Verfassungsschutz warnt: Islamisten versuchten auf legale Weise die Gesetze in Scharia-Form umwandeln

Von salafistischen und jihadistischen Islamisten hat sicher jeder schon einmal gehört. Der Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt warnt aber nun vor „Legalem Islamismus“. Dessen Anhänger versuchen zunehmend, gewaltfrei die bestehenden Verhältnisse und Gesetze so zu verändern, dass sie dem islamistischen Verständnis der Scharia entsprechen.  Dazu hat der Verfassungsschutz deshalb einen Flyer veröffentlicht.

Legalistische Islamisten verfolgen mit gewaltfreien Methoden das Ziel, sich gegenüber der Zivilgesellschaft und gegenüber öffentlichen Stellen in Deutschland als verlässliche Ansprechpersonen im muslimischen Spektrum zu präsentieren. Sie zeigen keinerlei Berührungsängste und gehen aktiv auf Medien, Behörden, zivilgesellschaftliche Akteure und Kirchenvertreter zu. Das ist ein ganz anderes Verhalten als jenes, das man im Umgang mit salafistisch bzw. jihadistisch gesinnten Muslimen kennt, deren ablehnende bis aggressiv-feindliche Einstellung oftmals demonstrativ sichtbar wird. So genannte legalistische Strömungen versuchen, über politische und gesellschaftliche Einflussnahme eine nach ihrer Interpretation islamkonforme Ordnung durchzusetzen, die letztlich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widerspricht. Ihr Ziel ist die Errichtung einer vermeintlich von Gott gewollten Ordnung, die mit einem Absolutheitsanspruch über allen von Menschen gemachten Regeln steht.

Oftmals ist aber den zivilgesellschaftlichen und staatlichen Verantwortlichen die Unterscheidung zwischen muslimischen bzw. islamischen und islamistischen Akteuren nicht bewusst. Da islamistisch-legalistische Bestrebungen – anders als jihadistische und salafistische – nicht per se Demokratie und Rechtstaatlichkeit ablehnen, diese aber benutzen, um Akzeptanz und das Einräumen von Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in einem islamistischen Sinne zu erreichen, ist es Anliegen der Handreichung herauszustellen, wodurch sich islamistisch-legalistisches Handeln von jenem Engagement von Muslimen unterscheidet, die keine islamistische Agenda verfolgen.

Jochen Hollmann, Leiter der Abteilung Verfassungsschutz im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt zur Borschüre zum „Legalistischen Islamismus“: „Die Selbstinszenierung legalistischer Islamisten als vertrauenswürdige zivilgesellschaftliche Akteure kann bei Anderen zu Fehleinschätzungen führen. Mitarbeiter von Behörden, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollten kritisch darauf achten, wem sie eine Plattform als Gesprächspartner bieten. Darüber hinaus laufen die in den jeweiligen Gemeinden zusammenkommenden Gläubigen Gefahr, unbemerkt und ungewollt von extremistischen Bestrebungen beeinflusst zu werden. Die Broschüre weist auf die Spezifik des Vorgehens von Legalisten hin und macht klar, dass das öffentliche Engagement von Muslimen in Deutschland nicht pauschal und von vornherein als verfassungs- und demokratiefeindlich wahrgenommen wird.“

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