Wildgriller im Südpark greifen Ordnungsamt an

16 Antworten

  1. xxx sagt:

    Nicht dass ich das Grillen in öffentlichen Grünflächen toll finde – aber ist es verboten?

    • Ich sagt:

      Ja ist es.
      Grillen ist nur auf ausgewiesen Flächen erlaubt.
      Und zur Zeit gänzlich im öffentlichen Bereich (Corona- Eindämmungsverordnung)

    • Ronny sagt:

      Ja, dort ist Grillen verboten. Das ergibt sich aus der Benutzungssatzung für öffentliche Anlagen. Der Südpark ist eine öffentliche Anlage. Der nächste öffentliche und für diesen Zweck extra eingerichtet Grillplatz ist nur ein paar Meter weiter. Aber nach einem schweren, entbehrungsreichen Tag voller Kurzarbeit war der wohl zu weit. 🙂

      Waldbrandgefahrenstufe 2 kommt noch hinzu.

      P.S. Es wird sich sicher jemand finden, der noch unterscheidet zwischen „verboten“, „nicht erlaubt“, „nicht genehmigt“, „illegal“, „gegen das Gesetz verstoßend“, „wider das Recht“ usw. Ist aber alles das Gleiche. 😉

      • Quatsch! sagt:

        “ „verboten“, „nicht erlaubt“, „nicht genehmigt“ … Ist aber alles das Gleiche“

        Das ist Quatsch. Schon bei der Gleichsetzung von „verboten“ und „nicht genehmigt“ sollte das dem Autor selbst auffallen.

        • "Quatsch!" erzählt Quatsch! sagt:

          A.)

          Das Grillen ist verboten.

          – vs. –

          Das Grillen ist nicht genehmigt. Nicht genehmigtes Grillen ist verboten.

          —-

          B.)

          Eine (generelle) Erlaubnis besteht, solange es kein Verbot gibt. Besteht ein Verbot, ist es nicht (mehr) erlaubt. Nicht Erlaubtes ist verboten, Verbotenes ist nicht erlaubt.

          • ""Quatsch!" erzählt Quatsch!" quatsch Oberquatsch. sagt:

            1) Von „Grillen“ habe ich nicht mehr geschrieben.
            2) Verboten ist verboten. (repressive Verbotsnorm, ggf. mit Ausnahmegenehmigungs- / Gestattungsoption)
            3) Verboten ist eine von Erlaubnis abhängende Tätigkeit ohne rechtsgültige Erlaubnis. (Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt)

            Daraus ersieht man leicht:
            Repressive Verbotsnorm und Verbotsnorm mit Erlaubnisvorbehalt sind nicht das Gleiche. Rechlich-systematisch sind die Kateghorien allerdings verwandt.

            q.e.d.

            Geh doch zurüch in dein Philisterseminar, die kannste noch beeindrucken mit deinem Wortspaltungsquatsch.

          • Super Duper Quatsch sagt:

            Dieser Oberquatsch ist kateg(h)orisch abzulehnen!

            Grillen ist dort nicht erlaubt.
            Grillen ist dort verboten.
            Die Wildgriller hatten auch keine Genehmigung.

          • Zurück zum Thema sagt:

            So. Jetzt wird abgelenkt, ein falsches Zeichen entdeckt („h“), frech nachgerotzt und schliesslich das Thema gewechselt,.

            Nochmal: ich schrieb nie etwas zum Grillen. Offensichtlich bist du da ein wenig erkenntnisbehindert. Oder du machst das absichtsvoll. Egal. „Verboten“ und „ohne Genehmigung“ sind jedenfalls nicht das Gleiche, wie man leicht sieht. Außer man ist nur auf Quatsch aus. Dann sieht man so wenig wie du.

          • Büschdorfer sagt:

            Thema ist:
            „Wildgriller im Südpark greifen Ordnungsamt an“

            Wildgrillen = illegales, weil verbotenes Grillen, das nicht erlaubt ist
            OAmt angreifen ist nicht erlaubt = illegal und verboten.

            Frage war:
            „Nicht dass ich das Grillen in öffentlichen Grünflächen toll finde – aber ist es verboten?“
            Ja, es ist verboten. Es ist nicht erlaubt. Die Wildgriller hatten keine Genehmigung.

    • Otti sagt:

      Warst du schon mal im Sommer im Südpark? Da kannste staunen, wer da alles grillt und anschließend den Dreck liegen lässt. Die Partys finden täglich je nach Wetter ab 13 Uhr bis in die Nacht Stadt. Auch das Grünflächenamt sorgt dafür das der Rasen auch sitzfähig ist. Bis zu 200 bis 300 Menschen mit dem halben Hausstand tummeln sich auf einer Wiese, gleich neben dem Spielplatz der Havag. Ein Dixiklo für die Massen ist nicht vorhanden, also alle schön in die umliegenden Büsche. Das Ordnunhsamt hat vor Jahren verpasst, sich vorzeitig um dieses Zustände zu kümmern. Eigentlich soll man ja anmelden wenn man dort grillen will. Dann gäbe ein Klo und die Anweisungen den Müll wieder mitnehmen. Aber Vorsicht, daneben ist auch noch der teure neue Bolzplatz.es könnten Bälle geflogen kommen.

  2. Jurist sagt:

    Anzeige wegen Widerstand, wenn sie durch Angriff Körperverletzung begangen haben?? Sind die aufnehmenden Beamten nicht im Bilde oder ist der Artikel her lediglich unpräzise?
    Unser Strafrecht…

    • Grundstudent sagt:

      …umfasst auch den §113 StGB. Kennt nicht jeder, ist aber schon sehr lange drin. Juristen – auch solchen, die nur gern selbige wären – sollte er aber geläufig sein und auch, was es mit dem Vorrang speziellerer Gesetze auf sich hat.

  3. Volker sagt:

    Jurist:Ach ja, wieder die Beamten,wie immer. Die dürfen eigentlich gar nichts mehr, höchstens, wenn man selbst angegriffen wird, sollen sie helfen…

  4. G sagt:

    Wir brauchen hier unbedingt @maik.. Der ist bei solchen Dingen immer super gebildet und gibt das Wissen gern weiter.
    In unnachahmlicher Art und Weise

    • Otti sagt:

      Die letzten Sommer waren trocken und sehr heiß, es bestand höchst Brandstufe, trotzdem wurde jeden Tag mit Feuerstellen ohne Grill im Südpark gebraten, was das Zeug hält. Ein paar Ordnungsbeamte können nichts mehr ausrichten, wie ich oben schon sagte, verpasst ist verpasst. Diese Menschen machen keinen Halt vor der ächzenden Natur. Was interessieren diese Menschen, Brandgefahr und andere Regeln. Sowas geht denen am A… vorbei.

  5. UM sagt:

    Was für Bratzbirnen war‘ ,das?