Unfallgegner am Riebeckplatz beleidigen sich

6 Antworten

  1. Gast sagt:

    Geht 50/50 aus, die können sich den Rechtsweg sparen. Leider hat der Unschuldige auch die A-Karte, sollte es sich beim Gegnerfahrzeug um einen überbreiten Transporter o.ä. handeln.

    • Seb Gorka sagt:

      Noch so ein Rechtsauskenner mit Ferndiagnose. Die Welt ist voller Fachkräfte.

      • Kellerspiegel sagt:

        Deine „Rechtskenntnisse“ sind aber oft auch nur halbgar…

        • Seb Gorka sagt:

          Ist dann wohl kein weiterer, vielmehr derselbe „Auskenner“, nun auch noch beleidigt ob der Bloßstellung. Gefühle statt Fakten – hoffentlich keine unumkehrbare Entwicklung.

          • Gast sagt:

            Vor einigen Jahren genau so erlebt. Samt Gutachter und Gerichtsverfahren. Unfallgegner und -verursacher überbreites Wohnmobil, welches seine Spur verließ, um einem Schlagloch auszuweichen. Ausgang 50/50, weil jeweils 2 Personen im Fahrzeug. Hier braucht es nur einen Verursacher, der seine Schuld leugnet, keine weiteren Augenzeugen und das wars.

          • Seb Gorka sagt:

            Genau so? Klingt nicht mal ähnlich. Aber du kannst deine Anekdote noch ein wenig anpassen und ausschmücken, damit sie besser passt. Ob sie für diesen oder irgendeinen anderne Fall als Grundlage für die Entscheidung in der Haftungsfrage herangezogen wird, ist aber höchst unwahrscheinlich.