Verstoß gegen Corona-Anordnung: Halle schließt Billigshops

Das könnte dich auch interessieren …

40 Antworten

  1. Käufer sagt:

    Richtig so… haltet euch an die Gesetze… !

    • Freiimfelder Wachposten sagt:

      Du meinst doch sicher Verordnungen… !

      • Recht sagt:

        Wenn man schon versucht, kleinlich zu sein, sollte man auch wissen, dass eine Verordnung nur auf Basis eines Gesetzes erlassen werden kann…

      • Halle2 sagt:

        Das ist ein Gesetz! Kannst du nicht lesen?

        • Freiimfelder Wachposten sagt:

          Bin schließlich nicht in Büschdorf zur Schule gegangen. 😉

          „Die sogenannte 3. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. April 2020 erlaubt den meisten Geschäften die Öffnung nicht. „

          • Recht sagt:

            Ja, vielleicht war es doch Büschdorf? Jedenfalls gilt auch dort: Kopiert heißt nicht kapiert…

            Wenn man schon etwas kopiert, dann das Wichtigste nicht weglassen:

            Aufgrund von § 32 Satz 1 und § 54 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
            zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. März
            2020 (BGBl. I S. 587), wird verordnet:

            Keine Verordnung ohne Gesetz.

          • Billig sagt:

            Und die Vorschriften zur Schließung bzw. dem Verbot der Öffnung ergeben sich woraus? Dem Gesetz? Oder doch eher aus der Verordnung?

            Man könnte auch fragen, an wen sich das Infektionsschutzgesetz richtet (steht z.B. in §1 Abs. 2 oder eben auch §32) und an wen sich die Verordnung richtet (ergibt sich u.a. schon aus der Zuständigkeit des Verordnungsgebers). Zudem sollte man die Rechtsgrundlage (§32 Satz 1 IfSG) nicht nur zitieren, sondern auch gelesen haben.

            „Die Landesregierungen werden ermächtigt, (…) durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zu erlassen (…)“

            Auch hier also ziemlich eindeutig, worauf die Verbote basieren, an die sich laut Eingangskommentar gehalten werden sollen.

            Konsequent wäre aber natürlich: aus der Verfassung. Keine Gesetz ohne Verfassung. Oder?

          • Recht sagt:

            Eine Verordnung ist „Gesetz im materiellen Sinn“, sie ist jedoch nicht „Gesetz im formellen Sinn“.

            Ich zitiere „Käufer“:
            „Richtig so… haltet euch an die Gesetze… !“

            Darum ging es bei diesem Thread, das hat der „Wachtposten“ bezweifelt. Bleibt alle gesund.

          • Billig sagt:

            Und welche Gesetze mag „Käufer“ dann gemeint haben? Er schrieb seinen Kommentar unter einen Artikel, in dem es um die Öffnung bzw. Schließung von Geschäften nach der „3. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 2. April 2020“ geht.

    • Der Erich sagt:

      Genau! Den Unteschied zwischen Recht und Gerechtigkeit muss man natürlich kennen! Macht was man euch sagt ihr Plebs! Wo kommen wir denn da hin wenn die Genossen anfangen selber zu denken.

  2. G sagt:

    Da war ich heute morgen eine Packung Batterien kaufen.. Die Mitarbeiter haben sehr auf den richtigen Abstand und einen sicheren laufweg im Laden geachtet. Und die henkelkörbe wurden nach jedem Kunden desinfiziert.
    Deutlich vorbildlicher als in einigen Supermärkten.

    • Fadamo sagt:

      Was die Großen dürfen,dürfen noch lange nicht die Kleinen.
      Vorm gesetz sind eben nicht alle gleich !

      • Ondrak sagt:

        Wen meinst du mit „die Kleinen“? Etwa TEDi?
        Eine Firma mit über 2000 Fillialen in ganz Europa und über 1 Mrd. Umsatz pro Jahr?
        Und wer sind dann „die Großen“, die etwas dürfen, was die kleinen nicht dürfen?
        Aldi, Lidl, Rewe und co?
        Wär’s dir lieber die hätten auch geschlossen?

        Und wenn die kleinen nicht dürfen, was die großen dürfen, warum dürfen dann Spätis, Zigarettenläden, Bäcker, Take-away-Fressbuden, etc. öffnen? Sind das etwa alles Großkonzerne?

        • Philipp Schramm sagt:

          Ganz einfach, weil TEDI keine Lebensmittel anbietet.

          Solltest dich besser mal richtig schlau machen, wer öffnen darf und wer nicht.

          • Ondrak sagt:

            Ich weiß durchaus, wer, warum öffnen darf.
            Die Unterteilung in Groß darf, Klein nicht, habe nicht ich in’s Spiel gebracht, sondern wollte nur verdeutlichen, wie haltlos und unsinnig diese Plattitüde in diesem Zusammenhang ist.

            btw: Lebensmittel sind übrigens nicht das allein ausschlaggebende Kriterium, warum ein Geschäft öffnen darf.

  3. Sachverstand sagt:

    Und der HBSC-Trikotsponsor mit bei, eijeijei! U.N.V.E.U.!

  4. Ein Opa sagt:

    Warum sollten die nicht auf machen. Mit Korb und einlasskontrolle kein Proplem.
    Es werden sowieso alle nur verarscht. Die Totale Kontrolle. Dumme Deutsche braucht das Land.

    • nub sagt:

      und der Aluhut lässt grüßen, bin gespannt welche Hasskommentare jetzt unter meinem Kommentar kommen lasst ruhig die heiße Luft raus 😉

    • PeterPan sagt:

      Anhand Ihrer Rechtschreibung lässt sich erschließen, dass Ihre Befürchtung schon eingetreten ist.

    • 10010110 sagt:

      Weil die Wahrscheinlichkeit für größere Menschenansammlungen im öffentlichen Raum steigt, je mehr Geschäfte aufmachen. Und genau das will man vermeiden.

      • Leser sagt:

        Danke für die Klarstellung. Das begreift der durchschnittliche Hallenser nicht.

        • Leserin sagt:

          Geil, wie du Willkür verteidigst. Man sieht sich im real life!

          • Achso sagt:

            Willkür wäre, einen bestimmten Händler z.B. den abgebildeten Billigladen von der Regel auszunehmen. Geil, wie du nichts verstanden hast. Man sieht, dass du trotzdem eine Meinung hast.

          • Leserin sagt:

            Ja genau. Willkür. So ist es. Da hast Du recht. Und weil das oben im Artikel bestimmt nicht willkürlich ist konnte ich am 07.04.2020 auch beim MacGeiz in der Rolltreppe einkaufen. Der hat auch bloss solchen Klimbim zu bieten. Und Körbchen. Und die Leute mussten selber Abstand halten. Desinfektion habe ich auch nicht gesehen.

            Aber du musst hier ja wieder schlaumeiern.

          • Leserin sagt:

            Also Drogeriewaren hat mein TEDI auch. Und Lebensmittel habe ich da im MG wenig gesehen. Ein paar Süssigkeiten, Kaffeepulver, Instantsuppen und Dauerkuchen reichen wohl für Lebensmittelhändler sein. Die haben vielleicht nur einen besseren Antrag gestellt.

            • eseppelt sagt:

              Das Ordnungsamt hat gestern Nachmittag beide Läden in der Großen Ulrichstraße (Also sowohl Tedi, als auch Mäc Geiz) unter die Lupe genommen. Und es geht nicht darum, etwas davon zu haben, sondern einen relevanten Anteil. Und ein Dekohändler mit zwei Coladosen im Kühlschrank neben der Kasse hat keinen relevanten Anteil

    • 10010110 sagt:

      Und wenn du dich der totalen Kontrolle entziehen willst, dann wirf dein Smartphone weg, zahle nur noch mit Bargeld und meide Rabattprogramme wie Payback/DeutschlandCard etc. Aber ich wette, da ist dann Freiheit nicht mehr so wichtig.

    • De Mops sagt:

      Wenn man an dem Beatmungsgerät hängt, weiß ich nicht, ob das als „verarscht“ durchgeht. Und lebensnotwendige Artikel gibt’s bei Tedi auch nicht. Wenn’s wieder normal läuft, Plastikbecher usw haben kein MHD.
      Und mit den Worten „dumm“ und „Dummheit“
      wäre ich mal etwas vorsichtiger

    • Vollhorst sagt:

      Boah „ein Opa“, warst du nie in der Schule? Bei deiner Rechtschreibung kann ich allerdings verstehen, dass du dich nicht zu erkennen gibst. Aber auf Fakebook bist du auch so unterwegs.

  5. Ein „Proplem“ ist halt doch ein Problem. Und wenn man die Totale nimmt und Kontrolle hinzufügt … huch, wo ist denn das Verb hin?

    • Aluhutträger sagt:

      Das ist eben das PROBLEM mit diesen Aluhutträgern. Sie selbst wollen sich an keine Regeln halten und finden, dass es freie Meinungsäußerung ist, anderen was vorzuschreiben oder sich asozial zu verhalten und das dann als Menschenrecht auszulegen, aber sobald ihnen irgendwas gegen den Strich geht, sind es die ersten, die denunzieren oder vor Gericht ziehen. Die Annehmlichkeiten abgreifen, aber selber sich an keine Anweisungen halten wollen.
      Sehen wir es mal ganz praktisch – uns geht es in dieser Krise immernoch besser, als unter normalen Umständen im Großteil der restlichen Welt.

  6. Tim Buktu sagt:

    Ihr solltet dringend einen Youtubekanal öffnen: Deutsch für Anfänger.

  7. Entsetzte sagt:

    Habt ihr alle mitbekommen, das wir uns in der Corona Krise befinden, und dass diese ernst ist? Verordnung, Gesetz und und und… Hier geht es doch darum, dass man sich an das hält, was uns schnell wieder aus dieser Krise bringt. Uns alle.

  8. S Waldheim sagt:

    Kaufland ,Real und andere Läden haben auch alles im Sortiment . Haubtsache die Kleinen werden gestraft. Wir sind eh schon sehr eingeschränkt und von Familie und Freunde isoliert …. Wann dürfen wir wieder Leben ???

    • eseppelt sagt:

      Es geht nicht darum, es auch im Sortiment zu haben, sondern darum, dass dort ausschließlich solcher Kram zum Sortiment gehört. Und was ist bitte Lebensfreude, in so einem Laden einkaufen zu gehen?

  9. Paule sagt:

    Sind hier nur Korinthenkacker unterwegs?