Von LKW und 3 PKW erfasst: Fußgänger stirbt auf der B6 bei Großkugel

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22 Antworten

  1. schuldiger Fußgänger sagt:

    Kein Kraftfahrer hat einen Fehler begangen. Alle hielten sich vollumfänglich an die Straßenverkehrsordnung.

  2. Elfriede sagt:

    Welche anderen Möglichkeiten hätte der Fußgänger gehabt, zu seinem Ziel zu gelangen?

    • der Möglichkeiten viele sagt:

      Auf der anderen Straßenseite laufen, mit Warnkleidung/Beleuchtung auf sich aufmerksam machen, nicht auf der Fahrbahn laufen, S-Bahn oder Taxi nehmen, auf den nächsten Tag warten ….

    • 10010110 sagt:

      Viele, wenn man Geld ausgeben will. Aber das zu Fuß gehen ist die freieste, natürlichste und unabhängigste Art der Fortbewegung.

      • XY ungelöst sagt:

        Auf einer dunklen Landstraße?!? Ehrlich, du hast doch einen Knall Nulli.

        • 10010110 sagt:

          Es ist egal, wann und wo man zu Fuß geht, solange man dabei nicht unerlaubt fremdes Eigentum betritt und auch sonst die geltenden Gesetze beachtet. Eine öffentliche Straße ist für jedermann frei zugänglich, da kann niemand einem vorschreiben, wann er wo zu gehen hat.

          Ich weiß, die StVO macht da ein paar Vorschriften, aber darum ging es bei der Frage, die ich beantwortet habe, gar nicht.

          Landstraßen sind nicht allein für Autos da, auch wenn der geistige Horizont bei manchen Leuten heutzutage hinter der Windschutzschreibe aufhört.

    • joerg sagt:

      Wenn man zu diesen Zeiten unterwegs sein muß Ist eine Gelbe Weste sehr hilfreich. Ich bin für jeden Dankbar ob Fußgänger oder Radfahrer der dies macht. Meistens Dunkel gekleidet und beim Fahrrad ohne Licht unterwegs.

    • Driver sagt:

      Taxe.

    • XY ungelöst sagt:

      Elfriede, S-Bahn fahren vielleicht 🤔. Zu Fuß und vielleicht noch ohne Warnweste oder Stirnlampe auf einer dunklen Bundesstraße ist schon ziemlich selbstmörderisch. Musst du zugeben. Aber auf jeden Fall mein Beileid den Hinterbliebenen und auch den LKW Fahrer und den PKW Fahrern viel Kraft gewünscht.

  3. Radfahrer sagt:

    § 3 Abs. 1 Satz 3 StVO: „Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.“

  4. Merkwürdig sagt:

    Wen interessiert, was in Großkugel passiert. Die „Skandale“ in Halle sind hier wichtig!

  5. Krypton sagt:

    Es ist einfach widerlich, wie hier ein tödlich Verunglückter nachträglich noch dumm gemacht wird ! Nach dem Motto „selber Schuld“ was solls ? Vielleicht hatte der Mann Familie, die jetzt ohne Vater/Mann da stehen! Geht mal bisschen in Euch Ihr Schlaumeier, Ihr macht bestimmt alles richtig in Eurem Leben! Einfach nur armselig

  6. Radfahrer sagt:

    § 25 StVO: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.“

    Im Umkehrschluss müssen Autofahrer damit rechnen, dass auf einer Straße ohne Fußwege auch mal ein Fußgänger am Fahrbahnrand gehen kann. Ich habs bei Wanderungen in der Region schon oft erlebt (manchmal lässt es sich nicht vermeiden, dass eine Teilstrecke an der Straße entlangführt), dass Autofahrer größtenteils verlernt haben, dass das Gehen am Straßenrand ausdrücklich legitim ist und Fußgänger mitnichten bei jedem ankommenden Auto in den Graben springen müssen. Das klappt also schon am hellichten Tag nicht.

    • Rappschuster sagt:

      Wanderungen an der Bundesstraße – nicht empfehlenswert. Besonders nicht im Dunkeln.

    • Wie sinnlos hier disskutiert wird sagt:

      Nur,weil es nicht verboten ist, ist es deshalb noch lange nicht ratsam. Im Straßenvekerhr sollte man grundsätzlich nach dem Motto „Gegenseitige Rücksichtnahme“ agieren und gleichzeitig für maximale Sicherheit sorgen. Eine kleine Regel,die man sich ebenfalls vor Augen führen kann – Rechne immer mit Fehlern der Anderen! Der Unfall ist tragisch- viel Kraft den Hinterbliebenen und Betroffenen.Wer hier Schuld hat, geht uns alle weder was an, noch spielt es für jeden, der mit den 4 Personen nichts zu tun hatte/hat eine Rolle. Vermeidbar wird er in jedem Falle gewesen sein, das ist am Ende ja oft die traurige Erkenntnis, die bei den meisten Unfällen bleibt.

  7. Krypton sagt:

    Das heißt also „selbst Schuld“ oder wie soll man diese Ausführungen verstehen ? Immer schön schlau derher reden und dabei das Wesentliche au den Augen verlieren. Danke für nichts, und vor Allem das Mitgefühl

    • Ihr müsst ... ! (?) sagt:

      Machst du dein Mitgefühl von dem der Anderen abhängig? Das wär ja ziemlich heuchlerisch.

    • Kreppton sagt:

      Hör zu du Wichtigtuer. Dort läuft kein normaler Mensch auf der Straße spazieren.Das Rumgesabble nervt.Punkt.

      • Krypton sagt:

        Ihr müsste Euch nicht rechtfertigen weder mit Beleidigungen oder vorgetäuschter Schläue, Ihr bleibt, was Ihr seid, Ihr besitzt keine Empathie, werft anderen vor, nicht verstehend lesen zu können, seid also auch noch überhebeblich und fühlt Euch in Eurer beschämenden Rolle auch noch wohl ! Ich fasse zusammen armselig !

      • Krypton sagt:

        @Kreepton und Du kannst also einschätzen, wer wichtig ist und wer nicht? Und Du bestimmst auch wer normal ist und wer da langläuft, weil es für ihn wichtig ist, oder ob er nur „spazieren“ geht, Das übersteigt Deine kognitiven Fähigkeiten mit Sicherheit. Legt Dich wieder hin, vielleicht war 23.15 Uhr doch bisschen spät für Dich !

    • Wie sinnlos hier disskutiert wird sagt:

      Verstehendes Lesen liegt dir wohl nicht?! Ich fasse es für dich gern zusammen: Schuld spielt keine Rolle und beide Seiten achtsamer und sicher unterwegs gewesen wären,wäre wohl nichts passiert.
      Und Mitgefühl sollte man schon gleich garnicht in der Kommentarabteilung auf dubisthalle.de suchen. Aber falls es dich tröstet, ich bedauere den Unfall mindestens genauso sehr wie du. Habe allerdings, zugegebenermaßen, nicht für dich nachvollziehbar hingeschrieben:“Ich empfinde tiefes Mitgefühl“. Werde es beim nächsten mal für den schlichten Geist besser formulieren.