„Verkehrsrechtliche Gründe“: kein zweiter Schulhof für NSG

Das könnte dich auch interessieren …

14 Antworten

  1. Idiotie in Reinstform! sagt:

    Schön. Nun sind die Schüler auf Dauer in einem Ghetto eingefercht. Hätten doch mal Schulträger mitsamt Schulleitung auch nur einmal VORHER überlegt, ob der Schulhof eventuell zu klein ist für das Gymnasium und der Schulstandort völlig ungeeignet. Allein schon die Erreichbarkeit der Sporthalle ist ja wohl eine üble Standortplanung.

    • Seb Gorka sagt:

      Was ist an der Erreichbarkeit der Sporthalle auszusetzen? Die vielen Radfahrer auf den Fußwegen? Die dürfen auf den meisten davon fahren.

      Man könnte natürlich dagegen halten, das die lieben Kleinen nicht so erschöpft sein sollen, wenn sie zum Sportunterricht…ich ziehe die Aussage zurück.

      • Seb Orka sagt:

        Du baust wohl dein Klo auch zwei Straßen weiter oder was? Einen Schulturnhalle befindet sich meist auf einem zusammehängenden Schulgelände und eher selten isoliert.

        • Seb Gorka sagt:

          Meist. Ganz richtig. In diesem Fall ist sie mehr als nur zwei Straßen entfernt. Toiletten stehen aber sowohl im Schulgebäude als auch in der Turnhalle zur Verfügung. Nimm bitte trotzdem Unterwäsche zum Wechseln mit!

    • rupert sagt:

      @Idiotie in Reinstform!

      Nicht nur sind die SchülerInnen „eingepfercht“, sie werden wohl auch im Schichtsystem in die Pause gehen.
      Schichtsystem ist dann der heimliche Lehrplan fürs Leben.
      …läuft am Standort Halle(Saale).

      https://de.wikipedia.org/wiki/Heimlicher_Lehrplan

  2. Denkhilfe für Bürokraten sagt:

    „Baudezernent René Rebenstorf machte auch deutlich, dass es keine rechtlichen Vorgaben dafür gibt, welche Fläche pro Schüler bereit steht.“

    Gesunder Menschenverstand reicht durchaus um einschätzen zu können, wieviel Platz notwendig ist.

    • Seb Gorka sagt:

      Schätzen genügt ebenso wenig wie das Argument „gesunder Menschenverstand“, um eine Entwidmung zu rechtfertigen. Das vielleicht als kleine Denkhilfe.

      • Denkhilfe für Bürokraten sagt:

        Eine Entwidmung ist eigentlich schon eine überflüssige Angelegenheit – außer für Bürokraten.
        Hier einen überdimensionierten Fußweg zur dringend nötigen Schulhoferweiterung umzugestalten ist ein ganz einfach praktisch zu lösendes Problem. Aber natürlich streiten sich Bürokraten aller Coleur lieber noch 2 oder 3 Jahre, sichert nebenbei auch ihren Schreibtisch.
        Wenn die Bürokraten sich wenigstens vorher mal überlegt hätten, wieviele Schüler bei der Neueinrichtung der Schule als Gymnasium zu erwarten sind und das mit den örtlichen Gegebenheiten abgeglichen hätten, von mir aus auch per Rechnung Schüler/qm wie bei Stalltieren, so könnte man ihnen wenigstens ordentliche Arbeit nachsagen.

        • Seb Gorka sagt:

          Der Fußweg reicht nicht. Es müssten mindestens die Hochbeete entfernt werden. Geschieht dies, müssen die Parkplätze wegen der nun fehlenden Begrenzung anders gesichert werden. All das kostet Geld. Wird diese Geld ausgegeben und war der Vorgang nicht rechtmäßig, ist das Geschrei groß.

          Wenn du die Schulhoferweiterung für nötig erachtest und auch noch Dringlichkeit erkennst, fang doch einfach – ganz unbürokratisch – mit der Umgestaltung des überdimensionierten Fußwegs an. Das wäre jedenfalls effektiver, als das, was du mit dem Hilfsdenken zustande bringst…

          • Gurke sagt:

            Stimmt einfach nicht. Weshalb werden hier solche Unwahrheiten verbreitet?

            Sicherlich wäre jeder größere raum besser, aber die Fläche reicht aus!

  3. rupert sagt:

    Ich denke wir sollten generell darüber nachdenken Schulen in den Städten abzuschaffen. Die rauben nur den Platz für die Autos. WTF?

  4. Torsten Schiedung sagt:

    „…Erst im Jahr 2023, wenn die Schule mit 900 Schülern ihre volle Auslastung erreicht, dürfte der Innenhof nicht mehr ausreichen….“

    Und nur dann, wenn die Schule 4-zügig bliebe. Es ist durchaus denkbar, dass die Schule in den Klassen 5 bis 10 auch 5-zügig und die Oberstufe 4-zügig belegt ist. Dann schießt die Schülerzahl schnell auf über 1000 Schüler hoch.

    „…Hierfür hält die Stadtverwaltung weiterhin an der Idee eines offenen Schulhofs für die größeren Klassen fest. Diese Pläne, zusammen mit der Umgestaltung des Schülershofs, hatte der Stadtrat vor zwei Jahren beschlossen…“
    Dieser wurde NICHT im entsprechenden Fachausschuss besprochen, da die Vorlage VI/2016/02570 nur den Planungsauschuss und den AfsBauVerg gesehen hat. Eine fachliche Bewertung zum offenen Schulhof hat es im Bildungsausschuss nicht gegeben.
    Es gab lt Protokoll von 17.03.2017 TO 4.3 exakt 2! sehr kurze Meldungen, eine Anregung von Krimmling-Schoeffler und Herr Feigl fragte nach der zeitlichen Gestaltung! Wo blieb die Diskussion über einen offenen Schulhof?

    „….Baudezernent René Rebenstorf machte auch deutlich, dass es keine rechtlichen Vorgaben dafür gibt, welche Fläche pro Schüler bereit steht. …..! Stimmt, in Bayern hat man dieses mal eben gleich auf mindestens 3qm im SchulG. festgelegt. Mal hinterfragt, weshalb haben sich andere BL dieser Argumentation nicht angeschlossen?
    In der Nutztierhaltung hat der Gesetzgeber ja auch jeden qm geregelt! Vielleicht wollte das Land genau aus diesem Grund diese Sichtweise so nicht annehmen, da es den Schulträgern überlassen sein soll, je nach Gegebenheiten, Konzepten und anderen Notwendigkeiten Spielraum zu belassen und nicht analog zur Nutztierhaltung, eine Vorgabe definieren. Es sind unsere Kinder! Begründet allerdings das Fehlen einer Norm, Kinder wie bei der Massentierhaltung in den Pausen einzupferchen?

    Bei einer Bruttofläche von 1900qm fallen weitere Flächen weg, Randflächen an Wänden, Nischen und Mauern sowie Eingängen muss man abziehen, da liegen wir schnell bei 1500qm netto (Vermessung per MAP). Schon hier offenbart sich bei angenommenen 700 bis 800 netto (Pausen-) Schülern ein überschaubarer Freiraum für aktive konzeptionale Pausengestaltung. Da kommen wir auf 2 qm und weniger. Wenn dann noch Flächen für Geräte und Spielflächen gestaltet werden sollen, wird es richtig eng.

    „….Alternativ will die Stadtverwaltung aber auch noch gestaffelte Pausenzeiten prüfen lassen. Sprich: die älteren Klassen machen zu anderen Zeiten Pause als die jüngsten Schüler….Das werde auch schon so am Elisabeth-Gymnasium praktikziert,….“

    Will prüfen lassen? Die Formulierung: Würde darum bitten zu prüfen, ob es möglich wäre!; träfe es wohl besser. Andere Schulen, anderes Konzept andere Planungen andere Bedingungen usw.

    Der Schulträger sollte sich nicht in die pädagogischen Konzepte einer Schule einmischen, sondern ist für einen Teil der Umsetzung mitverantwortlich und dies weder inhaltlich noch personell, sondern nur in den Rahmenbedingungen, beim Bau und in der Ausstattung. Und selbst wenn die Prüfung ergeben würde, dass dies formal-organisatorisch möglich wäre, so kann es konzeptionell unmöglich sein und ablehnend bewertet werden. Liebe Verwaltung, wer ist den für das Schulkonzept verantwortlich, schon mal ganz kurz darüber sinniert?