Wegen Corona-Warnung zur Stadtratssitzung: bislang keine rechtliche Grundlage für Quarantäne und Testpflicht

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23 Antworten

  1. Bürger sagt:

    Also irgendwie habe ich den Eindruck Recht und justiz stehen hier manchmal öber Vernunft und gesunden menschenverstand.

    • Quarantäne Gustel sagt:

      Jede rechtliche Anordnung muss strengen Auflagen genügen.

      Dazu gehört auch, dass man nur die Kontaktpersonen eines bekannten Falls in Quarantäne schicken darf, schließlich müssen dann Lohnersatzleistungen bezahlt werden.

      Es ist Ausdruck einer sehr guten Vernunft und eines sehr gesunden Menschenverstands, sich einem PCR-Test zu unterziehen, der glücklicherweise bei allen Beteiligten negativ ausgefallen ist.

      • Geralt sagt:

        rechtliche Anordnung…
        …strenge Auflagen…
        …Lohnersatzleistungen…
        …Ausdruck einer sehr guten Vernunft

        LOL

    • 10010110 sagt:

      Was Vernunft und gesunder Menschenverstand ist, ist breite Auslegungssache. Ich bin mir sicher, die Querdenker glauben genauso, dass sie vernünftig und die einzigen mit gesundem Menschenverstand sind wie die „Geradedenker“. Wer hat nun Recht? Eben.

  2. Horch und Guck sagt:

    Abstand, Maske, großer Raum mit 25% Auslastung werden also nicht als enger Kontakt (Aufenthalt länger als 30min, anzunehmende gefährliche Aerosolkonzentration) eingeschätzt.

    Dann fordere ich: Theater, Konzerthäuser und Kinos SOFORT wieder öffnen!

    • 😎☕ sagt:

      Wohn wahr, weil ein Kinosaal eh nur selten voll ist. Im Sommer oder so sind die meisten eh alle draußen.

  3. Pisa_lässt_grüssen sagt:

    Dann frage ich mich aber ernsthaft, welchen Sinn diese Warn-App dann überhaupt hat. Wahrscheinlich wird sie auch deshalb nur von ganz wenigen Corona-Groupies tatsächlich genutzt. Genauso niveauvoll wie die gehypte Luca-App, bei der man sich ja wohl offenbar auch mit Fake-Daten registrieren kann.

    • 10010110 sagt:

      Na welchen Sinn soll denn ein Programm haben, das man sich freiwillig installieren kann? Leute, die kein (passendes) Smartphone besitzen, können das sogar überhaupt nicht nutzen, und soweit ich weiß, gibt es bisher noch keine Pflicht, sich ein Smartphone zuzulegen.

      Das war von Anfang an nur für interessierte zur persönlichen Verwendung gedacht, damit sie selbst entscheiden können, was sie im Fall eines Kontakts tun können.

  4. Peter Pan sagt:

    Ach, aber Kinder und deren Eltern als Kontaktperson zu Quarantäne verdonnern geht? Der Schuft soll sich zu erkennen geben. Und wehe die können sich freitesten…

  5. Bürger 2 sagt:

    Das sorgt für Aufregung in Halle?? Wer sagt das???

    Der geimpfte Wiegand und sein Trupp machen bissel Panik, oder was???

  6. Zack sagt:

    Na klar selbst wenn einer vom Stadtrat infiziert ist mit einem Coronavirus der muss ja noch lange nicht in Quarantäne, denn beim Stadtrat wird ja der Virus ganz anders als bei einem ganz normalen Menschen

    • Aus die Maus! sagt:

      Tja, dieser Infektionierte wäre dann der Sitzungskiller für den 7.4.21. Wie passend – ein Problemchen weniger für Herrn Rive-II!

  7. Fut sagt:

    Stadträte sind eben Stadträte, im eine ganz besondere Gruppe von Menschen, für die ist ausnahmen gibt in Hülle und Fülle und die eigentlich gar nicht beachten müssen, hauptsache sie verdienen ihr Geld

  8. Sylvia Grünzner sagt:

    Alle Beteiligten der Stadtratssitzung müssen sofort in Quarantäne!
    1. Ein positives Testergebnis kann man nur in der Corona-App eintragen, wenn man einen Code vom Gesundheitsamt bekommt. Ohne geht das nicht! Also ist der Infizierte auch bekannt!
    2. Müssen alle! Kontaktpersonen, die mit dem Infizierten in einem Raum waren sofort in Quarantäne! 14 Tage.
    3. Alle Kinder, Schüler oder Bürger dieser Stadt müssen in so einem Fall auch sofort in Quarantäne, ohne die Möglichkeit, sich „raus testen“ zu lassen. Denn mit den Mutanten wurde vom RKI eine 14-tägige Quarantäne ohne Testung empfohlen, so das hallesche Gesundheitsamt ( laut E-Mail vom 28.03.2021)

    • Quarantäne Gustel sagt:

      Wenn man sich das Testergebnis in die App schicken lässt, werden gleich im Anschluss alle Kontaktpersonen gewarnt, ohne Zutun des Gesundheitsamts.

      Quarantäne kann man nur anordnen, wenn man einen Infizierten benennen kann.

      • Frau sagt:

        Der Infizierte ist ja bekannt, sonst hätte die App nicht auslösen können. Also müssen alle beteiligten Personen vom Mittwoch automatisch in Quarantäne. Ob mit oder ohne Test.

        • Quarantäne Gustel sagt:

          Es konnte noch kein Infizierter in Zusammenhang mit der Sitzung des Stadtrates gebracht werden.

          Demnach ist nicht klar, wer wirklich als Kontaktperson 1. Kategorie einzuordnen ist, und somit kann keine Quarantäne ausgesprochen werden.

  9. Bürger sagt:

    Komisch, dass bei der Bundesratssitzung das gleiche passiert ist, wie bei der Stadtratssitzung in Halle.
    Allerdings gehen die Bundis freiwillig 2 Wochen in Quarantäne. Sagen sie zumindest.

  10. Bürger sagt:

    Wie kann man nur so dumm sein, isich über solch eine App registrieren zu lassen…

  11. Bürger sagt:

    Alle die bei der Sitzung anwesend waren, müssen sich jetzt freiwillig in Quarantäne begeben.
    Die gehören alle zu einer Kohorte. So sind die Regeln!

    • Quarantäne Gustel sagt:

      1. Es fehlt der Infizierte in dieser „Kohorte“, der die Grundlage für die Quarantäne bildet
      2. Durch das Hygienekonzept ist offen, ob hier eine Übertragung möglich war
      3. Zahlreiche Stadträte haben einen negativen PCR-Test.

  12. Kohle sagt:

    Welches recht gilt denn im Stadtrat? Natürlich kein Recht, deshalb sind die dort auch für nichts verantwortlich zu machen

    • Quarantäne Gustel sagt:

      Auch Stadträte sind an Recht und Gesetz gebunden.

      Daher muss auch der Indexfall definiert sein…