Mehrere Verletzte bei Unfall zwischen Polizeiauto und PKW auf der Merseburger Straße
Auf der Kreuzung Merseburger Straße/ Ecke Pfännerhöhe kam es heute gegen 16:55 Uhr zu einem Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten. An dem Unfall waren ein Fahrzeug der Polizei sowie ein anderer PKW beteiligt.
Das Fahrzeug der Polizei, welches sich auf einer Einsatzfahrt befand und das Blaulicht eingeschaltet hatte, kam aus Richtung Riebeckplatz und wollte in Richtung Silberhöhe fahren. Das Polizeifahrzeug befuhr die Kreuzung bei Ampelschaltung „Rot“.
Der andere PKW ein Ford kam aus Richtung Pfännerhöhe und wollte in Richtung Raffineriestraße weiterfahren. Dieses Fahrzeug hatte „Grün“.
Beide Fahrzeugen stießen auf der Merseburger Straße zusammen.
Die Fahrerin des Ford (36), ihr sechsjähriger Sohn sowie zwei Polizeibeamtinnen wurden leicht verletzt und zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
An den beiden beteiligten Fahrzeugen entstanden erhebliche Sachschäden, sie wurden abgeschleppt. Beeinträchtigt durch den Unfall war auch der Straßenbahnverkehr. Er musste für etwa eine Stunde umgeleitet werden.
Muss man dann trotzdem die Polizei rufen?
Und wer war der Schuldige?
Das wird sich zeigen, im Zweifel der, der bei Rot gefahren ist, also im Zweifel also auch der Polizist.
polizei
ampel war rot
immer der bei Rot fährt
Nach dem Zusammenstoß das Blaulicht abgeschaltet ?!
Das große Bild zum Artikel gesehen !?
Allen Beteiligten gute Besserung
Jetzt wird die Unfallaufnahme zeigen, welcherart die Haftungsverteilung werden wird.
Geklärt werden müssen unter Anderem Dinge wie
War das Blaulicht an und zum Blaulicht das Martinshorn rechtzeitig eingeschaltet worden?
Wenn ja, wenn beides an war, dann bestand Wegerecht.
Aber…Wegerecht entbindet bei einer Einsatzfahrt nicht von den Sorgfaltspflichten.
Hier ist also dringend der Gang zu einem Anwalt für Verkehrsrecht anzuraten.
Ich zitiere mal aus diversen Urteilen hierzu:
„Auch wenn das Einsatzfahrzeug mit beiden Sondersignalen unterwegs ist, bleibt das Vorfahrtsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer im Grundsatz unangetastet. Die Vorfahrtsberechtigten sind lediglich verpflichtet, dem Sondersignalfahrzeug das Wegerecht zu gewähren. Trotzdem ist der Fahrer des Einsatzfahrzeugs verpflichtet, sich in Kreuzungen mit äußerster Vorsicht hinein zu tasten und die Fahrlinien der anderen erst zu kreuzen, wenn er sich vergewissert hat, dass sein Fahrzeug wahrgenommen wurde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2009, Az. 26 U 8/09).“
und:
„Auch ein Polizeifahrzeug muss vorsichtig in die Kreuzung einfahren, wenn die Ampel für ihn „Rot“ zeigt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.2007, Az. 1 W 37/07, Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2007, Az. 12 U 129/06).“
Na hoffentlich lesen die deine diversen Urteilszitate.
Er hat aber Recht so wird es gelehrt.
Hatte die Polizei Alarm sieht es rechtlich für alle Anderen sehr schlecht aus. Das auch Polizeibeamte bei Rotlicht auf Andere achten sollten ist menschlich ok, aber sie haben Vorfahrtsrecht, wenn daran die letzten Jahre nicht geändert wurde.
Der Transit wurde so nur bis 2006 gebaut. Hätte gar nicht gedacht, daß das Land noch solch altes Material zur Ganovenjagd einsetzt.
😁😇dachte ich mir auch schon😇 trotzdem gute Besserung allen Verletzten👍
Tja, der ist dann jetzt wohl auch nur noch ein Fall für Afrika oder Vorderasien. Da fährt er dann noch 20 Jahre.
Ja man sollte eben das Radio nicht so laut machen. Die bei Rot erlaubt fahrenden müssen sich über die Kreuzung tasten damit so was nicht passiert
Ein Einsatzfahrzeug, ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, muss vorsichtig an eine Kreuzung heran fahren und sich überzeugen, trotz rot fahren zu dürfen. Sie haben kein Vorfahrtsrecht.
Am besten vorher anrufen und fragen, ob die Kreuzung frei ist oder ob sie ein freier Bürger mit lauter Musik gerade benutzen möchte.