„Unanfechtbar“: Oberverwaltungsgericht erlaubt Liebich-Demos auf dem Markt – Stadt führt jetzt ein Hauptsacheverfahren

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71 Antworten

  1. Meine sagt:

    Merkt ihr es nicht, ihr macht euch zum Affen und kommt gegen ihn nicht an. Lasst ihn doch demonstrieren wenn es ihm Spaß macht.

    • BurgerBürger sagt:

      Mir ist ein Bürgermeister lieber, der es versucht, als ein Bürgermeister, dem es egal ist oder der womöglich noch Gefallen daran findet. Fällt euch eigentlich auf, wie sehr sich Brüllzwerg Sven widerspricht, wenn er in einer angeblichen „Merkeldiktatur“ trotzdem sein Recht wahrnehmen kann und seine „Versammlung“ stattfinden lässt … er wird noch nichtmal abgeführt und weggesperrt … wie es in Diktaturen üblich ist.

      • Adrian sagt:

        „Mir ist ein Bürgermeister lieber, der es versucht, als ein Bürgermeister, dem es egal ist “

        Sehr richtig! Die paar zehntausend Euro für verlorene Prozesse sollten den Bürgern der Stadt Halle die Versuche wert sein!

        • BurgerBürger sagt:

          Es kostet auch Geld, Polizei abzustellen, damit der Brüllzwerg ungestört seinen Hass streuen kann.

      • hallenser sagt:

        Und wo sind die „Brüllzwerge“ der „Antifa“ ? Nach der Räumung des Identitärenhauses in der Adam-Kuckhoff-Straße scheint der Elan „gegen rechts“ vorbei zu sein.

        • max sagt:

          Die sind alle auf Arbeit.

        • Brüllriese sagt:

          Steuern für die ganzen Sozialschmarotzer verdienen, die dauernd mit ihren „Demonstrationen“ den Marktplatz blockieren und dabei die Leute belästigen.Gehörst du doch garantiert dazu.

  2. Karl Eduard sagt:

    Unanfechtbar. Kennt der OB und seine Stadträte den Begriff? Da wurden sinnlos Steuergelder verbraten.

    • Paragraphenreiter sagt:

      Du hast keine Ahnung. Es gibt mindestens noch das Mittel der Kommunalverfassungsbeschwerde.

      • Alexandra sagt:

        Ja, dann bekommt Wiegands Freund, der pensionierte Richter und Professor, wenigstens wieder Geld von der Stadt für ein „Rechtsgutachten“. Und zwar unabhängig davon ob der Prozess gewonnen oder verloren wird. Ist doch schön, wenn Rentner sich etwas dazuverdienen können.

        • Hallenser sagt:

          Der ehemalige Richter ist aber nicht pensioniert, er ist ordentlicher Professor an der Universität Halle. Diese Fake News streust du ja schon eine ganze Weile. Hat er dir mal eine schlechte Note gegeben? Wobei, dazu müsstest du studiert haben. Das kann ja ganz klar nicht sein. Also was ist dann der Grund? Hat dir das jemand erzählt und du hast es einfach geglaubt, wie du so vieles einfach glaubst?

          • Alexandrina sagt:

            Du lügst, ich habe das hier noch nie geschrieben. Aber es ist trotzdem schön hier auszuplappern, wie ultrafette EUR 14.280,00 aus dem GB I heraus für Erstellung eines Rechtsgutachtens zur Frage der rechtlichen Rahmenbedinungen der Umschuldung von Kassenkrediten in langfristige Kredite verschossen worden sind. Damit könnte unsereeine locker drei Jahre lang herumstudieren. Dann wüßte man auch, was VOL und GB I-F-05/2019 bedeuten … -hahahaha!

            TO RPA 29.10.2020
            http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=18003&voselect=16744

            Liste mit Rauschenbach und Co. hier
            http://buergerinfo.halle.de/getfile.asp?id=245172&type=do&

          • Hallenser sagt:

            Doch hast du. Erst gestern wieder, als „Daniel“:

            https://dubisthalle.de/bauernmarkt-und-liebich-mittendrin

            (13:09 Uhr und 20:52 Uhr gleich nochmal)

            Da du die immer gleichen Phrasen verwendest, täuscht deine ständiger Namens- und Geschlechtswechsel nicht über die Tatsache hinweg, dass du anscheinend nur abschreibst oder Vorgebenes unverstanden nachplapperst.

            Es gibt Dinge, die kann man mit Geld nicht kaufen, auch nicht für „ultrafette“ 14000 Euro in drei lockeren Jahre. Vielleicht ist aber Handwerk etwas für dich? Da gibt es schon Berufe, wo du nur 2.5 Jahre durchhalten musst. Als Anstreicher haben es andere sogar bis zum SKE gebracht. Das wär’s doch!

          • Adrian sagt:

            „Der ehemalige Richter ist aber nicht pensioniert, er ist ordentlicher Professor an der Universität Halle. “

            Das macht die Sache natürlich sofort bedeutend besser. Also nochmal: Der nicht-pensionierte Richter und ordentliche Professor bekommt vom Doktor Wiegand Geld zugeschustert für Gutachten, die vor dem Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht offensichtlich keinen Wert hatten. Jetzt besser?

      • Karl Eduard sagt:

        Sagt der der1 Semester Jura hatte. Der reguläre Rechtsweg ist ausgeschöpft. Beim OVG ist hier Schluß. Lernt man aber erst im 2. Semester

        • Achso sagt:

          Mit einem abgelehnten Eilantrag beim OVG ist der reguläre Rechtsweg ausgeschöpft? Und was lernt man dann im 3. Semester?

      • Tag sagt:

        Na du hast ja erst mal Ahnung!

  3. Rico sagt:

    Na ja, Sveni gewinnt immer. Die Stadt kann sich drehen und wenden wie sie will. Es nützt trotzdem nicht

  4. Cynthia sagt:

    Ich verstehe es einfach nicht, sorry.

  5. Karo sagt:

    Außer den abgeordneten bedauernswerten Polizisten, solange sie keine Ohrstöpsel haben, hört ihm sowieso kein Mensch mehr zu. Ansonsten ist es ratsam zur Zeit seiner Auftritte den Marktplatz zu meiden.

    • BurgerBürger sagt:

      Irgendwann lässt der Brüllzwerg noch Leute verhaften, wenn sie ihm NICHT zuhören.

      • Fadamo sagt:

        Ohne Liebich wäre der Marktplatz langweilig. Hahaha.
        Der OB sollte vielleicht sein Politikerberuf noch mal mit der Uni ,“Fakultät Rechtswissenschaft“ tauschen. Dann klappt es vielleicht den Liebich zu stürzen.

  6. Unser Grundgesetz sagt:

    Ob man etwas gut findet oder nicht.
    Demokratie ist für alle gleich.
    Und darauf können wir in Deutschland stolz sein.
    Genau das unterscheidet uns von einer Diktatur.

    • Hallenser sagt:

      Mit Demokratie hat das nichts zu tun.

      • Mephisto sagt:

        @Hallenser genau das ist Demokratie. Das was Sie wohl verstehen nennt sich Diktatur

        • Hallenser sagt:

          Diktatur und Rechtsstaatlichkeit sind zwei Institutionen unterschiedlicher Natur. Es gibt rechtsstaatliche Diktaturen und Demokratien, die kein Rechtsstaat sind. Sicher gibt es Präferenzen hinsichtlich der Kombinationen, aber es bedingt einander nicht.

          Wenn man konsequent Recht und Gesetz anwendet (engl. „rule of law“), muss man das nicht zwingend auf Grundlage einer Verfassung, mit Hilfe eines (direkt) gewählten (Volks-)Parlaments und mit voneinander getrennten und sich gegenseitig kontrollierenden Gewalten, das ginge auch in einer absolutistischen Monarchie oder eben einer Diktatur.

          • Alexandra sagt:

            Im Gegensatz zur „Rule of Law“ ist dem Rechtsstaat die Gewaltenteilung inhärent.

          • Hallenser sagt:

            Gewaltenteilung ist in Deutschland eine „rule of law“. Üb lieber noch ein bisschen, bevor du dich nur noch weiter versteigst. Da nützt dir auch zwölfte Namenwechsel nichts. Dein Bildungsmangel übertrahlt das immer wieder.

          • Alexandra sagt:

            Bei wem soll ich das üben? Vielleicht bei Deinem pensionierten Richter und Professor, welcher sich mit seinem „Gutachten“ bisher 9mal vor Gericht blamiert hat? 😀

    • Karo sagt:

      Soll man Demokratie austesten wie einen Schlüpfergummi bis er reisst ?

    • Texas sagt:

      So ist es! Die Grundrechte stehen nun Mal jedem zu, egal ob man seine Meinung teilt oder nicht.

  7. M.Ney sagt:

    Ob Linke, Rechte, Sozis oder egal was, jeder hat das Recht zu demonstrieren.Basta.

    • Rentnerreiser sagt:

      Und jeder hat das Recht, eine Busreise zu machen, basta!!!

      • mit/an Corona ... sagt:

        Jawoll, und jeder hat das Recht, sich dabei Corona19 zu holen. Macht als Rentner dann besonders viel Spass.

    • Ja sagt:

      Das ist es ja gerade, der Fehler muss schnell korrigiert werden solltet ihr nicht altes wieder herauf beschwören. Nie wieder Haben mal alle gerufen

      • Um Gotteswillen, NEIN! sagt:

        Finger weg vom Versammlungsrecht! Das brauchen wir noch. Ganz sicher!

      • Alexandra sagt:

        „Das ist es ja gerade, der Fehler muss schnell korrigiert werden“

        Also soll Deiner Meinung nach das Grundgesetz und die Grundrechte abgeschafft werden? Das dürfte schwer werden, da sich die Bundesrepublik Deutschland international verpflichtet hat die Grundrechte zu garantieren. Oder schwebt Dir ein Austritt der BRD aus der EU und der UNO vor?

        • Sachverstand sagt:

          Um Gottes Willen, nein! War ja schließlich ein Grundanliegen der Väter des GG, dass alte und neue Faschos unter dem Deckmäntelchen sog. Grundrechte wieder Straßen, Plätze einnehmen, sich in Parlamenten dieses Landes breit machen können. Das halten wir guten Demokraten doch locker aus, halten argumentativ knallhart dagegen. Hat ja schließlich schon einmal ganz hervorragend geklappt, nech? Das GG hat in Teilen eine Anpassung an heutige Verhältnisse und aktuelle Sachlagen aus meiner Sicht durchaus nötig, damit der demokratische Staat wieder die Handlungshoheit im Interesse gesellschaftlicher Mehrheiten erlangt. Ansonsten endet es wie „Weimar“! Da bin ich vollumfänglich bei@Ja.

          • Alexandra sagt:

            „Das GG hat in Teilen eine Anpassung an heutige Verhältnisse und aktuelle Sachlagen aus meiner Sicht durchaus nötig“

            Was interessiert, ist nicht deine Sicht, sondern die Ewigkeitsklausel. Grundlegende Freiheitsrechte können und dürfen auch mit einer 2/3 Parlamentsmehrheit nicht geändert werden, auch wenn das „aus Deiner“ Sicht erforderlich ist. 😀

  8. Pionierleiter sagt:

    Wer Demokratie bestellt, bekommt Demokratie.
    Müsst ihr aushalten (schönes Modewort )

    • Sachverstand sagt:

      Wie sagte doch W. Churchill?: “ Das beste Argument gegen Demokratie ist ein fünfminütiges Gespräch mit einem durchschnittlichen Wähler.“ Auf den Sachverhalt bezogen,…ist zu bestimmter Zeit ein Besuch des Marktplatzes zu Halle (Saale). Aber du hast freilich Recht, wie bestellt, so geliefert!

  9. Oberlehrer sagt:

    Ich denke zurück an selige Zeiten, wo die Beatles an kreischenden Fans scheiterten und wir im Englischunterricht von der Speakers Corner hörten. Da hat es noch gestimmt mit dem „wer nicht will muss ja nicht zuhören“.
    Und wie die Versammlungsbehörde die 75dB gemessen haben will sollte ebenfalls nachgeprüft werden. Mein persönlicher Eindruck ist ein anderer, die schleudernde Waschmaschine und das Großraumbüro als gängige Vergleichsgrößen sind definitiv erheblich leiser.

  10. Hallenser sagt:

    Die Frage ist grundsätzlich: Haben Rechtsextreme und Andere, die Demokratie und Meinungsfreiheit nach den hiesigen Gesetzen abschaffen wollen, ein Recht auf Demonstrationen auf Grundlage der Meinungsfreiheit?

    • Texas sagt:

      Natürlich! Eine gesunde Demokratie muss die extremen Meinungen an beiden Rändern aushalten. Abgesehen davon sehr ich weder im Grundgesetz noch im Versammlungsgesetz einen Passus, dass diese Leute nicht demonstrieren dürfen!

    • Hallenser sagt:

      Die Frage stellt sich nicht. Das wird seit ungefähr 1949/1990 vom Grundgesetz präemptiv beantwortet.

      • Rolfi sagt:

        Deine Ansichten sind wie immer wenig lebenspraktisch. Das (linke) Volk da draußen stellt diese Fragen schon seit mehr als 10 Jahren. Die pfeifen auf deine Präemptivität, die würden auf den rechten Spuk gerne ganz andere als GG-basierte Antworten geben dürfen.

        Und Du? Sich hinter dem Parlamentarischen Rat verschanzen – wie feige ist das denn? Naja, der Redakteur wieder! Wen wundert’s noch?

        • Hallenser sagt:

          Ja, das Leben in einem Rechtsstaat ist hart und ungerecht. Aber die Ausreise ist möglich, ganz ohne Antrag.

          • Alexandra sagt:

            Die Ewigkeitsklausel oder Ewigkeitsgarantie (auch Ewigkeitsentscheidung) ist in Deutschland eine Regelung in Art. 79 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), die eine Bestandsgarantie für verfassungspolitische Grundsatzentscheidungen enthält. Die Grundrechte der Staatsbürger, die demokratischen Grundgedanken und die republikanisch-parlamentarische Staatsform dürfen auch im Wege einer Verfassungsänderung nicht angetastet werden.

            Also wünsche ich Dir viel Glück bei der Ausreise. Wo soll es denn hingehen?

          • Hallenser sagt:

            Das Grundgesetz gibt Liebich die Möglichkeit zu machen, was er macht. Wenn dir das nicht passt, gibt es zahlreiche Orte (iroischerweise meist muslimisch geprägt), wo du deine Gewaltfantasien ausleben kannst, zum Beispiel bei öffentlichen Bestrafungen und Hinrichtungen oder Kerkerhaft für simple Meinungsäußerungen und „Majestätsbeleidigung“. Gute Reise!

  11. Bürger Tim sagt:

    Mich erstaunt die Unfähigkeit der offensichtlich doch nur durchschnittlich befähigten Rechtsanwälte der Klägerseiten, die immer wieder Sachverhalte gegenüber dem Gericht nicht glaubhaft darlegen können.
    Sind diese Rechtsanwälte ohne Erfahrung? Oder fehlt ihnen schlicht eine adäquate Ausbildung? Das ist alles nur sehr mittelmäßig. Und die Richter betonen ja nun schon regelmäßig, dass diese Rechtsanwälte sich in der Anspruchsbegründung mehr Mühe geben sollen. Vielleicht müssen wir uns auch einfach mal die Ausbildungsinhalte und -methodiken sowie deren Performance im Referendariat anschauen. Es gibt hier bei den Rechtsanwälten offensichtlich eine große Spannweite in der Befähigung zum Juristen.

    • Adrian sagt:

      Der Herr Wiegand ist ein Doktor der Rechte und sein Freund, der pensionierte Richter, der das Gutachten geschrieben hat, ist sogar ein Professor. Und jetzt bilden Sie sich Ihre eigene Meinung über die Beiden…

      • Hallenser sagt:

        Innerhalb von acht Minuten schon wieder vergessen, dass gar nicht pensioniert ist? Weißt du vielleicht gar nicht, was „pensioniert“ bedeutet? Klar, wenn du nur nachplapperst.

        • Alexandra sagt:

          Wenn man sieht welche durchschlagende Wirkung das Gutachten Deines penionierten Richters vor Gericht gehabt hat, sollte sich der Mann vielleicht ein anderes Hobby suchen? Vielleicht Modelleisenbahn oder Gartenarbeit an der Datsche?

          • Hallenser sagt:

            Leider hast du zuwenig Ahnung von der Materie, um ernsthaft mit dir darüber zu diskutieren. Spiel doch mit einem Gummiball?!

          • Alexandra sagt:

            Bei 9 verlorenen Prozesssen vor den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten zeigt sich die „Ahnung von der Materie“ Deiner beiden Idole deutlich. 😀

          • Hallenser sagt:

            Deine Ahnung, es ging um deine Ahnung. Die ist nicht ersichtlich. Nicht mal im Ansatz. Der Gummiball ist ein ziemlich sichere Option auf kurzfristige Erfolge. Das trainiert auch die Auge-Hand-Koordination. Als zukünftiger Handwerker keine unwichtige Fähigkeit!

    • Hallenser sagt:

      Eine Anpruchsbegründung ist im Verwaltungsrecht nicht so sehr gefragt. Die ergibt sich in der Regel aus dem Gesetz. Die Glaubhaftmachung, dass es „erhebliche abschreckende Wirkung auf Einwohner und Gewerbetreibende“ gab und gibt scheiterte in diesen Eilrechtsschutzverfahren, weswegen ein Hauptverfahren angestrengt wird.

      Weißt du warum eine Glaubhaftmachung scheiterte? Weil sie niemanden bzw. nur äußerst wenige Stimmen aus der Bevölkerung vorweisen konnten, um die abschreckende Wirkung zu belegen. Deshalb sollen die Bürger „ihre Erfahrungen und Erlebnisse aus den vergangenen Wochen mit dieser Versammlung … übersenden“.

      Das wird wieder kaum jemand machen, weshalb es auch wieder scheitern wird. Das Problem mit Liebich besteht – wie so viele Probleme – wohl nur im Internet. Kein Gegenprotest, keine Beschwerden bei der Stadt, keine Petition, nichts – wie sollte ein Gericht (in einem Rechtsstaat) da einfach so der Stadt glauben? Dazu wiegen Grundrecht zu schwer. Juristen können nur das vorbringen, was existiert und was seinerseits ebenfalls glaubwürdig ist. Die paar anonym verfassten Nörgeleien bei dubisthalle.de und bei Facebook haben keinerlei Gewicht. Wär schön, wenn euch das endlich mal klar wird und ihr eure faulen Ärsche hochbekommt.

      • Alexandra sagt:

        „Das wird wieder kaum jemand machen, weshalb es auch wieder scheitern wird.“

        Unter anderem deshalb, weil Liebich für diesen Fall bereits Strafanzeige wegen falscher Beschuldigung angekündigt hat. Anonym denunzieren wird also leider nicht funktionieren. 😉

        • Hallenser sagt:

          Es soll ja gerade nicht anonym „denunziert“, sondern glaubhaft über Erfahrungen und Erlebnisse berichtet werden. Der glaubhafte Teil kommt mit anonymen Berichten eben nur schlecht rüber. Du kannst jetzt nicht mal mehr das auseinanderhalten. Traurig. Da warst du als „Adrian“ blickiger, wenn auch nur marginal.

          • Alexandra sagt:

            Dann schicke halte Deine „Erfahrungen und Erlebnisse“ per Email mit Klarnamen und Adresse an die Stadt, wo ist jetzt das Problem? Wenn diese Deine Schilderung dann allerdings vorsätzliche Falschaussagen enthalten, dann musst Du auch damit rechnen das Du in diesem Rechtsstaat ggf. angeklagt wirst.

          • Hallenser sagt:

            Von wem und weswegen?

            Von Strafrecht hast du sicher noch weniger Ahnung. Das kann nur lustig werden…

    • Wilfried sagt:

      Vlt sollten einfach mal alle Sympathisanten dieser Ewiggestrigen aus dem Dienst entfernt werden?

  12. Wilfried sagt:

    Nehmt ihm doch einfach die Leiter weg, wenn er hochgestiegen ist. Unddarf er überhaupt aufs Autodach steigen? StVZO?

    Und warum hat kein anderer eben eine boomBox dabei oder einen Ghettoblaster?

  13. kitainsider sagt:

    Es kommt nicht darauf an, dass vor Gericht gewonnen wird. Sondern auf die Inszenierung. Es ist wie immer seit 2012. Die Show ist alles. Das dahinter keine Substanz ist, merken eh nicht viele und klatschen noch.

    • Susi sagt:

      Hast es wohl immer noch nicht verkraftet, dass der OB erneut gewählt wurde? Dein Problem interessiert praktisch niemand. Geh zum Therapeuten!

    • Therapeut sagt:

      Show? Gerade du sprichst hier von Show? Du betreibst hier seit Jahren eine anonyme OB-Bashing-Show mit Kasperle-Theater.

  14. Tee sagt:

    Viel zu viel Gerede

  15. Daniel M. sagt:

    Herrlich, wie Liebich alle vorführt.