U-Haft wegen Mordes nach Messerattacke in der Voßstraße

5 Antworten

  1. Berthold Brecht sagt:

    Ja klar.
    Nebenbei wahrscheinlich 12 Identitäten und ebenso oft Sozialhilfe kassiert und unsere „Behörden“, die sonst jeden Parksünder aufspüren und bestrafen können wissen wieder mal von gar nichts.
    Wie oft denn noch?

  2. Remus Lupin sagt:

    Kann man den Fall mit den in der westlichen Hemisphäre geltenden Maßstäben der säkularen Moralvorstellungen bewerten? Offenbar nicht, denn wie die MZ schreibt, soll der kosmopolitische Tatverdächtige „mit dem Opfer nach afghanischem Recht verlobt gewesen sein“! Wer ihr das wohl erzählt hat; der Staatsanwalt vielleicht?
    Wenn dem so ist, dann gehört die Frau dem Tatverdächtigen (und nicht der Gesellschaft!) … und er kann – nach dem Adat-Recht (Gewohnheitsrecht) – mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will.
    @Berthold Brecht: Dem Parksünder geht es nicht anders als der bitch (сука auf Russisch) des sog. Tatverdächtigen. Er wird aufgespürt und bestraft, wenn er sich nicht an die Regeln seines Halters hält.
    So einfach ist das.

    • Henry Niemann sagt:

      Na was ist das denn für ein Quatsch?
      Wir leben in einem Rechtsstaat und dessen Gesetze gelten nun mal. Dem hat sich alles und jeder unterzuordnen. Moralvorstellungen spielen dabei überhaupt keine Rolle.

    • Wilfried sagt:

      Seit wann gibt es in Deutschland wieder eine Leibeigenschaft? Menschen sind kein „Eigentum“, für niemanden.
      Auch muß man sich fragen, wer diese sog „Verlobung“ eingeleitet hat, und warum der Täter überhaupt Zutritt zu Wohnung hatte. Vielleicht waren ja ihre Eltern maßgeblich an der Strafmaßnahme beteiligt

  3. W. Molotow sagt:

    Welche Nationalität hatte denn eigentlich das Opfer?