu hochemotionalen Reaktionen und tagelangem Geheule über die doch so argen Auswirkungen auf den Straßenverkehr.

      Nun noch die vielen vernünftigen Radler in Halle dazugedacht, die sicher auch an „change, event or development“ interessiert sind, ergibt sich ein Bild, das auf keine Webcam passt.

  27. HansimGlueck sagt:

    Ich werf mal was ins Feuer. Ich bin mal gespannt, wie die Forenteilnehmer das reflektieren:
    http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/List-Buerger-sind-fuer-Parkplaetze-und-gegen-Poller

  28. farbspektrum sagt:

    Ich habe gewiss nichts gegen Radfahrer. Ich bin gelegentlich selber einer. Ich habe aber etwas gegen diese nimmersatten Forderungen. Dieser Forderungen nur zum eigenen Vorteil ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer. Ich habe etwas gegen diesen ausgelebten Hass auf Autos.

    • 10010110 sagt:

      Wenn ich „ohne Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer“ lese, fällt mir sofort eine (unspezifische) Gruppe Verkehrsteilnehmer (außer Radfahrer) ein, auf die das zutrifft. 😉 Oder – ach, ich vergaß! – die vielen Autos auf den Fuß- und Fahrradwegen sind ja nur aus Rücksicht vor den anderen Mitmenschen dort geparkt.

      • Seb Gorka sagt:

        Das Traurige: Viele sehen das tatsächlich so. Auf die Frage, warum sie nicht auf der Fahrbahn parken, kommt dann: „Da würde ich ja im Weg stehen.“ Badumm-Ts.

    • Bollwerk sagt:

      Süß. Farbi hat also was gegen „nimmersatte Forderungen“. Auch hier wieder: Das kann nur Satire sein,
      ist es aber leider nicht. Der meint das wirklich ernst.