Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt haben zu wenig Mitarbeiter: Präsident des Oberverwaltungsgerichts kritisiert Land
Die Verwaltungsgerichte in Sachsen-Anhalt stoßen an die Grenzen des personell Leistbaren. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Oliver Becker hat sich in einem Fachgespräch im Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung des Landtags von Sachsen-Anhalt zum wiederholten Male unzufrieden und besorgt über die Personalsituation der Justiz des Landes im Allgemeinen sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Besonderen geäußert.
Die über Jahre währende unzureichende Personalausstattung, sowie die seit einem Jahr vom Justizministerium praktizierte geschäftsbereichsübergreifende Rotation von Proberichter/-innen, hätten an den Verwaltungsgerichten zu einem hohen Bestand unerledigter überjähriger Verfahren und zu einem Anstieg der Verfahrenslaufzeiten geführt. Die Ankündigung des Justizministeriums, die Verwaltungsgerichte künftig nur noch gemessen an ihrer aktuellen Eingangsbelastung personell auszustatten, lasse einen weiteren Anstieg der Verfahrensdauer an den Verwaltungsgerichten befürchten.
Präsident Becker hat darauf hingewiesen, dass der nachhaltige Abbau der Altbestände den zumindest zeitweiligen Einsatz von mehr Personal erfordere. Zudem seien Proberichter/-innen künftig mindestens zwei Jahre an den Verwaltungsgerichten zu verwenden statt sie – wie bisher – bereits nach 12 bis 15 Monaten wieder abzuziehen; bei Zuweisungsentscheidungen müsse vermehrt darauf geachtet werden, dass die Proberichter/-innen auch ein ernsthaftes Interesse an einer Verwendung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die hierfür erforderlichen Qualifikationen besitzen. Auch bedürfe es bereits jetzt einer maßvollen Lebenszeiternennung von Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil sonst bereits in naher Zukunft nicht mehr in ausreichendem Maße qualifiziertes Personal zur Verfügung stehe, um künftig freiwerdende Beförderungsämter im Sinne einer im öffentlichen Interesse liegenden bestmöglichen Aufgabenerfüllung nachbesetzen zu können. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und leistungsstarke Verwaltungsgerichtsbarkeit sei.
Vor diesem Hintergrund mahnte Präsident Becker eine deutliche Kehrtwende in der – auch gemessen an den eigenen Planungen – erkennbar unzureichenden Personalpolitik des Justizministeriums an. Die vorgenannten Gesichtspunkte hätten nicht nur zu einem hohen Bestand an Altverfahren und einer hohen Frustration unter den Bediensteten geführt, sondern die Justiz des Landes sei auch deshalb im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte im richterlichen, insbesondere verwaltungsrichterlichen und im staatsanwaltschaftlichen Bereich kaum noch konkurrenzfähig. Eine auch in Zukunft funktionsfähige Justiz zu gewährleisten, sei Aufgabe und Verpflichtung der derzeit Verantwortlichen.
Stellt sich die Frage, wer von einer nicht funktionsfähigen Justiz profitiert.
Die Frage stellst sich nicht. Die Justiz ist funktionsfähig.
Artikel nicht gelesen?
„Eine auch in Zukunft funktionsfähige Justiz zu gewährleisten“
Betonung auf „auch“. Das bedeutet hier: „so wie jetzt“ – also funktionsfähig.
Inhaltlich verstehen ist was anderes als wörtliche Zitate rausklauben.
Nochmal für dich: Im Artikel wird die Befürchtung zum Ausdruck gebracht, dass sich zukünftig die Justiz in eine Richtung weiterentwickeln könnte, in der sie eben nicht funktionsfähig sein wird, wenn es mit der derzeitig zu beobachtenden Entwicklung (Details stehen reichlich im Artikel) so weitergeht.
Da solche Entwicklungen nicht „über Nacht“ passieren und ich als Bürger an entsprechenden verantwortungsvollen Stellen fähige kluge Köpfe erwarten können sollte, die vorausschauend planen und entsprechende geeignete Maßnahmen ergreifen, um ungute Entwicklungen zu verhindern und ich hier nun lesen muss, dass dem offensichtlich nicht so ist – ja, da komme ich also zu der Frage, wer davon profitiert, wenn es mit der Justiz nicht mehr so recht klappen sollte (wobei es ja schon jetzt nicht mehr „so recht klappt“, wenn man sich oben die Details zu Gemüte führt), denn ein „Versehen“ oder „Irrtum“ ist bei langfristigen Fehlentwicklungen nicht zu erwarten.
Hastes nu verstanden?
Die Befürchtung, es könnte so kommen wird regelmäßig ausgedrückt – ohne, dass es so kommt.
Bei Corona wird auch viel befürchtet. Wie du diesbezüglich eingestellt bist, brauch ich wohl nicht weiter ausführen. Da sind deine Ansprüche an vorausschauendes Planen der klugen Köpfe deutlich geringer, obowhl die Lage da viel akuter ist. Aber von Epidemiologie hast du als Universalgelehrter wahrscheinlich noch mehr Ahnung als von der Funktionsfähigkeit der Justiz.
„Die Befürchtung, es könnte so kommen wird regelmäßig ausgedrückt – ohne, dass es so kommt.“
Hier im Artikel wird nicht einfach ins Blaue hinein „befürchtet“, sondern an konkreten Beispielen deutlich gemacht.
Aber du hast eben wie immer „nix idee“, egal wie du dich gerade nennst.
Du hast eine seltsame Vorstellung von konkreten Beispielen. Aber neben Corona und Verwaltungsjustiz bist du eben auch Fachmann für Prognose und Prophezeiung. Warum du nicht auf dem Rummel auftrittst und Eintritt kassierst. Dann kommst du wieder mal unter Leute. Wie du dich nennst, ist da fast egal.
Nochmal für dich, da du offensichtlich nicht in der Lage bist, die Beispiele im obigen Artikel zu erkennen:
„Präsident Becker hat darauf hingewiesen, dass der nachhaltige Abbau der Altbestände den zumindest zeitweiligen Einsatz von mehr Personal erfordere. Zudem seien Proberichter/-innen künftig mindestens zwei Jahre an den Verwaltungsgerichten zu verwenden statt sie – wie bisher – bereits nach 12 bis 15 Monaten wieder abzuziehen; bei Zuweisungsentscheidungen müsse vermehrt darauf geachtet werden, dass die Proberichter/-innen auch ein ernsthaftes Interesse an einer Verwendung in der Verwaltungsgerichtsbarkeit und die hierfür erforderlichen Qualifikationen besitzen. Auch bedürfe es bereits jetzt einer maßvollen Lebenszeiternennung von Richtern in der Verwaltungsgerichtsbarkeit, weil sonst bereits in naher Zukunft nicht mehr in ausreichendem Maße qualifiziertes Personal zur Verfügung stehe, um künftig freiwerdende Beförderungsämter im Sinne einer im öffentlichen Interesse liegenden bestmöglichen Aufgabenerfüllung nachbesetzen zu können.“
Das ist für die Allgemeinheit konkret genug. Für Interna wäre das der falsche Ort. Aber du „tust“ ja immer gerne was (vor allem, andere Schreiber blöd anzugehen), also mach zur Abwechslung mal was Vernünftiges, stiefle zu Herrn Becker und frage nach, wenn es dir mit den zitierten Beispielen nicht „konkret“ genug ist.
Mir ist es konkret genug. Daher auch meine Schlussfolgerung: Die Justiz ist funktionsfähig. Das sieht auch Herr Becker so, weshalb er es das auch so zum Ausdruck bringt. Du bist der Einzige, der das nicht kapiert. Vermutlich weil du auch nicht weißt, was ein Konjunktiv ist.
Der Justiz droht jetzt dasselbe Problem wie den Schulen….fehlende Ausbildung, fehlender Nachwuchs und irgendwann ist die Personaldecke so dünn, dass alles ziehen nicht mehr hilft… Übrigens, so ein Experiment mit „Proberichtern“ nannte man im Schulwesen „Vertretungsreserve“….und das ist dort schon vor 15 Jahren gescheitert….
Die Termine dauern viel zu lange und die Leute müssen warten bis sie an der Reihe sind. Total unterbesetzt, weil es keine Schnell Verfahren gibt sondern alles erwig in die Länge gezogen wird, wahrscheinlich bewusst. Das ginge sicher anders.
Laßt das Volk rechtsprechen…
„Laßt …“
Das „Volk“ sollte erst mal rechtschreiben lernen…
Wilfried lässt lieber andere machen, der stiftet immer nur an, dieser Feigling!!!