Was muss auf dem Etikett stehen? Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt nimmt Erfrischungsgetränke unter die Lupe
In der amtlichen Lebensmittelüberwachung geben Erfrischungsgetränke mit Fruchtgeschmack in der Regel keinen Anlass zu Beanstandungen.
Erfrischungsgetränke sind in den warmen Sommermonaten willkommene Durstlöscher. Sie sind durch eine große Bandbreite in der Zusammensetzung gekennzeichnet. Charakteristisch für Erfrischungsgetränke ist die Verwendung geschmacksgebender Zutaten, wodurch sie sich von anderen Getränken wie natürlichem Mineralwasser unterscheiden. Die Geschmacksgebung kann durch Fruchtsäfte, durch Aromen oder durch eine Kombination dieser beiden Zutaten erfolgen. Die Angabe der Geschmacksrichtung ist üblicherweise ein Teil der Bezeichnung bei Erfrischungsgetränken. Darüber hinaus finden sich in der Etikettierung bei der Mehrheit der Erzeugnisse Fruchtabbildungen. Was bedeuten sie?
Eine rechtliche Vorgabe für die Beschaffenheit und Kennzeichnung von Erfrischungsgetränken existiert nicht. Die allgemeine Verkehrsauffassung für Erfrischungsgetränke wird in den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches für Erfrischungsgetränke festgehalten. Außer Angaben zur verkehrsüblichen Zusammensetzung der Erzeugnisse findet der Aspekt der Werbung und Aufmachung, z. B. durch Fruchtabbildungen, besondere Berücksichtigung.
Die Leitsätze für Erfrischungsgetränke stellen klar, dass naturgetreue Abbildungen von Früchten und Pflanzenteilen nur dann verwendet werden, wenn der jeweilige Fruchtsaft oder das Pflanzenteil enthalten ist. Gemäß den allgemeinen Kennzeichnungsbestimmungen muss der Anteil des Fruchtsaftes oder eines abgebildeten Pflanzenteils angegeben werden.
Wird auf dem Etikett eines Erfrischungsgetränkes durch eine hervorgehobene Abbildung oder einen Schriftzug auf eine Zutat besonders hingewiesen, so ist diese Zutat nach der allgemeinen Verkehrsauffassung „in Charakter gebender Menge“ enthalten oder sensorisch deutlich wahrnehmbar.
Wer guckt da schon hin und liest das?
So ist’s richtig, alles was drin ist muss drauf stehen
Diese Pressemitteilung kann Spuren von deutschem Regelungswahn enthalten.