Wegen Corona-Verstößen: Halle stellt 266 Strafanzeigen und 66 Ordnungswidrigkeiten

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10 Antworten

  1. 10010110 sagt:

    Man muss schon ganz schön dumm sein, wenn einem nichtmal eine Ausrede für einen „triftigen Grund“ für das Verlassen der Wohnung einfällt. Aber wie wir seit Einstein wissen, ist Dummheit ja unendlich.

  2. Schock 2323 sagt:

    Ja, das merkt man bei dir.

    • MerlinSchlau sagt:

      Wieso er sie hat eindeutig Recht, und das Zitat hätten Sie googlen können dann wüssten Sie was damit gemeint war. Soviel zur Dummheit. Solche schlauen Hallenser wie Sie stehen auf unserer ganzen Verstoß-Liste von AbisZ. Wer nicht hören will muß zahlen Punkt. Und am Ende rumbrüllen wenn jedes Krankenhaus Sie ablehnt wegen der komplett-Belegung aller ITS Plätze mit Menschen wie Ihnen, und am Ende aller Wege erkennen daß es besser wäre wenn Sie schlau gewesen wären. Und dann soll man noch Mitleid haben!!! No Deal

  3. keinHallenser sagt:

    Wie ist das eigentlich mit den Spätis…an Ostern hatten alle bei uns in der Nähe an den Feiertagen geöffnet. Gilt das Ladenschlussgesetz derzeit nicht mehr? Nicht das sich das Ordnungsamt auch zu Nicht-Corona-Zeiten darum scheren würde, wenn die an Sonn- und Feiertagen geöffnet haben.

  4. 2020 sagt:

    Du musst auch scheinbar mit dem Weisheit mit dem Löffel gefressen haben sorry das Ausdruck von mir denn würde ich dir mal empfehlen einen Gesetz mal nachzulesen das nennt sich Menschenrecht ist das auch Menschenrechte haben das Mann unantastbar ist sogar das würde ich dir mal empfehlen zu nachzulesen oder such dich mal einen Rechtsanwalt auf der dir das mal erläutert klugscheißen kann ich alleine

    • Unfug sagt:

      „das Ausdruck“
      „einen Gesetz mal nachzulesen“
      „das Mann unantastbar ist“
      „das ist auch Menschenrechte“
      „such dich mal einen Rechtsanwalt“

      Nein, Sie können eben NICHT Klugscheißen….

  5. Sabine sagt:

    …..25 Strafanzeigen hagelte es, weil für das Verlassen der eigenen Wohnung kein triftiger Grund angegeben wurde. …………
    Das alleine als Grund für eine Strafanzeige, auch wenn es legitim ist, sollte dringend überdacht werden. Da frage ich mich wirklich nach dem Sinn.

    • Andreas sagt:

      Der steht in der Gesetzesbegründung, wenn du nicht schon von allein darauf kommst.

      Die Triftigkeit des Grundes bzw. der Wahrheitsgehalt der Angaben wird übrigens gar nicht überprüft. Wer antwortet „hab keinen“ ist selbst Schuld. Das betrifft aber vor allem junge Menschen in den Abendstunden.

      • Wilfried sagt:

        Yepp, genau so war es. Eine begründung sollte man immer parat haben. Natürlich muss sie nicht der Wahrheit entsprechen, man ist ja nicht vor Gericht. Aber wenigstens sollte sie für den Fragenden einleuchtend sein…