Wegen Schulden: Mann versucht im Wohnung in Halle-Neustadt einzudringen

7 Antworten

  1. Ina sagt:

    Ich bin entsetzt, dass gegen diese Frau ermittelt wird!!!!!!! Ohne Pfefferspray wäre sicher der mutmaßliche Täter in die Wohnung gelangt und wer weiß was der Frau angetan.
    Aber da ist sie sicher selbst schuld. Wie doof von ihr sich selbst, in ihrer eigenen Wohnung, schützen zu wollen.
    Traurige Gesetze!

    • Ritschi sagt:

      Einfach nur behaupten ist nunmal nicht. Die Wahrheit muss ermittelt werden. Sonst könnt ja jeder kommen und rumspritzen.

      • Dakkel sagt:

        Ritschi
        Du hast nichts in deiner Birne.
        Notwehr ist mit Pfefferspray gerechtfertigt,

        • Fuchs sagt:

          In jeden Fall hat „Ritschi“ anscheinend mehr als Sie in der
          Rübe denn das wäre ja ein Freifahrtschein. Da könnte ja
          jeder einmal anständig auf die Dose drücken, herumspritzen
          herumballern und was vor den Latz hau’n. „Erst schießen und
          dann reden“ USA – Wild West City Halle (Saale)

          • Dakkel sagt:

            Fuchs
            wenn bei Dir jemand klingelt machst du die Tür auf und
            lässt ihn gegen deinen willen hinein ?
            Du armer Kerl.

        • Fuchs sagt:

          Mit anderen Worten: Wenn jemand bei Dir schellt dann spritzt ihm direkt eine Ladung Pfefferspray ins Gesicht. Da möchte ich kein Postbote sein.

        • Fuchs sagt:

          Du hast keine Ahnung von Polizeiarbeit und deren Ermittlungen, geschweige Ahnung von der Arbeit der Staatsanwaltschaft. Vermutlich gehörst zu denen die sich selbst stets im Recht seh’n und erst von anderen Herrschaften eines besseren belehrt werden müssen. „Notwehr ist mit Pfefferspray gerechtfertigt“ Definitiv richtig und genau deshalb wird ja auch ermittelt. Die Polizei nimmt zwar die Aussagen der Zeugen auf aber ein Polizeiapparat ist kein Messdienerverein der sich nach dem „Glauben“ richtet, die Staatsanwaltschaft ist kein Gotteshaus und ein Gerichtsgebäude kein Beichtstuhl. Die Herrschaften orientieren sich an Fakten. Die Aussagen müssen überprüft werden und so etwas nennt man Ermittlungen. Fakten werden ermittelt indem man überprüft.

        • Fuchs sagt:

          Wenn das jetzt noch nicht verstanden hast dann frage mal beim Chinesen.

    • Fuchs sagt:

      NEIN !! So ist das nicht! Die Polizei muss auch bei Notwehr und Nothilfe ermitteln.
      Man kann jedoch davon ausgehen das die Ermittlungen von der Staatsanwaltschaft
      eingestellt werden. Die Polizei hat das nicht zu entscheiden sondern stets die
      Staatsanwaltschaft. Gegen den mutmaßlichen Täter wird wegen Widerstands ermittelt.
      Bitte nicht Hausfriedensbruch bzw. gewaltsames Eindringen in die Wohnung vergessen.

  2. Richter sagt:

    Tja man darf in fremde Wohnungen nicht eindringen, auch nicht versuchen einzudringen. Da wird gehen die Privatsphäre verstoßen auch Hausfried ensbruch wird betrieben. Dagegen darf man sich nicht wehren? Es wird ja immer schöner. Wenn er kein Geld hat soll er was dagegen tun. Ich kenne welche die rennen schon in der Nacht los um Flaschen zu sammeln. Aber das ist dem Herrn wohl zu schmutzig? Und einige finden das auch noch richtig so. Gebt ihm eure Adresse dann kann er zu euch kommen.