Volksbegehren für mehr Lehrer könnte Fall fürs Verfassungsgericht werden

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7 Antworten

  1. Alt-Hallenser sagt:

    Bayern oder Nordrhein-Westfalen sind für Lehrerabsolventen attraktiver als Sachsen-Anhalt. Schon aus wirtschaftlichen Dingen. Da kann das Bündnis machen, was es will, solange man die Gegend hier nicht mehr als ,,eingekaufte Zone( Wischmeyer, heute-Show https://youtu.be/2_e3lfnkrlY?t=168 ) bezeichnet wird.

    • Texas sagt:

      So ist es! Ein Personalschlüssel per Gesetz macht keinen Sinn wenn die Fachkräfte lieber in andere Bundesländer gehen. Kann man ja schon im Kita-Bereich sehen.

    • k.hädicke sagt:

      da widerspreche ich: hier geht es nicht darum, daß sich absolvierende studenten nicht ansiedeln wollten, das stimmt nicht.
      es geht vielmehr darum, daß es erstens an sich zu wenige stellen gibt. zweitens läuft das management der stellenausschreibungen unterirdisch schlecht: wenn stellen nicht ausgeschrieben werden, wenn bei schwangeren, fastrentnern, dauerkranken absehbar ist, daß man bald wen neues brauchen wird, ist es eindeutig zu spät, damit zu warten, bis der lehrer tatsächlich aussetzt.
      außerdem hat sich gezeigt, daß andere länder einfach schneller im handling waren. wenn ein bundesland schon mit einem arbeitsvertrag aufwartet, während das träge sachsen anhalt erst termine zur vorstellung schickt, ist klar, daß die referendare nicht lange warten, sondern es dingfest machen wollen.

      • Texas sagt:

        Natürlich gibt es im LSA seit Jahren personelles Missmanagement, insbesondere bei Lehrkräften und Polizei. Das wird jedoch nicht von einem Personalschlüssel behoben, der im Gesetz steht. Es bleibt nun Mal Fakt, dass andere Bundesländer mehr Geld, eine Verbeamtung und bessere Arbeitsbedingungen bieten.

        • k.hädicke sagt:

          doch, auf jeden fall würde ein personalschlüssel helfen, da dies augenscheinlich der einzige anreiz und grund für die landesregierung ist, sich rechtzeitig um lehrer zu kümmern. bisher können sie bedauernd mit den schultern zucken, aber dann würden sie gesezlich gebunden und anklagbar sein, wenn sie sich nicht ausreichend/rechtzeitig gekümmert hätten.
          und die verbeamtung (die der falsche weg ist…) gibt es übrigens leider auch hier!

          • Alpträumchen auf Raten sagt:

            „aber dann würden sie gesezlich gebunden und anklagbar sein, “

            Hahaha, schön wär’s ja! Die Regierung anklagen, Tullner wegklagen, Hasi per Klage absetzen … noch was? Aber träume mal weiter, das böse Erwachen kommt schon noch!

          • k.hädicke sagt:

            @“Alpträumchen auf Raten“
            nö, Sie brauchen’s nicht so kompliziert zu machen. selbstredend meinte ich nicht, jemanden rausklagen oder absetzen, sondern sein recht auf bildung, auf ausreichend lehrer etc. notfalls klagend einfordern.
            Sie können einfach Ihr Recht einklagen, wußten Sie das nicht?