Zoll in Halle stoppt Schwarzgeldzahlungen: Bewährung für Bauunternehmer und gemeinnützige Arbeit

3 Antworten

  1. lederjacke sagt:

    Schwarzfahrende landen regelmäßig wegen ein paar hundert € im Gefängnis. Für über 350000 € Schaden wegen Schwarzarbeit gibt es dagegen Bewährung.

    • Seb Gorka sagt:

      Weitere Auflagen: Wiedergutmachung des Schadens(!) und gemeinnützige Arbeit. Beim Erstverstoß werden Haftstrafen bis zu 2 Jahren generell zur Bewährung ausgesetzt, auch bei „Schwarzfahrenden“. Ersatzfreiheitsstrafe tritt an, wer Geldstrafen nicht begleichen kann (oder will).

      Alles langjährige Übung und wird nur hin und wieder im Internet (früher auch häufig am Stammtisch bei der Auswertung der letzten Bild-Ausgabe) angezweifelt. Das liegt aber am mangelnden Verständnis und vor allem dem geringen Interesse. Schließlich sind das Informationen, die seit Jahrzehnten ausführlich dokumentiert und frei verfügbar sind. Aber schnell etwas ins Internet getippt und schon ist es wieder vergessen, bis zum nächsten „Aufreger“…

  2. Wilfried sagt:

    In „meiner“ Firma wird regelmäßig der Mindestlohn auf die Hälfte gedrückt, da juckt sich kein Zoll dran

    • Seb Gorka sagt:

      Offenbar auch keiner der schlauen Beschäftigten. Dabei gibt es doch mindestens einen, der nicht müde wird, im Internet die Möglichkeiten der Arbeitnehmer aufzuzählen, solche Dinge zu unterbinden. Ist das etwa nur ein Schwätzer?

  3. Fadamo sagt:

    Dieses Urteil schadet ja mehr, wie der Schaden des Bauingenieurs begangen hat