Weniger Pendler in Sachsen-Anhalt – Corona-Effekt?
In Sachsen-Anhalt pendeln weniger Arbeitnehmer. Das geht aus Daten des Statistischen Landesamtes hervor. Im II. Quartal des vergangenen Jahres gab es im Vergleich mit dem Jahr davor eine Abnahme um 1.200 Menschen bei den Einpendlern – also Menschen, die in anderen Bundesländern wohnen, aber in Sachsen-Anhalt arbeiten. Bei den Auspendlern gab es einen Rückgang um 1.700 Menschen.
Trotzdem hat Sachsen-Anhalt noch immer ein Pendlersaldo von 73.500 Menschen, das sind 500 weniger als ein Jahr zuvor. So viele Menschen mehr verlassen Sachsen-Anhalt zum Arbeiten als zum Arbeiten in das Land pendeln.
Insgesamt hatten im II. Quartal 2020 1,0605 Millionen Erwerbstätige ihren Wohnort in Sachsen-Anhalt. Gleichzeitig war Sachsen-Anhalt für 987.000 Erwerbstätige der Arbeitsort. Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, sank im II. Quartal 2020 die Zahl der in Sachsen-Anhalt wohnenden Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahresquartal um 19,2 Tsd. Personen (-1,8 %). Die Zahl der im Land arbeitenden Erwerbstätigen nahm um 18,7 Tsd. Personen (-1,9 %) ab.
Die Auspendlerzahl betrug 148,9 Tsd. Personen im II. Quartal 2020. Hauptziele der Auspendelnden waren mit fast einem Drittel Niedersachsen und mit knapp einem Viertel Sachsen, gefolgt von Thüringen. Der Anteil der Auspendelnden an den hier wohnenden Erwerbstätigen betrug wie im gleichen Vorjahresquartal 14,0 %.
Im II. Quartal 2020 pendelten 75,4 Tsd. Personen nach Sachsen-Anhalt zur Arbeit ein. Der größte Teil der Einpendelnden kam ebenfalls aus den angrenzenden Bundesländern, allein mehr als ein Drittel aus Sachsen, gefolgt von Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg. Der Anteil der Einpendelnden an den hier arbeitenden Erwerbstätigen belief sich wie im gleichen Quartal des Vorjahres auf 7,6 %.
Bei den hier vorgelegten Ergebnissen zu den Erwerbstätigen handelt es sich um vorläufige Berechnungen des Arbeitskreises „Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder“, die auf den Rechenstand des Statistischen Bundesamtes vom Februar 2021 abgestimmt sind.
Die Ergebnisse zu den Erwerbstätigen werden als durchschnittliche Größe des jeweiligen Berichtszeitraumes zum einen nach dem Wohnort- bzw. Inländerkonzept, zum anderem nach dem Arbeitsort- bzw. Inlandskonzept dargestellt. Für den Übergang vom Wohnort- zum Arbeitsortkonzept werden die Einpendelnden hinzugezählt und die Auspendelnden abgezogen. Erfasst werden alle Erwerbstätigen (Selbstständige und mithelfende Familienangehörige sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer), unabhängig von der Arbeitszeit. Als Arbeitsort zählt dabei der Ort des Beschäftigungsbetriebes des Arbeitgebers. Der Wohnort leitet sich aus dem Hauptwohnsitz des Beschäftigten ab. Effekte durch die verstärkte Nutzung von Homeoffice sind dadurch nicht darstellbar.
Steht da nicht unten, dass es eben kein CoronaEffekt ist?
Nein.