Wegen Schorre-Verkauf: Stadträte wollen über Vorkaufsrecht entscheiden

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15 Antworten

  1. HansimGlueck sagt:

    Vorkaufsrechte dürfen nur zum Wohl der Allgemeinheit und nicht willkürlich gezogen werden.
    Was das Wohl der Allgemeinheit hier sein soll, darüber sollten die Stadträte mal nachdenken. Der Verwendungszweck wäre nämlich anzugeben. „Wir wollen ein Gebäude einfach nur erhalten“ reicht eher nicht aus, um Art. 14 GG zu überwinden.
    Ein Vorkaufsrecht könnte außerdem nur zur Anwendung kommen, wenn überhaupt ein Verkauf/Kauf stattfindet. Dies scheint ebenso nicht der Fall zu sein.
    Somit ist das ziemlich viel heiße „ich würde ja so gerne“ Luft.

  2. Hausbesatzer sagt:

    Immer wieder so schräge Diskussion. Privat ist privat! Merkt euch das entlich. Kauft euch doch selber ein Haus und dann könnt ihr abstimmen was ihr damit machen wollt. Aber Privateigentum ist ein Grundgesetz in diesem Land und das ist heilig. Da kann doch nicht jeder Linksfritze oder Sozidemokrit kommen und mir vorschreiben tun ob ich das abreisen lasse oder nicht will. Das ist dann meins und ich habe auch immer die Steuer zu zahle. Da hilft auch keine linke Brigade im Gegenteil wenn es nach Rot-Rot-Grün geht steigt die Haus- und Grundsteuer um Zichprozent. Immer auf die kleinen Privatbesitzer dies ja haben. Ich kann mir schon jetzt nicht mehr alles leisten so toll läuft das und dann kommen die noch und wollen mich vorschreiben wie ich mein Haus abreise. Gehts noch?

    • HansimGlueck sagt:

      Privat ist privat steht im Grundgesetz so dann doch nicht. Der deutsche Staat sieht unter Umständen des Allgemeinwohls durchaus Enteignungen vor.

      • Hausbesatzer sagt:

        Sowas gibts nich. Enteignen war speriell Ostzonenunrecht. Hier herrscht der Rechtstaat. Das is von Gottes Gnaden so gewollt. Da könnt ihr nich kommen und mich wegnehmen wenn immer son spinnertes Projekt grade will. Meins bleibt meins ich zahl Steuer nichtwahr. Und das wars dann. Der Weltkrieg is vorbei. Jetzt ist Recht dran.

        • 10010110 sagt:

          Das ist falsch. Enteignungen sind auch im heutigen Rechtstaat noch möglich, wenngleich mit großen Hürden und nur wenn das „öffentliche Interesse“ stark überwiegt. Abgesehen davon können Gesetze geändert werden, wenn der demokratisch gewählten Mehrheit danach ist.

      • B. Meier sagt:

        Denkt auch jemand mal an die Anwohner ? Eine Großdisko oder Veranstaltungshalle gehört einfach nicht in ein Wohngebiet..erinnere mich noch all zu gut an unsere Wohnung in der Beyschlagstraße.. nächtelang Lärm.. Autorennen.. Müll und Fäkalien vor den Hauseingängen..
        meine Meinung.. abreissen und das Grundstück einer sinnvollen sozialen Nutzung zuführen.. was gibt es besseres als ein „August Bebel oder Wilhelm Liebknecht Seniorenstift“. Das waren noch wahre Sozialdemokraten !

    • Rechtsstaat? sagt:

      Witzig im GG steht genau das Gegenteil von „Privat[eigentum] ist Privat“
      Was dann auch noch druch die sogenante Ewigkeitsklause Artikel 79 Abs. 3 als unveränderlich ausgewiesen wird. D.h. wenn dir das nicht passt hilft nur Auswandern, geändert werden kann es nicht.
      Kurze Nachhilfe für die Rechtsstaat verdreher.
      Art 14 GG:
      (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
      (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
      (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

  3. MÖP sagt:

    Die Linke…echt wieder interessant was vor Wahlen so an Ideen aus den eigenen Reihen sprießen.

    Und was hätte dile Stadt davon gehabt eine Diskothek zu erwerben?

    Schlussendlich hätten Sie das Gebäude samt Grundstück auch wieder, nach einer gewissen Zeit, weiterverkauft

    Die Schorre als „historisch bedeutsam“ zu bezeichnen ist wohl ein bisschen weit hergeholt.

    • 10010110 sagt:

      Informier’ dich mal über die Geschichte des Hauses, du Spezi. Das ist nicht als Disco gebaut worden. Und die SPD/Linken bezeichnen auch nicht „die Schorre“ als historisch bedeutsam, sondern das Gebäude, in dem die Schorre sich (als nachträgliche Umnutzung) befand.

  4. Kommunalwähler sagt:

    Privater Investor verkauft an privaten Investor.
    Der will dort eine Seniorenwohnanlage bauen. Kein Atomkraftwerk.
    Das trägt durchaus der Demographie in dieser Stadt Rechnung.
    Wo ist das Problem für unsere Amateur-Stadträte?
    Die bekommen in dieser Stadt absolut nichts auf die Reihe und wollen sich jetzt auch noch als Immobilienentwickler betätigen und wissen alles besser. Ausgerechnet die Linken mit ihrer Wirtschaftsinkompetenz.
    Spinnen die jetzt völlig?
    Kann man die Kommunalwahl nicht vorziehen und die Linken und Grünen endgültig aus dem Stadtrat blasen?

  5. Onkel Uhu sagt:

    Linke und Grüne werden mehr vertreten sein, als du denkst.
    Nur weil ein Spask die nicht wählt, gilt dies noch lange nicht für den Rest der Hallenser. Wer hier am lautesten wettert, ist oft das kleinste Licht im Lande.

  6. Ernst sagt:

    Wie wieder alle versuchen Gesetze zum zitieren und denken sie wären ach so schlau.
    Das Privateigentum ist überhaupt nicht verletzt. Hier geht es um den Übergang von Eigentum. Wenn im Grundbuch ein Vorkaufsrecht eingetragen ist, dann ist es völlig egal ob von Stadt oder von Privatperson.
    Schon allein sinnvoll, um Steuerhinterziehung durch Preisabsprachen vorbei am Notar zu unterbinden. Ost der Kaufpreis absichtlich niedrig gewählt und wird schwarz nebenher eine Zahlung geleistet, um Steuern zu sparen, so kann die Kommune schön reingrätschen und für den vereinbarten Kaufpreis kaufen. Allgemeinwohl hin oder her.

    • HansimGlueck sagt:

      Gemeindliche Vorkaufsrechte stehen nicht im Grundbuch.
      Wenn einem ein solches Vorkaufsrecht „droht“, wenn zum Beispiel das zu verkaufende Grundstück auf einer durch gemeindliche Satzung festgesetzte Straße liegt, wäre es recht dämlich, den Kaufpreis niedrig zu wählen.
      Da Grundstückskaufverträge über Notare laufen und von allerlei anderen Augen gesehen werden, wird wohl Steuerhinterziehung sehr sehr selten sein. Wenn mir jemand ein Grundstück für einen niedrigen Preis verkaufen will und dies beim Notar mit mir so beurkunden lässt, hab ich von unerlaubten Nebenansprachen (die er von mir einstreichen will) nie gehört. Bei wem will er sich beschweren.

      • Stiller Beobachter sagt:

        Nun, die Frage der Beschwerdestelle stellt sich nicht. Vielmehr mußt Du Dich mit der Abwehr der anabolgepimpten Vollstrecker befassen, die dann auflaufen, um die „Nebenabsprache“ nebst Vollstreckungszinsen durchzusetzen. Da bleibt wohl nur die Empfehlung, sich bei der Polileika zu offenbaren und um Schutz zu bitten. Wenn Du Glück hast, kommst Du ins Zeugenschutzprogramm. Wenn nicht, fehlen Dir die Schneidezähne – und gezahlt hast Du trotzdem. Glaubst Du alles nicht? Na dann fahr doch mal mit Deiner Harley beim nächsten Sozialevent der üblichen Clubs mit! Die erklären Dir das genauer. Da kannst Du sogar als Volljurist noch etwas lernen.