Weniger Steuereinnahmen: Reaktionen von Sachsen-Anhalts Parteien

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9 Antworten

  1. farbspektrum sagt:

    „Der Bedarf an wesentlich höheren öffentlichen Ausgaben ist seit Jahren unübersehbar. Kita-Gebühren, Straßenausbaubeiträge, Investitionen in Krankenhäuser, Straße und Schulen, die Weiterführung auslaufender ESF-Programme zur Schulsozialarbeit und zur Berufsorientierung oder die Ausweitung der Lehrausbildung- und -einstellung sind nur einige der vielen Zukunftsaufgaben, die angepackt werden müssen und die hunderte Millionen zusätzlicher Ausgaben erfordern. “
    Ist da nicht die wichtigste Aufgabe, Steuern zu erwirtschaften?

  2. Abwähler sagt:

    Auf in die Pleite! Habt ihr gut gemacht! Scheiß Wachstumsideologie, nur ein superhohler Vogel. Alle Großkopferten rauswerfen und haftbar machen! Schnellstens!

  3. mirror sagt:

    So richtig kann ich Olaf Scholz nicht glauben, dass es sich nur um eine kleine Delle handelt. Das nächste Herbstgutachten wird die Zahlen weiter nach unten korrigieren.

  4. stekahal sagt:

    Naja, fangen wir doch mal mit dem Sparen bei den Finanzämtern an. Wieviel kostet es eigentlich eine Einkommenssteuererklärung für Rentner entgegenzunehmen, auszuwerten , zu prüfen, den Steuerbescheid auszustellen und zuzusenden, den Widerspruch zu bearbeiten um dann letztendlich 20 € Steuernachzuhlung zu kassieren ?

    • Seb Gorka sagt:

      Primäre Aufgabe des Finanzamtes ist es nicht, 20 Euro Nachzahlung von einem Rentner zu kassieren. Bei ca. 800 Milliarden € Gesamtsteueraufkommen scheint da noch etwas mehr zu tun zu sein.

      Wenn du als Rentner nachzahlen musst, hast du aber vorher schon was falsch gemacht. Da solltest du überlegen, ob es den nächsten Widerspruch überhaupt wert ist und ob nicht vielleicht an anderer Stelle Optimierungspotenzial besteht. Für solche Fälle gibt es auch sehr kostengünstige Hilfsangebote.

      • Eiskönigin sagt:

        So ein Quatsch. Man zahlt auch nach, wenn man zusätzliche steuerpflichtige Einnahmen im Veranlagungsjahr hatte. Oder erstmalig eine Rente mit entsprechend hohem Ertragsanteil bezogen hat. Schreibe hier nicht so einen Stuß und ließ §§ 3,4 StBerG, bevor Du hier schon im Ansatz berätst.

        • Seb Gorka sagt:

          Wer seine Steuern korrekt erklärt, wird mit dem daraufhin korrekt erstellten Steuerbescheid einverstanden sein und keinen Widerspruch einlegen.

          Das Steuerberatergesetz greift nicht bei ausgedachten Beispielen im Internet. Das ergibt sich schon aus §2. Trotzdem danke für den fachmännischen Einwurf.

  5. farbspektrum sagt:

    „Für solche Fälle gibt es auch sehr kostengünstige Hilfsangebote.“
    Für 20€? Lass hören! Es muss ja wenigstens 0 unterm Strich raukommen.
    Oder hast du von den Honoraren der Helfer auch keine Ahnung?

  6. g sagt:

    Bei der inneren Sicherheit, der Einstellung neuer Lehrer und der sozialen Daseinsvorsorge darf es keine Abstriche geben…

    na ist ja auch kaum noch machbar … die neubürger fordern ja ihren Anteil ein … ohne was zu leisten ..