„War unvermeidbar“: Totraser vom Hansering spielt Unfall herunter

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62 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Das ist so ein dreistes Arschloch, das auch noch die Dreistigkeit besitzt, diesen Unfall als unvermeidlich zu bezeichnen! 😡 Dafür müsste er gleich doppelte Strafe kriegen. Lebenslange Fußfessel, die sich jedes Mal bei der Polizei meldet, sobald er wieder ein Auto betritt.

    • Jurist sagt:

      Ne müsste er nicht. Wir leben in einem Rechtsstaat. Und wenn der Angeklagte alle Rechtsmittel nutzen will, dann darf er das auch. Wer hier Emotionen hochkochen lässt und Strafen fordert, die nicht durch unsere Rechtsordnung möglich sind, fördert antidemokratische Tendenzen. Auch wenn es schwer fällt. Der Mann hat einen fairen Prozess verdient. Das ist ein hohes Gut und das gilt es auch bei solchen Taten zu bewahren.

      • jurist 2.0 sagt:

        1. Semester schon abgeschlossen?

      • Bierflaschensammler sagt:

        „Verdient“ hat er sich einen fairen Prozess nicht unbedingt, aber er hat natürlich das Recht wie jeder andere auch. Mit der Behauptung der Unvermeidbarkeit würde sich wohl jeder andere auch entlasten wollen. Ob bei den bekannten Unfallschilderungen und der naheliegenden überhöhten Geschwindigkeit eine Unvermeidbarkeit gegeben ist, dürfte eher zweifelhaft sein. Wird eine solche verneint, fehlt es dem Fahrer dann aber doch an Einsichtigkeit – das wäre dann falsch gepokert.

      • Winkeladvokat sagt:

        Unterscheide Rechtsnormen und Demokratie. Aber dazu reicht’s nicht.

      • Philipp Schramm sagt:

        @Jurist

        Ich, glaube du hast den falschen Beruf gewählt. Wen jemand illegale Autorennen fährt, jemanden totfährt und dann noch dreist behauptet „der Unfall sei unvermeidbar gewesen“, gehört nicht ans Steuer eines Fahrzeuges.
        Ich fahre jeden Tag Auto. Leider erlebe ich solche Volldeppen, die meinen, das für sie die StVO nicht gelte jeden Tag. Und in diesem Falle meine ich nicht die Radfahrer, die ich auch zur Genüge erlebe, aber in diesem Falle wirklich mal Autofahrer.
        Ich bin weiß Gott niemand, der Geschwindigkeit „Strich Tacho“ fährt, aber auch keiner, der mit überhöhter Geschwindigkeit fährt.
        Und nur wegen solchen Vollidioten müssen Abends und Nachts viele Apelanlage an bleiben, die sonst aus bleiben könnten/würden.
        Das auch der Unfallfahrer einen fairen und gerechten Prozeß bekommt steht außer Frage, hier geht es aber um seine Aussage „der Unfall wäre unvermeidbar gewesen“.
        Meine Meinung: Doch er wäre vermeidbar gewesen, wenn er nicht wie ein Geisteskranker durch die Innenstadt gebrettert wäre.

      • Sachverstand sagt:

        Na sicher doch! Am besten auf Steuerzahlers Kosten ein halbes Jahr Karibik zur Selbstfindung. AI, versteht sich! hatte sicher eine schwere Kindheit, Trauma, war besoffen oder ist einfach geistig minderbemittelt, der „arme Junge“.

      • Maik sagt:

        Ein Totfahrer, mit der Dreistigkeit auch noch Fahrerflucht zu begehen, hat in meinen Augen keinen fairen Prozess mehr verdient.

      • Diabolisch sagt:

        @“Jurist“ Der Raser fuhr viel zu schnell. Er begang eine fahrlässige Tötung und Fahrerflucht.
        Wem willst du mit deinem Pseudo-diplomatischen Getue beeindrucken? Ich kann die emotionalen Reaktionen völlig verstehen. Und du schaffst es, die emotialen Reaktionen mit deiner kruden These – „Förderung antidemokratischer Tendenzen“ – weiter hochzuschaukeln.

        Bitte, stell dich vorm Spiegel und trage deine Schlaubi-Ratgeber-Phrasen ohne Publikum vor, wenn du dir selber gefallen möchtest.

        Jeder hier weiß, dass wir in einem Rechtstaat leben. Nur leider ist der in Sachen Mord und Totschlag zu seicht. 40 Jahre Gefängnis wären schon ein Fortschritt. Was ist daran unmenschlich oder „antidemokratisch“?

        3 Kinder haben ihre Mutter verloren. Der Täter hat nicht mal die Nüsse um weinend am Tatort um Vergebung zu bitten. Stattdessen haut er ab.

    • Familienangehörige sagt:

      Und welche Strafe droht Ihnen jetzt? Wegen der Beleidigung ? Mit dem Finger auf andere zeigen aber überhaupt nicht wissen, wie der Unfall verlaufen ist, das sind die richtigen.
      Das ein Mensch ums Leben gekommen ist , ist natürlich schrecklich, aber darf der Junge dann nicht seine Sicht des Unfalls wiedergeben? Hier berichten alle und jeder lässt sich darüber aus, der „Täter“ war weder Syrer noch wollte er die Sache runterspielen.
      Jedoch fuhr ein Auto zur Tatzeit genau vor ihm welcher nur knapp ausweichen konnte. Und er eben die Dame dann zu spät gesehen hat.

      • Hazel sagt:

        Oben im Text steht, das er Syrer ist. So stand es iauch n der Zeitung . Wer liest ist im Vorteil.

        • Familienangehörige sagt:

          Du kannst auch 100 mal den gleichen Artikel lesen.? der Fahrer ob ihr es glaubt oder nicht ist ein Deutscher Staatsangehöriger.

      • 10010110 sagt:

        Was soll dieser Blödsinn? Wäre er anständig (oder gar nicht) gefahren, wäre der Unfall vermeidbar gewesen. Hör auf, das auch noch zu relativieren.

        • Familienangehörige sagt:

          Achso also sollte keiner in sein Auto steigen weil ein Unfall passieren könnte ? So ein Quatsch.
          Wenn ein Auto Ihnen die Sicht versperren würde, plötzlich zur Seite zieht und sie dann erst die Dame bemerken , könnte keiner so schnell reagieren.
          Keiner redet den Unfall gut. Ein Mensch kam ums Leben und das ist tragisch. Trotzdem müsste man den Unfall 2 seitig betrachten.

          • Matze sagt:

            Bei angemessener Geschwindigkeit und dem einhalten des Sicherheitsabstandes zum vorausfahrenden Fahrzeug (laut STVO) hätte er der Frau auch ausweichen können. Dafür gibt es die STVO, damit sich jeder der ein motorisiertes Fahrzeug führen darf auch daran hält.

          • Horch und Guck sagt:

            Genau das dürfte Gegenstand des Verfahrens sein. Und dafür braucht es Gutachter, nicht Forenkommentatoren.

          • Verkehrsteilnehmer sagt:

            Es gibt bei Deiner Schilderung leider keine zwei Seiten. Wenn ich innerorts nicht darauf reagieren kann, wenn ein vor mir fahrendes Fahrzeug einem „Hindernis“ ausweicht, dann bin ich entweder zu schnell, halte keinen angemessenen Abstand, bin zum Beispiel durch das Handy abgelenkt, oder eine Kombination aus diesen Dingen.
            Da wird wohl auch kaum ein Gutachten etwas Anderes behaupten.
            Es gibt dort keine unüberschaubaren Stellen an der Ampelanlage, wo man mal ebend zwischen 2 parkenden Autos auf die Straße springen kann.
            Unabhängig von seinem Alter, seiner Herkunft, oder seinen Fähigkeiten ein Fahrzeug zu führen, hat er sich als Fahrzeugführer maßlos überschätzt und sich nicht an die geltenden Vorgaben ala Abstand/Tempo gehalten.

            Von der anschließenden Fahrerflucht und den drei Kindern, die ihre Mutter verloren haben, fange ich gar nicht erst an.
            Eine solche Aussage vom Angeklagten ist einfach nur ein Schlag ins Gesicht für die Angehörigen der Verstorbenen.
            Demzufolge kann man auch als Außenstehender nur hoffen, dass hier am Ende eine angemessene Strafe herauskommt, wobei ich da bei unserem Rechtssystem leider so meine Zweifel habe.

      • Freie Fahrt Voraus sagt:

        Und dann fährt man erstmal weiter, nachdem man einen Menschen getötet hat? Jawollo, der Arme. Sicherlich voll im Schocki-Schocki, armes kleines Räserchen. Hat Bumm gemacht, die Frau, ja? Nicht so schlimm, es war in der Stadt noch ein anderes Auto unterwegs, dir blieb nichts anderes übrig als zu rasen, ungebremst jemanden wegzusensen und dann munter weiterzufahren!
        Direkt Führerschein zurück und SUV geben, dann gibts wenigstens nicht mal ne große Schramme beim nächsten Überfahren!

      • Karl Eduard sagt:

        Sehr gut das man als Familienangehörige hier Erklärung abgibt – ein Auto fuhr zur Tatzeit genau vor ihm… – schön das man so das illegale Autorennen eingeräumt hat. Hoffentlich liest das jemand von der Staatsanwaltschaft der Redakteur sollte dies auch weitergeben

      • PeTa sagt:

        Sagt er das nur oder ist das erwiesen?? Da niemand von uns hier war, kann wahrscheinlich auch niemand sicher darauf antworten…

  2. Fritz sagt:

    Wenn eine Person zwanzig Meter durch die Luft fliegt hat er sich nie und nimmer an die geltende Geschwindigkeit gehalten. Und wenn man vorausschauend fährt kann man auch eine Person erkennen, dann auch rechtzeitig bremsen, wenn diese nicht ordnungsgemäß die Straße überquert. Und wenn er ja sooo unschuldig ist hätte er ja nicht flüchten müssen.

  3. Kritiker sagt:

    Ich hoffe, dass man kritisch wie in Berlin an die Sache ran geht. Ist ja eine Unverschämtheit indirekt die Tote zu beschuldigen.
    Nach dem Motto, wäre ich vorschriftsmäßig gefahren, hätte es nicht verhindert werden können. Dies wäre ein Freibrief für Raserei.

    • klaus sagt:

      Unerträglich aber leider geltendes Recht. Genauso wie strafmildernde Berücksichtigung bei Rauschmitteln.

      • Philipp Schramm sagt:

        Gerade das sollte strafverschärfend geurteilt werden.

        Ich kann mir auch nicht die Birne vollsaufen, mich mit anderen Leuten prügeln und dann auf mildernde Umstände hoffen.
        In solchen Fällen werden Alkohol und Drogen eingesetzt, um die Hemmschwelle zu reduzieren.

    • Karl Eduard sagt:

      Geht man nicht, denn dazu hätte man es bei. Landgericht Anklagen müssen. Hat man nicht. Statt dessen Amtsgericht.

  4. Ich sagt:

    Ich hoffe das Urteil in Berlin ist für diese Verhandlung richtungsweisend…..

  5. UM sagt:

    Todesfahrer, Messerstecher……u.s w. = Traumatisierte???
    Karrieregeile, profitgeile Rechtsanwälte!!??? Nein, die machen einfach nur ihre Arbeit ? Ist doch egal, ob deutsch oder dunkelbunt.
    Schlimm!! Keine Chance gegen die deutschen Asozialen, und nun noch dieses Klientel

  6. Daniel M. sagt:

    Unfassbar. Dieser Zynismus dieses Mörders ist unerträglich.

  7. k sagt:

    Na ich hoffe das hier das mordmerkmal gegeben ist..und er laaange Zeit über seine Taten nachdenken darf..drinnen. zum kotzen wenn nichtmal ansatzweise etwas von Reue zu sehen ist

    • Philipp Schramm sagt:

      Mord wird sehr schwierig. Ein Mord wird immer geplant und es müssen gewisse „Mord“-Merkmale vorliegen.
      Es wird allerhöchtens als Totschlag gewertet.

      Wahrscheinlicher aber wird es aber als „Körperverletzung mit Todesfolge, in Tateinheit mit gefährlichen Eingriff in den Straßenvekehr“ geurteilt. In Zuge der Verurteilung kann man nur hoffen, das der Täter möglichst lange ohne, besser gar keine, Fahrerlaubnis mehr bekommt.

  8. Wilfried sagt:

    Allein eine Unfallflucht ist in diesem Fall strafverschärfend zu berücksichtigen. Und bei Vmax 50km/h sollte das Opfer nicht so weit weggeschleudert sein.
    Und es ist zu fragen, ob der Unfallverursacher überhaupt den Versuch einer Gefahrenbremsung gemacht hat… Ich hätte da noch andere Fragen… aber hier ist wohl der falsche Ort dafür

  9. ???? sagt:

    Das das bedauerliche Opfer 20 m weit katapultiert wurde sagt nicht, das er zu schnell war. Die Masse eines Autos schafft das bei relativ geringer Geschwindigkeit beim passenden Aufprallbereich. Aber der Fahrer hat sich dann um Himmels Willen um das Opfer zu kümmern, und nicht abzuhauen! Sollte der Zusammenprall, warum auch immer, unausweichlich gewesen sein, ist eine Fahrerflucht mit nichts zu begründen, außer das man den Tod des betroffenen Menschen billigend in Kauf nimmt. . . Hätte er beim Eintreffen der Retter oder Polizei heulend neben seinem Opfer gesessen hätte ich vielleicht Mitgefühl, natürlich weit nach den Angehörigen der getöteten Fußgängerin.

  10. F.d. sagt:

    Einen fairen Prozess mit einem gerechten Urteil, mehr nicht. Raser müssen bestraft werden

  11. Leben lernen ohne Auto sagt:

    Nach wie vor eine beliebte Raserstrecke. Kontrollen? Fehl an zeige. Ein Unding dass die Ampel ausgeschaltet war, schwer einsehbar und langer Übergang.

    • Philipp Schramm sagt:

      Wo bitte ist die Kreuzung am Leipziger Turm schlecht einsehbar?

      • Beobachter sagt:

        Wenn man vom unteren Boulevard kommt und in Richtung oberer Boulevard die Straße queren will, kann man vom Fußweg aus nicht in den Hansering schauen, hierfür muss schon auf die Straße getreten werden.

  12. Nichtjurist sagt:

    dieser junge Angeklagte besitzt offensichtlich nicht die sittliche Reife, die seinem Alter angemessen ist. Diese Erkenntnis lässt den Verteidiger hoffen, dass der Angeklagte nach Jugendrecht und zudem unter Berücksichtigung seiner fehlenden Reife milder verurteilt wird. Dieser Auftritt des Verteidigers scheint offensichtlich. Die Mehrheit dürfte final mit dem erwarteten Urteil nicht zufrieden sein. Und dem Sühnegedanken wird möglicherweise nicht Rechnung getragen. Für die Familie des Opfers und für das Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung dürfte das fatal sein.

    Dies ist tatsächlich ein Defizit in unserer Rechtsprechung, wonach ein junger Mensch zwar ein Fahrzeug führen darf, im Falle von Fehlverhalten aufgrund seines Alters aber mildernd bewertet wird, anstatt vorher solche Defizite zu erkennen und eine Fahrerlaubnis vielleicht erst mit z.B. 21 Jahren auszustellen.

    Dieser junge Mann ist ganz offensichtlich zum Führen eines Fahrzeugs nicht geeignet und dies wird im Urteil deutlich werden.

    Verwerflich ist sein Fahrverhalten und die Fahrerflucht in jeden Falle. Dies müssen die Richter*innen dem Angeklagten in jedem Fall deutlich machen.

  13. Mephisto sagt:

    Ich hoffe das nach Verbüßung der Haft seine Abschiebung nach Syrien dann auch unvermeidbar ist

  14. Wolle sagt:

    Wenn man den Bericht liest klappt einem nur das Me**er in der Tasche auf. Der Syrer lässt durch „seinen“ Anwalt erklären… Solches Pack braucht niemand.

  15. Gr sagt:

    Was bitte schön sind denn Autochthonen? Kannst du kein deutsch schreiben? Wir sind hier in Deutschland und solche Wörter kenne ich nicht.

  16. Berufsschülerin sagt:

    Der Typ flüchtet in unser Land, weil er sich in Syrien gefährdet sieht. Wir nehmen ihn bei uns auf und zum Dank gefährdet er nun uns und bedroht uns fahrlässig mit dem Tod? Was läuft falsch in unserer Welt?

    • Senol King sagt:

      Woher genau willst du wissen das es ein Syrer ist ?! . Was die Medien schreiben stimmt das meiste garnicht . Der Junge ist kein Syrer erstens & sonst niemand aus der Familie .der Junge hat den Deutschenpass , hat keine Anzeige in seinem Leben . & das beste er hat euch gedroht ?! Was redest du da für ein Schwachsinn ?! Er hat ein Unfall gemacht klar ist es schlimm was da passiert ist . Aber das man ihn dahin stellt als wenn alles mit Absicht wahr und er sich irgendwie ein Plan kreiert hat damit er jemanden überfährt ist unter aller Sau .

      • G sagt:

        Natürlich ist das mit Absicht… Oder ist das Auto alleine so schnell gefahren?
        Aber typisch für solche clan Familien…. Kriminell bis in die haarwurzeln, aber alle anderen sind schuld.

        Deutscherpass? Ich lach mich schlapp…. Wohl im lotto gewonnen.

      • Daniel M. sagt:

        Wenn du einen Unfall wirklich schlimm findest, dann solltest du den nächsten Satz etwas anders anfangen. Scheiss auf Syrien oder den deutschen Pass. Und vor aqllem auf den sogenannten deutschen Rechtsstaat. Der funktioniert nur für Moralisten.
        Hier geht es um eine dreifache Mutter!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

        • 4fache Mutter sagt:

          „Scheiss auf Syrien oder den deutschen Pass. Und vor aqllem auf den sogenannten deutschen Rechtsstaat.“

          Bist du auch so einer der „Deutschland verrecke“ und „Deutschland du Stück Scheiße“ ruft? Schäm dich! Wegen Leuten wie dir funktioniert hier nichts mehr und Verbrecher bleiben ungestraft.

          • Daniel M. sagt:

            Was sie alles für merkwürde Ausrufe kennen. Ich gehe davon aus, dass sie meinen Kommentar nicht richtig verstanden haben.
            Ist aber völlig OK.

          • 4fache Mutter sagt:

            „Scheiss auf den deutschen Staat“ ist ziemlich eindeutig formuliert. Da gibt es nichts falsch zu verstehen. Du bist Antideutscher und auch noch zu feige das zu zugeben.

  17. Itzig sagt:

    Dieser “Rechtsstaat“ versagt auf ganzer Linie. Und diese Schlußfolgerung passt zum heutigen Datum.

  18. Erleuchtung sagt:

    Die Folgen für das Opfer und seiner Familie sind nicht zu reparieren. Gleichwohl müssen wir aufpassen, nicht jeden „Totraser“ als Mörder abzustempeln. Ab einer bestimmten Geschwindigkeit in einer Stadt kann man an einen Vorsatz als Indiz sicher denken – keine Frage. Wenn man dies tut, müsste man aber auch so konsequent sein, bei jeden missglückten Überholvorgang auf einer Landstraße mit Frontalzusammenstoß ebenso daran zu denken. Solche Anklagen wie sich aber kaum, obwohl das Überholen unfallstatistisch nicht viel weniger gefährliches als das Rasen. Auch das Motiv ist oft nich besser, man will einfach schneller am Ziel sein. Nur eine Anklage wegen Totschlag oder Mord bekommt gibt es dafür praktisch niemand.

  19. Verkehr sagt:

    Dieser Totraser ist einfach ein Mörder! Dieser 19 jährige Scheiße