Wegen Klärung von Rechtsfragen: vorerst keine Ordnungswidrigkeits-Verfahren bei Verstoß gegen Testpflicht in Heimen

Eine Antwort

  1. Oha! sagt:

    Die Minister der Länder fordern den Gesetzgeber auf, dass er das Gesetz ändern soll, weil sie es etwas nicht gut finden und weisen auch noch Vollzugsbehörden an, geltendes Recht zu ignorieren. Der Gesetzgeber hatte gute Gründe für die Regelung. Dass die Gesundheitsminister immer noch nicht wahr haben wollen, dass auch Geimpfte ansteckend sein können und das 2G-Modell unter den derzeitigen Bedingungen als Allheilmittel preisen, ist doch unfassbar.