Wenn die Polizei die Corona-Allgemeinverfügung nicht kennt
Freitagabend, 21.08 Uhr, ein fast menschenleerer Marktplatz. Einer Polizeistreife fällt doch tatsächlich eine Person ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf.
„Setzen Sie Ihre Maske auf“, forderte ein Polizei-Beamter energisch aus dem Fenster seines Streifenwagens, nachdem er diesen zunächst abgewürgt hatte. Auf den Einwand, die Pflicht gelte nur von 8 bis 20 Uhr erklärte der Polizist: „Nein, rund um die Uhr“.
Eine Anordnung, die tatsächlich in der ersten Allgemeinverfügung der Stadt stand und bei der das Oberverwaltungsgericht eine Ablehnung signalisiert hat. Eine Entscheidung gab es dazu aber nicht, weil inzwischen eine neue Allgemeinverfügung der Stadt gilt.
Diese gilt seit dem 19. November und besagt: „In allen Bereichen des öffentlichen Raums außerhalb von Gebäuden a) im Innenstadtring b) der Leipziger Straße und c) des Hans-Dietrich-Genscher-Platzes ist von Personen im Zeitraum von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“
Die komplette Allgemeinverfügung der Stadt steht hier:
Wahrscheinlich genauso überfordert, wie das Gesundheitsamt und Otto-Normal-Verbraucher…. wer blickt denn noch durch bei all den Verordnungen, Erleichterungen und Beschränkungen, die ob und wann gelten?
Polizei und O-Amt werden aber immerhin dafür bezahlt, dass sie die Verordnungen kennen.
Diese einzelne Person war doch nicht etwa Enrico Seppelt? 😀
Könnte sein. Vielleicht war deshalb die gültige Verfügung zeitnah auf dem Handy 😉
Freitagabend, 20:56 Ecke Große Steinstraße & Joliot-Curie-Platz. Genau das selbe Phänomen ist mir mit einem Mitarbeiter des Ordnungsamtes passiert. Erst wird man im Vorbeigehen angeblafft, es gelte Maskenpflicht und dann ist der Regelungsinhalt der 8.Allgemeinverfügung nicht bekannt. Da keiner den Regelungstext bei der Hand hatte, gingen wir unentschieden auseinander…
Kurze Frage. Hat sich die leider unwissende Polizei vielleicht auch bei dem Bürger entschuldigt, da sie ja im Unrecht war?
Die unwissendene Polizei hat andere Sorgen als sich laufend mit solchen Mist auseinander zu setzen. Setzt das Ding auf eure Nase und fertig.
Es ist eigentlich zweifelhaft, ob die Polizei eine kommunale Allgemeinverfügung durchsetzen muss. Jedenfalls sieht man auch an den betreffenden Örtlichkeiten nicht, dass es eine zeitbegrenzte Maskenpflicht gibt bzw wird man nicht darauf hingewiesen.
Und sie wissen nicht , was sie tun (James Dean) Wird innerhalb der Behörden über Änderungen nicht zeitnah kommuniziert?? Liegt doch schon einige Tage zurück, als die Entscheidung getroffen wurde.
Sicher nicht..,
Und sie wissen nicht, was sie tun (James Dean)
Nix anders zu tun, ihr Möchtegerns?? Verständigung innerhalb der Behörden funktioniert offensichtlich Null??
Jeder Bürger muss sich informieren
Was passiert denn hier gerade eben?? Wie lange wollt ihr uns noch veräppeln harmlos ausgedrückt. Alle spielen sich gegeneinander aus
Ja , die schlausten sind nicht gerade bei der Polizei . Die Stvo scheinen sie auch nicht zu kennen , oder warum muss Polizei und Ordnungsamt ständig die Einbahnstrassen in gesperrte Richtung befahren .
Kein Wunder das es immer mehr Nachahmer gibt .
Das nennt sich „Sonderrechte“, das dürfen alle nachahmen, die auch über diese Sonderrechte verfügen. Die anderen nicht. (§35 StVO)
Wenn man drei Mal hintereinander komische Sachen schreibt, haben sie auch nicht mehr inhaltliche Fülle!
Typisch Polizei
Ich habe recht, du Bürger nicht.
Tatsächlich ist es ja algemin komisch das man jetzt nur die Maske in dem zeit Raum tragen muss aber ok das heißt covid hat keine Nacht schicht oder was dumm sorry aber das ist nicht logisch
@Sarah
…..dein Satz ist noch viel weniger „logisch“
Was ist an der Pflicht zum Maulkorb zwischen 08 und 20 Uhr logisch?