Vorfall in der Silberhöhe: Afrikaner in der Straßenbahn niedergestochen

10 Antworten

  1. N sagt:

    Gefährliche Körperverletzung?..wenn eine Waffe zum Einsatz kommt ist das versuchter Totschlag..Knast für einen neonazi..abschieben, wenns ein Ausländer war..sind beides Dinge die man nicht hinnehmen darf

    • Herr Krause sagt:

      Besteht Ihre Welt nur aus Nazis oder Ausländern? Fan von Pippi Langstrumpf? “ … ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt „. Einfach billig und der Paragraph 224 des StGB gilt auch bei der Tat mit einer Waffe.

  2. Uppercrust sagt:

    Sind doch überall Kameras in den Bahnen, da sollte das doch zu klären sein. Je nach Körperregion ist das immerhin ein Mordversuch – oder beschönigt Körperverletzung.

  3. Haleluja sagt:

    Menschenkette und Stuhlkeis bilden!

    @ N

    Knast für einen neonazi..abschieben, wenns ein Ausländer war..sind beides Dinge die man nicht hinnehmen darf

    Und wenn es nun ein Ausländer war…Knast…abschieben oder mit Wattebällchen werfen?

  4. muraw sagt:

    Warum „Afrikaner in der Straßenbahn niedergestochen“ und nicht „Kenianer in der Straßenbahn niedergestochen“ ? sonst wird doch auch nicht verallgemeinernd von Europäern gesprochen!

    • 10010110 sagt:

      Berechtigte Frage. Es wird auch nie von „Asiaten“ oder „Südamerikanern“ gesprochen. Überall wird die Nationalität genannt, dann sollte das für Personen aus Afrika auch gelten.

    • Pippi L. sagt:

      Korrekter Hinweis.

  5. So sagt:

    Abschieben auf alle Fälle