Wegen Konkurrentenklage um die Beförderung: Sachsen-Anhalt weiterhin ohne Generalstaatsanwalt

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2 Antworten

  1. Egon Olsen sagt:

    Schön, dass es sich in BEIDEN Fällen um weibliche Kandidatinnen handelt. Sonst würde auch noch die Gleichstellungsbeauftragte eingeschaltet.

    • Bürger sagt:

      Wer ist denn diese „Mitbewerberin“ etwa eine von den Richtern favorisierte Staatsanwältin mit „West“vergangenheit ?

  2. Geyer Sturzflug sagt:

    Boah das Gemauschel ist schon heftig. Pfersich hat in der Ausgangsentscheidung hart draufgeschlagen:

    „Die Beurteilung weist die Bewerberin als absolute Spitzenkraft ohne irgendeine Schwäche aus. Das ist aber nicht plausibel. Die der Beurteilung beigefügten Begründungen lassen das auch nicht intersubjektiv nachvollziehbar werden. Das spricht für eine mangelnde Differenzierung der dienstlichen Beurteilungen. Zudem scheint im Geschäftsbereich des Generalstaatsanwalts eine unerklärliche Häufung genau solcher Beurteilungen in Beförderungsämtern aufzutreten, wie der Kammer aus anderen Konkurrentenverfahren bekannt ist. Bei der Beurteilung der Beigeladenen sind in der Begründung zudem sachfremde Erwägungen enthalten wie die Ausführungen, dass die Beigeladene deshalb nicht durchgängig mit der Spitzennote „A“ bewertet werden könne, weil sie in diesem Amt noch 17 Jahre tätig sein könne.“

    Tja, da muss die Geyern erstmal warten. Nach aktueller Rechtsprechung kann sie aber auf den Dienstposten, wenn der Lebenslauf der Konkurrentin fiktiv nachgezeichnet wird. Bleibt spannend.