Verkehrsunfälle in Halle (Saale) unter Alkoholeinfluss – mit E-Scooter, Fahrrad und PKW

6 Antworten

  1. Lokführer sagt:

    Respekt….mit mehr als zweieinhalb Atü aufm Kessel Radfahren und so auch noch ne Schiene treffen ist ne echte Leistung…

    • rellah2 sagt:

      Um in ne Schiene zu kommen, braucht man kaum was intus. Schon ne kleine Abweichung von der geraden Linie reicht.
      Und eigentlich haben doch Besoffene mehr Glück.

    • JustSaying sagt:

      Ein Lokführer, der von Glück spricht, wenn man ne Schiene trifft…
      Wird deshalb ständig gestreikt? Weil Lokführer alle so tolle Glücks-Bärchis sind? 😅

  2. Eh sagt:

    Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt muss viel härter bestraft werden. Das schreckt doch nicht ab.

  3. Naja... sagt:

    Die werden schon noch bestraft werden und den Führerschein sind sie auch los, wenn sie denn einen hatten. Der Radfahrer wird bei der Promillezahl wohl um eine MPU nicht drumherumkommen.

      • Karbid Bert sagt:

        Du komisch fragst.

      • Allgemeinwissen sagt:

        Weil er sich mit so viel Alkohol (ab 1,6 Promille) im Straßenverkehr bewegt, der erfüllt nicht die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen zum Führen eines Kfz. Nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV ist zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Klärung von Eignungszweifeln bei einer Alkoholproblematik ein medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, wenn nach dem ärztlichen Gutachten zwar keine Alkoholabhängigkeit, jedoch Anzeichen für Alkoholmissbrauch vorliegen oder sonst Tatsachen die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen (Buchst. a). Gleiches gilt, wenn wiederholt Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss begangen wurden (Buchst. b), ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 Promille oder mehr oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8 mg/l oder mehr geführt wurde (Buchst. c), die Fahrerlaubnis aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe entzogen war (Buchst. d) oder sonst zu klären ist, ob Alkoholmissbrauch oder Alkoholabhängigkeit nicht mehr besteht (Buchst. e).

        • Sagi sagt:

          Mhm, okay.

          Problem:
          „Der Radfahrer wird bei der Promillezahl wohl um eine MPU nicht drumherumkommen.“

          Wo ist die vepflichtende MPU für Radfahrer geregelt?

          §4 FeV: Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis.

          Wo ist überhaupt eine Verplifchtung zur MPU erwähnt? Nach der FeV unter Umständen (Einschätzung der Behörde) nur für jemanden, der „die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis“ begehrt. Staatlicherseits verpflichtet wird dazu niemand. (vgl. Maskenpflicht in privat geführten Geschäften)

          Bevor das Jappsen anfängt: „nicht drumherumkommen“ beachten!

          • Sagi sagt:

            Kommt ganz darauf an, welcher Sagi gemeint ist.

          • Naja... sagt:

            Wie bereits oben erwähnt, ist natürlich Voraussetzung, dass der Radfahrer überhaupt einen Lappen hat und diesen wiederbekommen möchte. Das war auch ein Kommentar darauf, dass die Strafe bei Trunkenheitsfahrten zu gering sei. jetzt bitte keine Wortklauberei betreiben.

          • Sagi sagt:

            Nein, da steht, der Radfahrer „wird bei der Promillezahl wohl um eine MPU nicht drumherumkommen.“ Das ist ein falsche Aussage, jedenfalls eine unbelegte Behauptung ohne Faktenbasis.

            Egal ob der eine Fahrerlaubnis hat, hatte, haben möchte oder entzogen bekommt – eine MPU wird nur notwendig sein, wenn die Behörde das Ergebnis einer solchen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis verlangt. Dazu muss er aber eine Fahrerlaubnis beantragen, was schon nicht bekannt ist, und dazu muss er eine eventuell vorhandene erstmal verlieren, was ebenfalls nicht gesagt ist.

        • reicher Pharmavertreter sagt:

          Mit soviel Text voller Fakten überforderst du aber @sagi gewaltig.