Verfolgungsjagd endet mit Unfall auf der Europachaussee: Autofahrer stand unter Drogen und hatte keinen Führerschein
Polizeibeamte des Zentralen Verkehrs- und Autobahndienstes der Polizeiinspektion Halle (Saale) versuchten am heutigen Tag gegen 10:00 Uhr den Fahrer eines PKW Audi im Bereich Queis zu kontrollieren. Der PKW-Fahrer versuchte nachfolgend zu flüchten konnte aber durch eine Nachfahrt im Bereich Leipziger Chaussee Auffahrt zur Europachaussee in Halle (Saale) mit der Unterstützung weiterer Einsatzfahrzeuge des Polizeirevieres Halle (Saale) gestellt werden.
Im Rahmen des Anhaltens des betreffenden PKW Audi kam es aus noch nicht geklärter Ursache zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Funkstreifenwagen und dem PKW Audi. Durch das Unfallgeschehen kamen keine Personen zu Schaden. An beiden beteiligten Fahrzeugen entstanden jeweilig Sachschäden. Bei der nachfolgenden Kontrolle des 37-jährigen Fahrers konnte dieser gegenüber den Polizeibeamten keinen Führerschein vorweisen.
Eine Überprüfung in den polizeilichen Auskunftssystemen ergab, dass dieser in keinem Besitz eines Führerscheines ist. Weiterhin zeigte der 37-Jährige gegenüber den Polizeibeamten deutliche Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums. Der durchgeführte Drogenschnelltest verlief positiv. Nach einer erfolgten Blutprobenentnahme wurde dem 37-Jährigen die Nutzung jeglicher Fahrzeuge untersagt. Im PKW Audi selber konnten durch Polizeibeamte erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper, diverse verschreibungspflichtige Medikamente und circa 20 Gramm Cannabis aufgefunden und sichergestellt/beschlagnahmt werden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme und Bergung des beteiligten PKW kam es zu Behinderungen des Fahrzeugverkehrs. Durch die Polizei wurden die Ermittlungen zu dem Unfallhergang aufgenommen und die strafrechtlichen Ermittlungen eingeleitet.










Das scheinen dann wohl die Folgen des freigegebenen Cannabiskonsums zu sein. Super Gesetz.
Das scheint zum Glück nur so. Dass er Cannabis konsumiert hat, steht da allerdings gar nicht. Konsum war aber auch noch nie verboten. Super Kommentar.
„Konsum war aber auch noch nie verboten“
Für Kfz-Führer?
Auch für die nicht.
Du meinst vielleicht das Fahren unter dem Einfluss.
Vergleiche mit Alkohol. Konsum – nicht verboten. Fahren unter Alkoholeinfluss – kann ordnungswidrig, unter Umständen sogar strafbar sein.
Was grundsätzlich „freigegeben“ wurde: der Besitz von Cannabis. Der war vorher verboten. (auch ohne Konsum)
„deutliche Anzeichen eines Betäubungsmittelkonsums“
Es gibt nur ein Betäubungsmittel.