Zoll-Kontrollen auf Baustellen in Sachsen-Anhalt – wegen Schwarzarbeit, Mindestlohn und Corona-Regeln – etliche Verstöße
Der Zoll hat mit 60 Mitarbeitern insgesamt 20 Baustellen in Sachsen-Anhalt kontrolliert, darunter in Halle (Saale). 180 Beschäftigte sind dabei zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt worden. 65 Sachverhalte festgestellt, die weitergehende Prüfungen erforderlich machen.
In fast allen Branchenzweigen des Baugewerbes bis auf den Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau sind grundsätzlich spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen. Beispielsweise gilt seit dem 1. März 2021 im Gerüstbauhandwerk der bundeseinheitliche Mindestlohn in Höhe von 12,20 Euro die Stunde. Daneben müssen im Dach- und Gerüstbauhandwerk unter anderem Überstunden sowie Urlaubsgeld gezahlt werden und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen erfolgen. In den übrigen Branchen des Baugewerbes gilt seit Beginn des Jahres der Branchenmindestlohn in Höhe von 12,85 Euro je Stunde.
Mit ihren kontinuierlichen Prüfungen sorgen die Zöllner und Zöllnerinnen der FKS dafür, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern kommt. Gleichzeitig wird einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten entgegengewirkt. Ebenfalls wird auch eine mangelhafte Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Beschäftigten verhindert.
Bei neun Baustellen haben zudem Mitarbeiter des Landesamts für Verbraucherschutz die Kontrollen begleitet. Ihnen ging es um die Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) in Verbindung mit der SARSCoV-2-Arbeitsschutzregel. Dabei wurden einige Verstöße gegen die Corona-Regeln festgestellt, wie beispielsweise die Nichteinhaltung der Abstandsregeln am Arbeitsplatz, in den Pausenräumen sowie den zur Verfügung gestellten Schlafcontainern. Weitere Mängel gab es hinsichtlich der Hygienemaßnahmen in den Sanitäranlagen. Hier wurde das vorgeschriebene Reinigungsintervall (1 x täglich) nicht eingehalten und die Ausstattung war unzureichend. Verstöße gegen das Arbeitsschutzgesetz betrafen u. a. das Fehlen von wirksamen und den Regeln entsprechenden Absturzsicherungen. Aufgrund der unmittelbaren Gefährdung der Beschäftigten wurden entsprechende Maßnahmen angeordnet.
Das war schon immer so und wird auch immer so bleiben…
Schwarzarbeit ist doch nichts neues….
… und deshalb wird der Zoll nie arbeitslos.