Volksverhetzung, Körperverletzung und falsche Verdächtigung auf dem Hauptbahnhof Halle

5 Antworten

  1. Polizistenfreund sagt:

    Die bloße Behauptung, überfallen worden zu sein, ist aber keine falsche Verdächtigung, sondern es ist das Vortäuschen einer Straftat, es sei denn denn, er beschuldigt konkret den Afghanen. Das steht aber so nicht im Artikel.

    • Staatsanwaltsliebling sagt:

      Die Polizei arbeitet auch nicht mit Artikeln bei der Ermittlung von Sachfragen. Frag mal nach, bei deinen Freunden. Wirste sehen.

      Konkrete Anklage erhebt dann übrigens jemand anderes…

      • So sagt:

        Wie kann einer von hinten jemanden so stark mit der flachen Hand verletzen das er ärztlich versorgt werden muss. Man sollte vielleicht die Kirche im Dorf lassen und nicht noch mehr draus machen als nötig. Versucht das mal bei euren Freunden! Ich habs versucht so hoch bekommt man den Arm nicht um jemanden von hinten ins Gesicht zu schlagen. Immer wenn das jemanden mit migrationshintergrund was passiert sind wir die Nazis. Warum? Ich bin schon öfter als nazi beschimpft worden auch von 6 jährigen.. Da rufe ich auch nicht die Bundespolizei. Ein kleiner Knirps mit zwei Freunden hat mir mitten auf der Straße am hellligtem Tag, gedroht er wolle meinen Hund abstechen und mich danach auch noch. Super ne. Es gibt immer blöde Sittuation Wer weis was vorher los war. Aber es funktioniert immer wieder blöde Situationen wo man denkt was soll das. Warum hasst man uns im eigenen Land. Verstehe das wer will. Ich verstehe die ganze aufgeblähte sch… nicht. Übrigen das Wort mit „N“ ist auch Rassismus. Das wird aber laut durch alle Medien geschrien.

        • Polizistenfreund sagt:

          @So: Wenn Sie den Arm nicht so hoch bekommen, sollten Sie unbedingt einen Arzt aufsuchen. Vielleicht hilft auch Physiotherapie. Allerdings ist in dem gegenwärtigen Zustand die Gefahr geringer, aus Versehen einen unerlaubten Gruß abzugeben.

          Der Tathergang wurde durch Zeugen bestätigt. Das jedenfalls steht im Text. Wenn Sie begründete Zweifel an den Zeugen haben, obwohl Sie offensichtlich nicht vor Ort waren, wenden Sie sich bitte an die Polizei und teilen Sie Ihre Erkenntnisse mit. Sie würden damit einen „Unschuldigen“ schützen.

          Auch müssen sie nicht die „Bundespolizei“ rufen, wenn Sie angegriffen werden, sondern die örtlich zuständige Polizei ist völlig ausreichend. Das ist im Bahnhof übrigens zufälligerweise die Bundespolizei.

          Zitat: „Immer wenn das jemanden mit migrationshintergrund was passiert sind wir die Nazis.“ Wo steht das, dass „wir“ die Nazis sind? Habe ich hier nirgends gelesen.

          Zitat: „Übrigen das Wort mit „N“ ist auch Rassismus.“ Neger? Ja, das ist Rassismus der übelsten Art. Aber ich sehe nirgendwo, dass das „durch alle Medien geschrien wird“. Ist auch richtig so.

      • Polizistenfreund sagt:

        Beides wusste ich auch ohne dich. Guckste, wa?

        Außerdem habe ich das auch nicht behauptet, was du mir unterwuchten willst. Ich habe geschrieben, dass der Artikel so nicht richtig ist, nicht die Ermittlungsakte. Und das ist nach wie vor so.