Verkehrsunfälle mit verletzten Radfahrern

Polizei - Symbolbild

8 Antworten

  1. geraldo sagt:

    Wird es die Polizei irgendwann mal lernen? Der 54-Jährige Citroenfahrer „übersah“ den Radfahrer nicht, er verhielt sich nicht vorschriftsmäßig und missachtete die Vorfahrt der Radfahrerin.

  2. geraldo sagt:

    Es ist wirklich unglaublich! Belehrung des Radfahrers hält die Polizei für notwendig, aber der abbiegende Autofahrer hat den Radfahrer nur „übersehen“.

    • Wilfried sagt:

      Nö, nichtunglaublich, sondern regelkonform. Und die Ermittlungen zum erstgenannten Unfall sind ja damit noch nicht abgeschlossen. Dies hier ist nur der offizielle Pressebericht.

      • geraldo sagt:

        Das regelmäßige „Übersehen“ von Radfahrern beim Abbiegen ist in den meisten Fällen ein systematisches Fehlverhalten. Nicht mit Radfahrern zu rechnen, keinen Schulterblick zu machen – in der praktischen Prüfung reicht das zum Durchfallen.

        • Gast sagt:

          Wenn man mit über 30 km/h von hinten angeprescht kommt und auf die Straße zieht, wie täglich an der Fußgängerampfel Prof.-Friedrich-Hoffmann-Str./Franckestr. zu beoachten, dann hilft auch kein Schulterblick. Hier wartet man erst stundenlang auf die Fußgänger und darf erst fahren, wenn die schon wieder rot haben. Nicht selten kommen dann noch Radler, während man schon wieder anfährt.

    • Gast sagt:

      Ein Radfahrer kann einen Zebrastreifen nicht übersehen, dieses Verhalten ist vorsätzlich falsch, während man beim Abbiegen durchaus mal einen Radfahrer „übersehen“ kann, wenn der Winkel passt. Ich wurde gestern am Boulevard zweimal hintereinander von Radfahrern touchiert. Die übersehen Fußgänger wohl auch nicht, sind aber zu blöd, ihr Gefährt zu beherrschen UND handlen grundsätzlich nicht regelkonform.

  3. Sazi sagt:

    @Geraldo Fehlverhalten von Autofahrern ist normal und akzeptiert. Radfahrer hingegen kennen die StVO nicht und brauchen Nachhilfe.