Weil das Land die Ehrenamtspauschale für die Jugendfeuerwehr kürzen will: Stadtrat probt Aufstand gegen das Landesverwaltungsamt

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22 Antworten

  1. mirror sagt:

    Wenn die Bürger bestandskräftige Bescheide der Stadt einfach ignorieren, fänden die Stadträte bestimmt super.

  2. Lächerlich sagt:

    Bei den wenigen Berufsfeuerwehren in Deutschland sind die Freiwilligen unverzichtbar. Da sind auch Jugendliche mit dabei die zu schwersten Autounfällen ect. mit anrücken und da will man jetzt noch die paar Euro Entschädigung wegnehmen…

    • Peter sagt:

      …während anderswo Millionen für Überflüssiges rausgeschmissen werden.

    • Grobi sagt:

      also ich sehe hier nur, daß es um eine Person geht (Stadtjugendfeuerwehrwart) – interessant wäre, was die anderen Mitglieder so als Aufwandsentschädigung kriegen ? !

      • Lächerlich sagt:

        Sagen wir so, Sie würden heut finanziell sicherlich besser dastehen hätte man im richtigen Moment die Atemschutzausrüstung verkauft und Ihre Zeit nicht damit vergeudet Lebensrettende Maßnahmen zu üben.

    • TOITSCHER sagt:

      Es geht hier aber nicht um die Mitglieder der Jugendfeuerwehren

  3. Karl sagt:

    Sollten froh sein über die Arbeit der Jugendfeuerwehr und deren Teilnahme. Man sollte Geld in Deutschland investieren, bevor es ins Ausland geht.

  4. Der metzger sagt:

    Man sollte die Adressen der Entscheider auf eine schwarze Liste setzen und im Notfall jegliche Hilfe verweigern. Wir haben für jeden Zugelaufenen genug Geld, nur nicht für die, die regelmäßig ihren Hintern hinhalten. Wie tief kann man noch sinken?

  5. Jim Knopf sagt:

    Leider wird das Geld für ideologische Aktivitäten gebraucht.

  6. Tassimo sagt:

    Ein mutiger Beschluss wäre es gewesen, die Aufwandsentschädigung zu verdoppeln!

  7. Shi sagt:

    Na das geht doch wohl zu weit, dann sollten die lieber die Bezüge der städtischen Beamten kürzen.

  8. Bierflaschensammler sagt:

    Jetzt mal Butter bei die Fische und den wesentlichen Streitpunkt benennen. Die Aufwandsentschädigung ist in der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen in Sachsen-Anhalt
    (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) reglementiert. Streitpunkt dürfte sein, ob für Halle Paragraf 9 Abs. 1 Nr. 3 (200 EUR für Kreisjugendfeuerwehrwart) oder Nr. 11 (110 EUR für Gemeindejugendfeuerwehrwart) gilt. Um mehr dürfte es nicht gehen…

    • Achso sagt:

      Interessanter Fund.

      Aber wenn das der springende Punkt ist, dann geht es doch um sehr viel mehr: nämlich ob das Landesverwaltungsamt die kreisfreie Stadt Halle als Kreis oder als Stadt einstuft. Da gibt es doch bestimmt noch so manch andere Landesverordnung, für die dieser Unterschied relevant ist.

      • Tippgeber sagt:

        „…ob das Landesverwaltungsamt die kreisfreie Stadt Halle als Kreis oder als Stadt einstuft.“

        Wenn dieses Amt Halle als Kreis einstuft, gehört es reformiert.

        • Achso sagt:

          Kreisfreie Städte erfüllen die Verwaltungsaufgaben eines Kreises. Sicher ist das auch dem unreformierten Landesverwaltungsamt bekannt.

      • Blupp-blupp-blupp (Nachrichten aus dem Froschteich.) sagt:

        Blupp-blupp-blupp! Mehr hast du nicht zu bieten!

  9. interessant sagt:

    Interessant ist, wie sich ein ehemaliger Bürgermeisterkandidat der Linken gegen die Rechtsordnung stellt! Oder wie ein ehemaliger CDU-Landtagsabgeordneter zu Verschleppungstaktiken auffordert. Oder ein staatsangestellter Lehrer im Stadtrat zu illoyalem Verhalten gegenüber dem Bundeland LSA auffruft.

    Der Rest ist Vollgrütze und ohne Belang!