Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung – Schuldig in neun von elf Anklagepunkten: elf Monate Haft auf Bewährung für Sven Liebich
Urteil im Prozess gegen Sven Liebich: elf Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zusätzlich muss Sven Liebich 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Wegen insgesamt elf Anklagepunkten stand Liebich vor Gericht. Es ging um Volksverhetzung, Verleumdung, Beleidigung, üble Nachrede und Beschimpfung von Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen. Vor der Urteilsverkündung musste sich Liebich zunächst umziehen. Er wollte mit einem orangefarbenen Overall, wie man ihn aus dem US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba kennt, in das Gebäude.
Gleich zu Beginn machte der vorsitzende Richter Michael Pilz noch einmal deutlich, welches die Kernfrage in diesem Prozess war: Ob die Äußerungen und Druckerzeugnisse Liebichs durch die Kunst- und/oder Meinungsfreiheit gedeckt seien? Denn, so Pilz, der Schutzbereich des Artikels 5 des Grundgesetzes umfasse auch polemische und scharf geäußerte Meinungen. Doch die Grenzen dieses Schutzbereiches seien klar definiert. Zum einen durch das Persönlichkeitsrecht und zum anderen die allgemeinen Gesetze, wie es in Artikel 5GG Abs. 2 heißt.
Hierunter falle zum Beispiel die Schmähkritik, bei der es nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung mit einem Thema, sondern rein um die Verunglimpfung einer Person oder Personengruppe ginge. Bei der Bewertung einer Äußerung sei hier auch nicht die persönliche Ansicht des Äußernden maßgeblich, sondern wie ein unvoreingenommener, durchschnittlicher und objektiver Empfänger diese Äußerungen verstehen könne.
Beim Anklagepunkt bezüglich der Verleumdung von Frau Kühnast fand der Richter klare Worte. Die Äußerung Liebichs sei ein Falschzitat und Fake-News, welche eben nicht durch den Artikel 5GG geschützt seien. Liebich habe eine unwahre Tatsachenbehauptung aufgestellt, welche er durch die Angabe einer vermeintlichen Quelle noch stützen wollte. Dadurch seien die Leser getäuscht worden. Auch das Laienprivileg, auf welches sich Liebich während der Verhandlung berufen hatte, käme hier nicht zum Tragen. Der Angeklagte habe sich nicht auf die Äußerungen im Welt Artikel beschränkt, sondern diese durch eigene erweitert. Zudem lasse er andere Informationen weg und habe somit, aus seiner Sicht erkennbar, falsche Tatsachen behauptet.
„Bewusst unwahre Tatsachenbehauptungen stehen außerhalb des Schutzbereiches des Art 5GG.“, so Pilz und weiter: „Die Tat war zweifellos geeignet, zumindest das politische Wirken der Frau Kühnast zu erschweren.“
Der Fall Schulz sei sehr ähnlich gelagert, sagte Pilz, auch wenn dieser wesentlich weniger Aufmerksamkeit auf sich gezogen habe. Auch hier sei klar, dass Herr Schulz die ihm nachgesagten Äußerungen so nicht getätigt habe. Die Veröffentlichung von Herrn Liebich und der damit hervorgerufene Eindruck seien geeignet gewesen, den Ruf von Herrn Schulz zu schädigen.
Den Tatvorwurf der Beleidigung zum Nachteil von Thorsten Hahnel und der Teilnehmer einer Demo gegen das ehemalige Haus der Identitären Bewegung in der Adam-Kuckhoff-Straße, sah das Gericht als begründet an. Äußerungen wie „Schaben“, „Zecken“ und „Linksterroristen“ seien geeignet, die Teilnehmer kollektiv zu beleidigen. Dabei sei der Demonstrationszug eindeutig genug gegenüber anderen Einzelpersonen oder Gruppen abgegrenzt gewesen. In seinem, während der Beweisaufnahme abgespielten, Video, reihe Liebich nur Beleidigungen aneinander. Auch hob Pilz hervor, dass die Beleidigungen im Video bereits begonnen hätten, lange bevor der Demonstrationszug in Sicht gewesen sei. Daher stünde für das Gericht fest, dass es Liebich nicht um eine Auseinandersetzung mit den Anliegen der Demonstrationsteilnehmer gegangen sei.
Zum Tatvorwurf der Beleidigung zum Nachteil von Thomas Laschyk, dem Betreiber des Internetauftrittes volksverpetzer.de, führte Pilz aus, dass der Angeklagte aufgrund der Äußerungen von Laschyk grundsätzlich das Recht auf Gegenschlag gehabt habe. Jedoch müsse ein solcher Gegenschlag adäquat sein. Laschyk habe drastisch ausgeteilt, was die im Raum stehenden Beleidigungen wie „Linksmade“ zumindest relativiere. Jedoch habe sich in der Hauptverhandlung herausgestellt, dass die von Liebich betriebene Seite tatsächlich ein „Lügenblog“ gewesen sei, wie der Geschädigte am Tag vor der getätigten Beleidigung behauptet hatte. Auf der Seite seien nachweißlich Fake-News verbreitet worden.
Auch die nächsten beiden Tatvorwürfe, wegen Beleidigung und übler Nachrede zum Nachteil von Thorsten Hahnel, sah das Gericht als erwiesen an. Die Einlassung des Angeklagten, dass die Facebook-Seite auf der die im Raum stehenden Äußerungen getätigt worden waren, gar nicht seine und somit eine Fake-Seite sei, wertete das Gericht als reine Schutzbehauptung. Unter anderem durch Screenshots von dort veröffentlichten Postings sei man zu der Überzeugung gelangt, dass Sven Liebich sehr wohl der Urheber dieser Texte gewesen sei.
Weiter standen nun noch vier Anklagepunkte der Volksverhetzung und eine Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen im Raum.
Pilz machte deutlich, dass man die fünf Aufkleber, über die verhandelt worden war, differenziert betrachtet habe. Die Kunstform sei nicht von vorneherein ausgeschlossen gewesen. Stehe jedoch die Meinungsäußerung im Vordergrund, so trete die Kunstfreiheit zurück. Auf der einen Seite machte Pilz auch hier wieder deutlich, dass Meinungsfreiheit eben nicht grenzenlos sei. Auf der anderen Seite stellte er jedoch fest: „Nicht alles was viele als anstößig empfinden, ist auch strafbar.“. Hierbei bezog er sich darauf, dass von Liebich angebotene Aufkleber und Motive regelmäßig zur Anzeige gebracht würden, diese Anzeigen bisher aber nicht zu Verurteilungen geführt hätten.
Zum §130 StGB der Volksverhetzung führte Pilz erklärend aus, dass hierunter nur zahlenmäßig nicht unerhebliche Gruppen der inländischen Bevölkerung fielen. Damit seien auch sich im Bundesgebiet aufhaltende Migranten, Asylbewerber und ausländische Staatsbürger gemeint, die durch gemeinsame Merkmale definiert werden können. Gleichzeitig machte er jedoch klar: „Menschenwürde ist im Verhältnis zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig.“, die Menschenwürde stehe über allem.
Bei zwei der vier angeklagten Fälle sah es das Gericht als erwiesen an, dass diese den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllten. Sie seien geeignet, unbegründete Vertrauenserschütterungen in der Bevölkerung hervorzurufen und den Äußerungen zugetane Gruppen zu Rechtsbrüchen zu ermutigen. Liebich habe sich in den letzten Jahren besonders mit der Flüchtlingsproblematik befasst. Er unterstelle jedoch in diesen zwei Fällen allen Flüchtlingen undifferenziert gewisse Charakterzüge. Dies seien pauschale, unwahre Darstellungen, welche geeignet seien, die öffentliche Ordnung zu gefährden.
Im Fall der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen lägen dem Gericht keine Rechtfertigungsgründe vor, die einer Verurteilung im Wege stünden. Es handele sich hierbei um ein abstraktes Gefährdungsdelikt, eine konkrete Störung sei nicht notwendig, die Möglichkeit dieser Störung reiche aus. Dieses habe der Angeklagte bedingt vorsätzlich in Kauf genommen. „Der Kunstfreiheit sind durch das Wertesystem des Grundgesetzes Grenzen gesetzt.“, so Pilz. Bei der Darstellung des Propheten Mohammeds, wie auf einem Fahndungsplakat, stehe die beschimpfende, verächtlich machende Äußerung im Vordergrund. Weiter sagte Pilz, das Vertrauen in die Religionsfreiheit werde erschüttert, wenn eine solche Darstellung ungestraft möglich sei.
In zwei von vier Fällen der Volksverhetzung wurde Sven Liebich freigesprochen. Im ersten Anklagepunkt scheitere die Strafbarkeit bereits daran, dass Liebich mit seinen Aufklebern und den dortigen Texten nicht Bezug auf Teile der inländischen Bevölkerung genommen hat. Potenziell zukünftige Teile der Bevölkerung sind durch den Straftatbestand der Volksverhetzung nicht erfasst. Im zweiten Fall könne die Darstellung als spöttische, sarkastische Aufarbeitung gesehen werden. Sie ziele auf das Versagen des Rechtsstaates ab. Die Darstellung sei zwar grundsätzlich geeignet, die öffentliche Ordnung zu gefährden. Auch der bedingte Vorsatz des Angeklagten sei gegeben. In der Gesamtwürdigung sei diese sarkastische Darstellung jedoch nicht strafbar gewesen.
Zur Höhe des Strafmaßes führte Pilz aus, dies sei keine bloße Addition der einzelnen Strafmaße. So ergäben sich aus acht und sechs Monaten Haft, sowie insgesamt 315 Tagessätzen, die ausgesprochenen elf Monate Haft, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. Zusätzlich müsse Sven Liebich binnen zehn Monaten, nachdem das Urteil rechtskräftig ist, 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.
Zugute hielt das Gericht dem Angeklagten, dass dieser sich, bis auf einen Fall, zu allen angeklagten Taten bekannte und bisher nicht erheblich einschlägig vorbestraft sei. Nachdem der Richter noch über die Folgen einer etwaigen Zuwiderhandlung gegen die Bewährungsauflagen aufgeklärt hatte, gab er Sven Liebich einen letzten Rat mit auf den Weg: „Sehen sie also zu, dass sie sich an diese Auflagen halten, sobald das Urteil rechtskräftig ist.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Sven Liebich selbst hat bereits Berufung angekündigt.
Immerhin trägt er brav Maske im Saal, obwohl er gar nicht müsste, der kleine Revoluzzer.
Und eine so neutrale noch dazu, obwohl er ein eigenes Textildruckunternehmen mit dem er üblicherweise politische Botschaften auf Kleidungsstücke druckt.
Nein, er spielt Guantanamo-Häftling.
Dann hat er noch nie einen Guantanamo-Häftling gesehen.
Auch scheint er nicht zu wissen, wie es in Guantanamo zugeht. Dagegen ist der Strafvollzug in Dt. vergleichbar mit Urlaub im Schullandheim.
Ich frage mich, ob ne saftige Geldstrafe nicht besser gewesen wäre, als gemeinnützige Arbeit, denn so müssen ihn Andere auf die eine oder andere Weise ertragen. Vielleicht würde ein Aufenthalt in Moria zu gemeinnütziger Arbeit helfen, wobei die Menschen dort schon genug durchgemacht haben, aber vielleicht wäre er dadurch ein wenig geerdet.
Ich gehe mal davon aus, dass der geistig minderbemittelte Nazi eine Bewährungszeit von drei Jahren bekommen hat. Mal schauen, ob er sich jetzt ein wenig zurückhält, da er damit rechnen muss, dass er bei weiteren Straftaten zumindest die 11 Monate absitzen muss. Aber ich befürchte, dass der Nazi sich einfach in seiner Geltungssucht nicht zurückhalten kann.
Zunächst muss das Urteil rechtskräftig werden. Seiner bisherigen „Strategie“ nach wird er mindestens Berufung einlegen.
Jaja, da kann er Zeit schinden. Mehr nicht. Richter Pilz hat das schon wasserdicht gemacht. Der Zwerg wird rotten. Der kann seine Klappe nicht halten – und bums, weg isser dann!
Zumindest sollte er vorsichtig sein, wen und was er auf dem Markt beleidigt- nicht das ein paar couragierte Leute noch Anzeige erstatten und seine Bewährung futsch ist. Zumindest wird er diesen Prozess in einer seiner Reden genüsslich ausschlachten, wie es den sein kann, dass unser Staat ihn nicht ohne Konsequenzen hetzen und lügen lässt.
Wie lange läuft denn die Bewährung? Haben wir solang Ruhe vor dem Giftbolzen?
Mindestens zwei, höchstens 5 Jahre ab Rechtskraft des Urteils. Eine Strafaussetzung zur Bewährung verhindert allerdings weder Verlautbarungen mit hohem Schalldruck, noch deren unangenehme Inhalte. Lediglich ein Widerruf der Bewährung und der darauffolgende Antritt der Haft könnte die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit etwas dämpfen.
Du weisst es also nicht. Bei Wikipedia nachschlagen kann ich selber. Hälst dich wohl für mächtig gesalbt?
Das Gericht hat eine Bewährungszeit von 3 Jahren festgelegt. Die Bewährung „läuft“ aber erst, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bewährungszeit kann zudem im Nachgang noch geändert werden. Hat weniger mit Salbe und Wikipedia als vielmehr mit Verstand und natürlich der Strafprozessordnung zu tun. Siehe auch bei letzterer §56a.
Wofür hältst du dich so?
Lächerlich ,er geht in Berufung , ergo hat dieses Urteil keinen Bestand.
Und wer sagt, dass die Berufung Erfolg hat?
Interessant wäre, wer bezahlt die Berufungskosten. Die PKH dann die Kosten übernimmt? Erst muss er den Berufungsantrag stellen, dann wird ja geprüft, ob die Berufung gerechtfertigt ist und dann könnnte er erst PKH beantragen. Dann muss er wieder warten und die Fristen waren.
In Strafsachen gibts gar keine PKH, weder in der Haupt- noch in der Berufungsverhandlung. Der Pflichtverteidiger wird vom Land bezahlt und dieses fordert die Kohle zurück. PKH…Wäre ja noch schöner…
Die „Berufungskosten“ (gemeint sind sicher die Prozesskosten) zahlt die Partei, die unterliegt. Hat die Berufung in vollem Umfang Erfolg, wird also in diesem Fall das erstinstanzliche Urteil aufgehoben und der Angeklagte freigesprochen, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Unterliegt der Angeklagte (auch) in der Berufung, wird also die Berufung verworfen oder das Berufungsgericht kommt zur gleichen oder einer höheren(!) Strafe, muss der Angeklagte die Prozesskosten tragen. Gibt es einen „Teilerfolg“ (meist geringere Strafe oder andere Straftat), werden die Kosten geteilt.
Prozesskostenhilfe gibt es für Angeklagte in Strafverfahren nicht. Berufungen in Strafverfahren sind grundsätzlich und ohne vorherige Prüfung der Erfolgsaussicht oder der finanziellen Situation des Angeklagten zulässig.
Eine höhere Strafe für die selben Taten ist im Berufungsverfahren nicht möglich, Angeklagte müssen nicht befürchten, sich durch das Einlegen von Rechtsmitteln zu verschlechtern.
In diesem speziellen Fall könnte die Strafe im Berufungsverfahren nur höher ausfallen, wenn das Gericht, welches über die Berufung verhandelt, die angeklagten Taten anders bewertet. Das wäre möglich, wenn es auch die Punkte, die diesmal freigesprochen wurden, ebenfalls als strafbar werten würde.
Die Staatsanwaltschaft hat ebenfalls die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Tut sie das (zu Ungunsten des Angeklagten; weil ein höherer Strafausspruch angestrebt wird), gilt das Verschlechterungsverbot nicht und die Strafe kann höher ausfallen.
Die Strafprozessordnung ist frei einsehbar. (hier: §331)
Zu jeder Herrschaft gehört die Unterdrückung und jede Herrschaft empfindet dieses Unterdrücken als selbstverständlich. Der jeweilige Unterdrückungsgrund variert.
Auch wer den Rechtsstaat ablehnt profitiert von ihm.
Als ob Sven jemals ein Harz IV Schmarotzer war.
Uuuuuhh, tiefgründig und vielsagend
Ach was, das war gar nichts! Da gibt es noch viel mehr … ähhh … Schwurbelkram.
@Maik
Wenn wir noch in einem Rechtsstaat leben, wird die Berufung Erfolg haben.
Der ganze Prozess ist lächerlich und rausgeschmissenes Steuergeld. Weil eine Frau Künast und ein Herr Schulz prozessieren, weil sie von Liebich als Made und Laus benannt werden, dann haben diese Politiker keine anderen Sorgen. Und wegen paar sozialkritischer Aufkleber muss kein deutsches Gericht bemüht werden.
Unsere Gerichte sind mit ganz anderen Vorfällen überlastet, da herrscht aber großes Schweigen.
Wenn du dich da mal nicht täuscht. Vom Rumplappern wird der Fall jedenfalls nicht zum Berufungserfolg grführt. Mehr als Plapperkram kannst du ja zum Glück nicht vorweisen, kleiner Plapperfrosch. Du wirst mit deiner Prognose also Schiffbruch erleiden. Genau wie dein Idol in seinem Verfahren!
Vollkommen richtig.
Ich bin froh, dass wir in einem Rechtsstaat Leben. Das hat das heutige Urteil offenbart. Für meinen Geschmack etwas wenig, aber die StA kann ja auch noch in Berufung gehen.
Es ist keine Seltenheit das in Berufungsverfahren entsprechende Urteile korrigiert werden. Man bedenke auch wieviele Urteile bereits von höheren Gerichten einkassiert wurden. Wenn begründete Zweifel bestehen ist es auch stets sinnvoll in Berufung zu gehen. Das kann jedoch nur der Verurteilte und sein Rechtsanwalt einschätzen. Ich nehme einmal die Titanic-Satire-Magazine als Beispiel. Die sind auch nicht gerade ohne was den politischen, religiösen und gesellschaftlichen Sarkasmus in Bild und Schrift betrifft. Deshalb stehen die Verantwortlichen des Magazins jedoch nicht vor Gericht und werden auch nicht wegen diversen Straftaten verurteilt. Deshalb sehe ich durchaus Chancen für Herrn Liebich innerhalb eines Berufungsverfahrens.
Rausgeschmissenes Geld ihr werdet sehen alles geht so weiter wie vorher der lacht sich ins Fäustchen
Richtig, gut so.
Das ist eindeutig ein politisches Urteil . Frau Kühnast und Herr Schultz zu beleidigen ist ja ein Witz .Frau Kühnast will dem gemeinen Bürger fortlaufend erklären wie Leben geht und Herrn Schultz zu beleidigen ? Schon vergessen , nach der Bundestagswahl wollte Herr Schultz auf keinen Fall mit der CDU koalieren um sich gleich danach einen Ministerposten zu sichern . Nur seine Genossen konnten Ihn abhalten .
Ist es schlecht getrollt oder gibt es wirklich solche Menschen? M.E. hat eine Frau Künast zwar auch das ein oder andere Mal die Grenze der Meinungsfreiheit überschritten aber das ist in diesem Fall ziemlich egal. Bei einem politischen Urteil wäre der Herr sicher nicht mit Bewährung davon gekommen, zudem sind die Aussagen ja unbestritten.
Das Urteil ist so politisch wie deine Bildung, du Depp.
Lesen Sie nochmal das Gesetz und dann schenken Sie sich wieder eine Maß ein.
Das sind für mich keine einleuchtenden Argumente für eine Beleidigung. Außerdem geht es bei Künast und Schulz um Verleumdung, nicht um Beleidigung.
Texte nicht verstehend lesen zu können, das ist eindeutig ein Problem. Dass du es geschafft hast, gleich beide Namen falsch zu schreiben, ist schon ein deutlicher Hinweis, wie gründlich du liest, bevor du dir dein politisches Urteil bildest.
SOVIEL ZUM THEMA GRUNDRECHTE & DEMOKRATIE!!!!! TOP !!!! WILLKOMMEN IN DER MERKEL & SPAHN & DORSTEN DIKTATUR!!!!!! DA HERRSCHTE ZU DDR MEHR MEINUNGSFREIHEIT!!!!!
Armer #Rolf!
Was hast du dennn genommen?
Meingungsfreiheit herrscht nach wie vor. Beleidigungen sind nach wie vor strafbare Handlungen und nach wie vor nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Reiß dich also lieber zusammen beim Rumrolfen.
Rolfi, Du brauchst eine neue Tastatur. Es wird dein Geheimnis bleiben wer Herr Dorsten ist, ansonsten ist es ja alles andere als eine Diktatur. Dann gäbe es nämlich keinen Prozess und schon gar nicht ein solch lächerliches Strafmaß. Und hätten die „Linksversifften“ das sagen, wäre das Strafmaß sicher auch deutlich höher ausgefallen.
Kannst du Beispiele nennen?
Na, D-Rolf. Biste schon verarmt oder gefrustet auf das „System“, weil du zu den Verlierern gehörst?
Jaaaaaa, soviel zum Thema „Demokratie& Meinungsfreiheit“. Es wurde ihm ganz klar gesagt, wo die Grenzen sind und Meinungsfreiheit ist ein vielfältiges Gut. Menschenwürde steht jedoch darüber. Da kann der Kasper nicht machen, was er will. Zu „DDR“-Zeiten wäre der Prozess kürzer ausgefallen… Auch wäre in einer Diktatur eine platte Kritik an der Diktatur nicht möglich. Schon mal (darüber) nachgedacht? Irgendwie ähneln sich „Rolf“ und SL gewaltig. Zwillinge?
ROFL
Watt, in Dorsten ist die „Merkel- und Spahndiktatur ausgebrochen“? Dann auf in den Freiheitskampf nach NRW, „wacht auf, Verdammte dieser Erde!“
Das stimmt, nur äußern durfte man diese Meinung nicht.
So weit so gut. Einer wie Böhmermann müsste dann allerdings 5 Jahre hinter Gittern, wenn man das Urteil bei Liebig als Maßstab nimmt. Oder linke Politiker, die gerne reiche Menschen ermorden würden, sollten auch entsprechende Würdigung unserer Gesetze erfahren. Alle Extremisten müssen hart bestraft werden. Nicht nur Liebich.
Als erstes hier in Halle muss der hahnel mal ein weilchen weggesperrt werden… Er steht liebich in nix nach.
Du hast es gerade nötig! Vielleicht sollten wir Dich für Deine Erschießungsforderungen von neulich auch anzeigen.
https://dubisthalle.de/sturm-auf-den-reichstag-haseloff-ist-mitverantwortlich#comment-118950
Vielleicht bist du dann schneller im Roten Ochsen, als du hier unter „G“ wieder schmieren kannst!
Hallo.. Noch da?
Hahnel und Co wären echt geeignet….
Mut hast du ja! Einen Schuß aber auch! Paß auf, bald gibt’s Besuch!
Zählt denn bei Bömermann nicht das gleiche wie bei unserem Nazizwerg? Volksverhetzung geht nicht, da Erdogan kein Teil des deutschen Volkes ist….
Na das sage mal laut in NRW. Das ist dort Majestätsbeleidigung von Erdolf dem Frommen, dem Eroberer der Hagia Sophia.
Ist eigentlich ganz einfach:
Wenn jemand behauptet Erdogan sei Ziegenficker ist das eine Beleidigung, wenn man sagt alle Türken seien Ziegenficker dann ist es Volksverhetzung!
Böhmermann: Kunstfreiheit
Liebig = ?
Finde den Unterschied.
Der Unterschied ist: der Böhmermann ist schlau! Weil: der arbeitet viel für den und beim öffentlichen Rundfunk! Da herrscht Kunstfreiheit. Das garantiert die Politik im Staatsrundfunksystem!
ist eigentlich auch nicht so schwer: Der eine sagt, er sei Künstler, der andere sagt , er meint das ernst!
Wie viele „Straftaten“ hat denn Böhmermann begangen?
Exakt genau so viele, wie die Zahl derer er verurteilt wurde….
Liebich ist ein Wirrkopf, der nervt und Unsinn verbreitet. Das streitet keiner ab. Hier geht es mir allerdings um etwas anderes: Sven Liebich hat niemanden angegriffen, verletzt, mit Molotovcocktails beworfen etc. Alles, was ihm zu Lasten gelegt wird ist Sprache. Worte. Er hat frei ausgesprochen was er wollte und dafür wird er vor Gericht gezerrt. Gefährlich daran ist, dass freie Meinungsäußerung sofort zum Fenster rausgeworfen wird, sobald der Inhalt nicht passt. Sollen wir wirklich Menschen (potentiell) in den Knast schicken, weil sie etwas Falsches gesagt haben? Und was zur Hölle ist „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ für ein relevanter Faktor? Hat keiner ein Problem damit, dass de facto Ketzerei ein Anklagepunkt ist? Und das im Land der Aufklärung? Ok.
Bin mal gespannt, wieviel die lieben Chaoten aus Connewitz so bekommen werden.
Er hat die Rechtsordnung angegriffen, gesetzliche Verbote verletzt und verbale Molotowcocktails geworfen. Das wurde ihm zur Last gelegt, es wurde seine Verantwortlichkeit dafür festgestellt und eine gesetzlich dafür vorgesehene Strafe verhängt.
Freie Meinungsäußerung besteht wie zuvor und sie ist wie zuvor nicht grenzenlos. Menschen werden für Straftaten mit den dafür vorgesehenen Strafen bestraft. Wenn sie in Haft müssen, haben sie einen so groben Verstoß gegen die deutsche Rechtsordnung begangen, dass ihnen keine geringeren Strafen mehr zustehen.
„Beleidigungen von Religionsgemeinschaften“ ist nicht weniger relevant in der deutschen Rechtsordnung wie jede andere Beleidigung. Liebich wurde wegen Beschimpfung von Religionsgesellschaften verurteilt, was zwar ähnlich klingt, vor allem aber eine Straftat nach §166 StGB ist. Das StGB ist ein sehr relevanter Faktor!
Ketzerei ist kein Anklagepunkt (gewesen). Damit sollte niemand ein Problem haben.
Chaoten aus Connewitz haben mit diesem Fall wenig zu tun. Sollte Ihnen eine Beteiligung von Sven Liebich oder von anderen Personen an Straftaten in Leipzig bekannt sein, melden Sie das bitte der Polizei in Leipzig.
Liebich hat einer Frau mal Rippen gebrochen, als er sie zur Seite geschubst hat bei einer Demo. Er wollte sich nämlich Zugang zu einer Veranstaltung verschaffen. Liebich ist daher ein Verurteilter Gewalttäter. Reicht das dir nicht?
Also: das war wohl eher ein blauer Fleck. Allenfalls eine Prellung. Die Frau war Mitarbeiterin von Karamba Diaby. Von Rippenbruch hat die nie etwas erzählt.
Aber du, Maik, du erzählst hier andauernd Märchen. Und nicht nur die von den Brüdern Grimm. Die wären ja unterhaltsam.
„Alles, was ihm zu Lasten gelegt wird ist Sprache. Worte. Er hat frei ausgesprochen was er wollte und dafür wird er vor Gericht gezerrt. Gefährlich daran ist, dass freie Meinungsäußerung sofort zum Fenster rausgeworfen wird, sobald der Inhalt nicht passt.“
Es geht bei Verleumdung um falsche Tatsachenbehauptungen mit dem Zweck der öffentlichen Herabwürdigung. Während der angloamerikanische Rechtsraum, in dem Orwell lebte, bei einfachen Beleidigungen großzügig verfährt, ist bei Verleumdungen auch dort Schluss mit lustig.
„Und was zur Hölle ist „Beleidigung von Religionsgemeinschaften“ für ein relevanter Faktor?“
In Deutschland herrscht positive Religionsfreiheit, d.h. Freiheit zum Glaubensbekenntnis. Die „ungestörte Religionsausübung“ hat Verfassungsrang.
Ich verstehe immer nicht, warum Bürger in der rechten Hälfte des politischen Spektrums, die sich gerne als konservativ bezeichnen, so ein Problem mit deutschen Rechtstraditionen haben.
na zumindestens ist jetzt offensichtlich klar, dass Liebich ein Nazi ist. Er schadet unserer Gesellschaft. Ich habe lieber 8000 Flüchtlinge aus Lesbos als einen einzigen Liebich aus Halle. Der wird die nächsten drei Jahre hoffentlich sein Maul halten. Bin gespannt, wo er seine Sozialstunden ableistet. Hoffentlich nur unter Beobachtung und da, wo er wenig Schaden anrichtet.
8000 MIGs, darunter alle Zündler, hier in Halle – gehts noch?
Der wirkliche Zündler wurde zurecht bestraft. Alles andere sind pure Untestellungen.
Nimmst du sie auch mit bei dir auf ??
Ich brauche keine 8000 oder noch mehr Flüchtlinge.
Ja machen wir. Leider sind nicht alle Menschen so integrationswillig, wie unsere neuen Mitbürger. Da liegt das eigentliche Problem.
@ Pelzi
Wie darf das verstanden werden? Dass alle neuen Mitbürger integrationswillig sind, aber die deutschen Bürger nicht??!
Ich denke nicht, dass ich much integrieren muss. Hier ist meine Heimat.
Ich kann akzeptieren, dass Menschen hierher kommen und Schutz suchen oder ein Studium oder eine gute Ausbildung machen. Das sind auch die, denen ihre Integration wichtig ist und die alles dafür tun.
Aber hier sind inzwischen zu viele, die sich nicht integrieren (wollen). Die, die nur immer unverschämtere Forderungen stellen, weil ihnen das was sie bekommen zu wenig oder nicht gut genug ist.
Die kein Interesse daran haben, die deutsche Sprache zu lernen, um sich verständigen zu können und vlt der Meinung sind, hier ihre sogenannte Mentalität auszuleben……
Sorry, aber solche neuen Mitbürger brauche und will ich nicht.
Nazi-Sven geht in Berufung! Na gucke einer an …. und sowas in der von ihm oft gebrüllte „Merkel-Diktatur“. Nazi-Sven nimmt Rechte in Anspruch, die es in einer Diktatur nicht gibt! Denn gäbe es in Deutschland eine Diktatur, hätte er keine Möglichkeit in Berufung zu gehen. Da würde er längst im Knast schmoren.
Aber das begreift dieser Kleingeist eh nie!
In einer Diktatur würdest du hier auch nicht bubbeln. Also halt mal die Hufe stille. Und der L., der wäre möglicherweise in einer schwarzen Uniform unterwegs und müßte sich nicht rechtfertigen, wenn er dir den Arsch aufreißt!
Was quatscht du hier immer nur für queeres Zeuch? Stand das so in deinem Sozialkundelehrbuch? Glaub ich nicht!
Die schlimmste Strafe für das Svenilein: 200 Stunden gemeinnützige Arbeit.
Da kann er endlich mal sinnvoller Arbeit nachgehen.
Wenn Demonstranten von Siegmar Gabriel als „Pack“ beschimpft werden, wenn das ZDF Alice Weidel als „Nazischlampe“ oder Erdogan als „Ziegenficker“ beschimpft, wenn die taz Polizisten auf der Müllkippe entsorgen will, dann zählt dies als Meinungsfreiheit oder notfalls als Satire. Dass der Rechte Liebich verurteilt wird, seine linken Pendants aber weiter hetzen dürfen, zeugt vom politischen Charakter des Prozesses. Es geht schlicht und einfach um das Kaltstellen eines Kritikers und um seine berufliche Vernichtung. Wenn beide Seiten verbal abrüsten würden, wäre dies begrüßenswert. Dann ginge es auch ganz ohne Gerichtsprozesse.
Erzähle keinen Stuss. Er kann seinem „Beruf“ dank Bewährung weiterhin nachgehen. Rüste du erstmal intellektuell ein wenig auf, bevor du den nächsten „Schuss“ abgibst.
„Wenn beide Seiten verbal abrüsten würden, wäre dies begrüßenswert. Dann ginge es auch ganz ohne Gerichtsprozesse.“
Wäre auf jeden Fall sehr begrüßenswert. Scheint aber schwieriger zu sein, als man denkt.
Es hindert dich niemand daran eine Anzeige zu machen, weil in deinen Augen eine Straftat vorliegt. Jeder kann jeden grundlos anzeigen, ohne Nachteile durch Staat und Gerichte zu erfahren, was man an unzähligen Querulanten sieht, die Behörden terrorisieren und wie im Beispiel des Nazizwergs auch die Bevölkerung. Das unterscheidet unser System von dem einer Diktatur. Zeige in Russland, China und Nordkorea mal die Falschen an. Im besten Fall verläuft die Sache im Sande – oder man hat dich auf dem Kieker und du wünschst dir, in einem Land wie Dt. zu leben.
Liebich macht doch schon jeden Montag gemeinnützliche Arbeit. Hat der Richter noch nicht dies gewußt ,dass er Liebich weiterhin dazu verdonnert ?
„Gemeinnützlich“ im Sinne von „nützlich für Gemeinheiten“?
So lange, wie Menschen stehen bleiben, um ihm zuzuhören, wird sich nichts ändern und auch die Gerichte werden nichts erreichen. Man kann niemanden wegsperren, wie oft propagiert. Verachtung und Ignoranz sin die größte Strafe für solche Menschen! lasst ihn reden und geht vorbei als wäre er nicht da, dann erledigt sich dieses Problem von alleine, den seine Statisten haben dann auch keinen Bock mehr, sich zum Affen zu machen. Leider ist die deutsche Mentalität aber anders, man rennt immer irgend welchen Rattenfängern hinterher und hängt an deren Lippen, weil man seine eigene Meinung nicht konsequent vertritt und lebt! Lassst ihn am ausgestreckten Arm verhungern, dies tut ihm mehr weh, als jedes Urteil. Dies wäre das echte “ Urteil im Namen des Volkes „, wenn man seinen Gedanken keinerlei Aufmerksamkeit schenkt.
Aber, aber, aber … wir leben doch in einer Merkel-Diktatur! Wenn man jemanden wegsperren kann, dann doch in einer Diktatur. Wieso wird das nicht gemacht? Die Deutschen sind doch mental und auch von der Mentalität her wie gemacht für eine Diktatur. Hat doch auch schon viele Jahre geklappt. Nachlaufen, auch mal mit ausgetrecktem Arm, und den ganzen Rest ignorieren.
Leben wir vielleicht gar nicht in einer Merkel-Diktatur? Dann weiß ich nicht mehr, was und wem ich glauben soll…
Daß Du Dich noch hertraust. Schon vergessen, wie wir Dir da am 11.9.20 gründlich die Luft herausgelassen, kleiner Hilfstroll? https://dubisthalle.de/gruene-fordern-bussgeld-fuer-maskenverweigerer-in-sachsen-anhalt#comment-122533 Guck mal, was ich gefunden hab: https://www.nacktschwaermer.at
Hoffentlich leistet er seine Stunden in einem Flüchtlingsheim ab … Als Erweiterung seines Erlebnishorizontes.
Schade das er nicht in Leipzig-Connewitz Straßenschilder reinigen kann … 🙁
Hoffentlich leistet er seine Stunden in einem Flüchtlingsheim ab … Als Erweiterung seines Erlebnishorizontes.
Schade das er nicht in Leipzig-Connewitz Straßenschilder reinigen kann … 🙁
Die Flüchtlingsheime können von den Bewohnern selber gereinigt werden.
Liebich könnte sich vielleicht als Haustechniker ( ,früher hieß es Hausmeister ) dort bewerben.
nee ich glaube er müsste dann als Facility-Manager anheuern
Naja, es wäre schon eine Zumutung für die dort lebenden Menschen, wenn ein Sven Liebich dort auftaucht. Es muss sich auch ne Arbeit finden, die er alleine machen kann, weil es ist nur ganz Hartgesottenen zuzutrauen, so einen um sich zu haben.