Mehrere Verletzte bei Unfall zwischen Polizeiauto und PKW auf der Merseburger Straße

17 Antworten

  1. Mal dumm gefragt sagt:

    Muss man dann trotzdem die Polizei rufen?

  2. Isab sagt:

    Und wer war der Schuldige?

  3. Rot sagt:

    immer der bei Rot fährt

  4. Itzig sagt:

    Nach dem Zusammenstoß das Blaulicht abgeschaltet ?!

  5. KGS sagt:

    Allen Beteiligten gute Besserung

    Jetzt wird die Unfallaufnahme zeigen, welcherart die Haftungsverteilung werden wird.
    Geklärt werden müssen unter Anderem Dinge wie
    War das Blaulicht an und zum Blaulicht das Martinshorn rechtzeitig eingeschaltet worden?
    Wenn ja, wenn beides an war, dann bestand Wegerecht.
    Aber…Wegerecht entbindet bei einer Einsatzfahrt nicht von den Sorgfaltspflichten.
    Hier ist also dringend der Gang zu einem Anwalt für Verkehrsrecht anzuraten.

    Ich zitiere mal aus diversen Urteilen hierzu:
    „Auch wenn das Einsatzfahrzeug mit beiden Sondersignalen unterwegs ist, bleibt das Vorfahrtsrecht der anderen Verkehrsteilnehmer im Grundsatz unangetastet. Die Vorfahrtsberechtigten sind lediglich verpflichtet, dem Sondersignalfahrzeug das Wegerecht zu gewähren. Trotzdem ist der Fahrer des Einsatzfahrzeugs verpflichtet, sich in Kreuzungen mit äußerster Vorsicht hinein zu tasten und die Fahrlinien der anderen erst zu kreuzen, wenn er sich vergewissert hat, dass sein Fahrzeug wahrgenommen wurde (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 10.09.2009, Az. 26 U 8/09).“

    und:

    „Auch ein Polizeifahrzeug muss vorsichtig in die Kreuzung einfahren, wenn die Ampel für ihn „Rot“ zeigt (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 15.10.2007, Az. 1 W 37/07, Kammergericht Berlin, Urteil vom 31.05.2007, Az. 12 U 129/06).“

  6. ???? sagt:

    Hatte die Polizei Alarm sieht es rechtlich für alle Anderen sehr schlecht aus. Das auch Polizeibeamte bei Rotlicht auf Andere achten sollten ist menschlich ok, aber sie haben Vorfahrtsrecht, wenn daran die letzten Jahre nicht geändert wurde.

  7. Ted Striker sagt:

    Der Transit wurde so nur bis 2006 gebaut. Hätte gar nicht gedacht, daß das Land noch solch altes Material zur Ganovenjagd einsetzt.

    • Beerhunter sagt:

      😁😇dachte ich mir auch schon😇 trotzdem gute Besserung allen Verletzten👍

    • 10010110 sagt:

      Tja, der ist dann jetzt wohl auch nur noch ein Fall für Afrika oder Vorderasien. Da fährt er dann noch 20 Jahre.

  8. F.d. sagt:

    Ja man sollte eben das Radio nicht so laut machen. Die bei Rot erlaubt fahrenden müssen sich über die Kreuzung tasten damit so was nicht passiert

  9. Hmmm sagt:

    Ein Einsatzfahrzeug, ob Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst, muss vorsichtig an eine Kreuzung heran fahren und sich überzeugen, trotz rot fahren zu dürfen. Sie haben kein Vorfahrtsrecht.

    • Hallenser sagt:

      Am besten vorher anrufen und fragen, ob die Kreuzung frei ist oder ob sie ein freier Bürger mit lauter Musik gerade benutzen möchte.