Ziegelwiese: „Vom Baden wird abgeraten“

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5 Antworten

  1. g sagt:

    Jo … der neue im wsa ist recht pingelig … ist aber auch nötig.
    Bitte weiter den hallenser Akteuren auf die finger schauen.

  2. farbspektrum sagt:

    Ich finde das Schild eine gute Lösung. Statt :“Hier ist für alle alles verboten“, setzen auf Eigenverantwortung.

  3. Bademeister sagt:

    Wenn ich dort einen beim Baden erwische, werde ich ihn zwangsweise retten.

  4. stekahal sagt:

    Mich wundert, daß da noch nichts passiert ist, wenn ich manchmal die jungen Mütter auf der Wiese schwatzen sehe und die kleinen spielen am Saalestrand im Wasser. Muß es erst Tote geben bis eine akzeptable Lösung gefunden wird ?

  5. Sachverstand sagt:

    Wer ist denn aber nun verkehrssicherungspflichtig und damit haftbar, im Falle des Falles? Da es kein striktes Verbot gibt, muss ja jemand den „Verkehr“ (In diesem Fall Badestelle) eröffnet haben und somit auch der Verkehrssicherungspflichtige sein. bei der sog. Verkehrssicherungspflicht handelt es sich übrigens um einen Begriff der Versicherungswirtschaft, basierend auf § 823, BGB (Schadenersatz).