144 Verfahren in Sachsen-Anhalt, weil Unternehmen Mindestlohn nicht gezahlt haben: IG Bau fordert mehr Zoll-Kontrollen

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7 Antworten

  1. Kaffee to go sagt:

    Warum Mindeslohn ?
    Wenn am Monatsende beim Unternehmer nichts genügend übrig bleibt kann er sich auch nicht das Geld raus nehmen was über den Mindeslohn wäre.
    Aber hier könnte der Gesetzgeber gerne die fehlende Summe bei den ganzen Unternehmer ausgleichen. Das würde auch dazu führen das der Unternehmer mehr Geld zu Verfühung hat um sein Personal mehr wie 12 Euro zu zahlen.

    • Da hilft nur sagt:

      Zwangskollektivierung.
      Der Staat als Unternehmer.
      Funktioniert super.
      Hat noch niemand probiert.

    • Franz2 sagt:

      Genau … der „arme“ Unternehmer 😀 Wir geben ihm einfach Steuergelder … ist ja nicht so, dass Viele in den letzten 2 Jahren ordentlich abkassiert haben 😀 Denkt doch bitte einer endlich an die armen Unternehmer … die werden von den Angestellten gnadenlos ausgenommen 😀 😀

    • Manaz sagt:

      Warum sollte der Gesetzgeber das machen. Ein Problem sind auch die Kunden, die teilweise mit Preisvorstellungen um die Ecke kommen (vor allen die öffentliche Hand), die mit der Realität schon lange nichts mehr zu tun haben. Hier sollte man zukünftig nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Auftraggeber mit in die Haftung nehmen. Die würden sich dann 3x überlegen eine Firma zu beauftragen, wo überall bekannt ist das dort die Arbeitskräfte um ihr Lohn beschissen werden, die die billigste ist.

  2. So sagt:

    Nennt die Sünder doch mal öffentlich!

  3. Fachkräftemangel 😄 sagt:

    Wer heute noch zum Mindestlohn arbeitet hat eh einen an der Waffel! 😄

    Bei dem extrem megakrassen FACHKRÄFTEMANGEL in D kann man doch locker das 2-3-fache nehmen und wird immer noch mit Kusshand genommen. 👍

    • Rülps vom Bau sagt:

      Welche Fachkräfte? Wird doch nur noch studiert und influenzt. Auf körperliche Arbeit hat doch keiner mehr Lust-auch nich für den doppelten Mindestlohn.