Zutritt zum Justizzentrum Halle nur noch mit 3G-Nachweis

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33 Antworten

  1. G-1 sagt:

    So kann man auch das Recht beugen und die Menschen erpressen Alles was Recht ist!

    • Nach der OVG-Entscheidung zu 2G wurden die halt mutig! sagt:

      Ich bin in den Laden vor Weihnachten noch ohne alle Zertifikate wg. einer Erbsache reingestiefelt. Maskenpflicht, Metalldetektion … das war’s.

      a) Jetzt trauen die sich mehr.
      b) Die bereiten sich auf Omikron vor!

      Lasse die doch machen! Warum regst du dich auf? Du hast da eh nix verloren. Was bist du den für ein komischer Vogel?

      • Ergänzung sagt:

        c) Haben Order von oben bekommen, um weitere Schafe zur Spritze zu treiben…

        • weitere Ergänzung sagt:

          d) Hatten erhebliche Ausfälle/Verschiebungen durch Infektionen/Quarantäne.
          e) Haben festgestellt, dass die Infektionen v.a. durch Ungeimpfte kommen…

          • Ja, klar doch ... sagt:

            Das Virus sprang bestimmt durch die Plexiglasscheibe bei denen im Büro und die drei anwesenden Wartenden auf dem Flur sind in Fieberkrämpfen über den Boden gekrochen, um coronapartikel-röchelnd ihren Testamentswillen zu hauchen und haben den ganzen Laden verseucht! Klar doch!

            Von Impfpropagandisten kommt dann auch solch ein Einwurf! Geistig weit unter Null, Hauptsache voll geimpft!

            Macht Boostern eigentlich blöde?

          • Anschlag sagt:

            Du kannst dich gefahrlos boostern lassen. Keine Änderung nach unten hin möglich. 🤣

          • Trolljäger sagt:

            „d) Hatten erhebliche Ausfälle/Verschiebungen durch Infektionen/Quarantäne.“

            Insiderwissen oder Glaube? Verschobene Gerichtstermine und schleppende Bearbeitung gibt es schon seit vielen Jahren, Personalmangel macht’s möglich. Ist wie in den Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Schulen…

            „e) Haben festgestellt, dass die Infektionen v.a. durch Ungeimpfte kommen…“

            Die wissen mehr als das RKI und das PEI zusammen? Nobelpreisverdächtig!

          • Gichtfried sagt:

            „Personalmangel“
            Insiderwissen oder Glauben?

            „Nobelpreisverdächtig“
            Nobel will nach Albanien. Der sucht Nachfolger.

      • Ach sooo funktioniert Zeit?! sagt:

        Wenn deine Geschichte stimmt, würde das bedeuten, das

        „vor Weihnachten“

        zeitlich vor

        „Montag, den 17.01.2022“

        liegt.

        Sensationell!

  2. Mephisto sagt:

    Wenn der Angeklagte weder geimpft genesen noch getestet ist findet dann sein Prozess nicht statt? Es besteht ja ( noch) kein Testzwang. Wie will man das denn lösen?

    • Zuschauer sagt:

      Wirst du doch sehen, wenn es soweit ist. Wann ist denn deine Verhandlung?

    • 10010110 sagt:

      Es besteht ja ( noch) kein Testzwang.

      Es besteht ja auch (noch) kein Impfzwang, und trotzdem gibt es Einschränkungen.
      Wer unentschuldigt nicht zum Prozess erscheint, kriegt halt weitere/andere Strafmaßnahmen aufgebrummt. Die Möglichkeit zum Testen besteht ja. Wer die nicht nutzt, ist selber Schuld.

    • ... in anderen Einzelfällen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen. sagt:

      Steht doch oben im Text!

    • Amtsdiener sagt:

      Die kommen in Rotterrüstungen. Zufrieden?

      • Also ... sagt:

        „Rotter“ gibt es nur in deinem Post (21:27 Uhr)! Besoffen – oder geboostert? Das ist hier die Frage!

        • Amtsdiener sagt:

          Als….
          Erst mal Uhrzeit auf deiner Ruhla Uhr richtig ablesen.20.52 Uhr.
          In deiner Post.Quatsche deutsch du Birne.Harzer oder Penner? Das ist hier die Frage!

  3. stephan sagt:

    Und was ist mit Leuten, die zur Zeugenaussage geladen werden? Zur Zeugenaussage ist man verpflichtet, dafür kann man auch eine Aufwandsentschädigung (Verdienstausfall, Wegegeld oder Fahrtkosten) erhalten. Sicherlich ist es für Zeugen nicht unzumutbar, sich ein Wattestäbchen in die Nase schieben zu lassen. Aber wird der Mehraufwand (z.B. Fahrt zum Testzentrum) ebenfalls entschädigt?
    Und um Mephistos Frage aufzugreifen: Können Angeklagte in Strafverfahren ihre Prozesse platzen lassen, wenn sie einen Test verweigern und dazu umgeimpft und nicht genesen sind? Angeklagte können auch zwangsweise vorgeführt werden, aber es gibt keinen Testzwang. Fragen über Fragen, für die es weder in der Strafprozeßordnung noch in der Zivilprozessordnung eine Antwort gibt. Im Zivilrecht ist das Erscheinen ja von Natur aus im Interesse der Beteiligten, weil es hier die Möglichkeit des Versäumnisurteiles gibt (d.h. ganz grob ausgedrückt: wer nicht erscheint, hat verloren).

    • CH4 sagt:

      siehe oben:
      […] sowie in anderen Einzelfällen wird bei Betreten des Justizzentrums Halle eine individuelle Handhabung getroffen. […] Der Zutritt zu Gerichtsverhandlungen kann im Einzelfall abweichend geregelt sein. […]

      • Mephisto sagt:

        Und ich Dummchen dachte immer alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Ich gehe dann heute Abend ohne 2G Nachweis ins Restaurant ist individuelle Handhabung

        • Gerichtsfest sagt:

          Die „Handhabung“ ist aber Sache des Restaurantbetreibers. Wenn der dich reinlässt, ist gut. Wenn nicht – selber Stulle schmieren.

  4. Ralph Gäbler sagt:

    Wer geht da schon gern rein🤣🤣🤣

  5. Jim Knopf sagt:

    Findige Anwälte wird diese Regelung freuen.

  6. aka electric sagt:

    Ich würde mal denken, wenn jemand bezeugt, dass man da war und rein wollte, aber nicht durfte, kann man ihnen die versuchte/vollendete Benachteiligung aus der Hand schlagen. Aber dafür braucht’s einen Anwalt.