15,6 Millionen Euro Corona-Hilfen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt – aber technische Schwierigkeiten halten an: 967 Anträge konnten nicht ausgezahlt werden

Der Start der sogenannten „Novemberhilfen“ für Unternehmen in der Corona-Krise war schwierig. Doch seit einer Woche wird nun das Geld ausgezahlt. In dieser Zeit hat die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) 2.638 Anträge der 3.812 bislang eingereichten Anträge bewilligt. 1.671 Anträge konnte die Investitionsbank bereits zur Auszahlung bringen, rund 15,6 Millionen Euro wurden an die Unternehmen in Sachsen-Anhalt bislang überwiesen.
Nach Angaben der Investitionsbank gelang die Auszahlung weiterer 967 Anträge aufgrund anhaltender technischer Schwierigkeiten mit der Online-Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums zunächst nicht. Kassendateien mit notwendigen Daten konnte die Investitionsbank nicht von der Online-Plattform herunterladen, demzufolge konnten weitere 5,4 Millionen Euro zunächst nicht ausgezahlt werden. Laut IB wird auf Bundesebene an einer Lösung gearbeitet.
Bereits der Aufbau der Online-Plattform durch einen vom Bundeswirtschaftsministerium beauftragten IT-Dienstleister hatte sich in den letzten Wochen verzögert, weshalb die Investitionsbanken der Länder zunächst keine Novemberhilfen an Unternehmen auszahlen konnten. Der Bund überwies deshalb über die Bundeskasse höhere Abschlagszahlungen an die Antragssteller. Unternehmen in Sachsen-Anhalt erhielten demnach 22,9 Millionen Euro in Form von Abschlägen. Darüber hinaus wurden 1.044 Direktanträge (für Hilfen bis 5.000 Euro) von Soloselbstständigen gestellt, knapp 1,5 Millionen Euro seitens des Bundes ausgezahlt.
Insgesamt haben Unternehmen aus Sachsen-Anhalt bislang 4.856 Anträge (Direktanträge sowie Anträge über prüfende Dritte) auf Novemberhilfe gestellt. Das Antragsvolumen liegt aktuell bei rund 58 Millionen Euro, ausgezahlt wurden insgesamt rund 38,5 Millionen Euro. Noch bis zum 31. Januar 2021 können Unternehmen über prüfende Dritte (Steuerberater/Wirtschaftsprüfer) Novemberhilfen beantragen.
„Die gute Nachricht ist, dass die im Oktober 2020 in Aussicht gestellten Hilfen für Unternehmen in Sachsen-Anhalt seit vergangener Woche endlich vollständig ausgezahlt werden“, betonte Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Prof. Dr. Armin Willingmann am Dienstag. „Das Bundeswirtschaftsministerium muss allerdings die Probleme mit der Online-Plattform endlich in den Griff bekommen. Der anhaltende bundesweite Lockdown ist eine schwere Belastungsprobe für die Wirtschaft. Wenn die Hilfen für Unternehmen aufgrund technischer Schwierigkeiten weiterhin nur zögerlich fließen, gefährdet das Arbeitsplätze und das Verständnis für die Maßnahmen. Gerade diese Akzeptanz der Wirtschaft ist bei einem verlängerten Lockdown unerlässlich.“
Willingmann warnte davor, das Vertrauen der Wirtschaft in die Politik weiter auf die Probe zu stellen, insbesondere im Hinblick auf die Zahlung von Corona-Hilfen in den kommenden Monaten. „Es geht ja schließlich nicht allein um die Novemberhilfen. Sowohl die Dezemberhilfen als auch die Überbrückungshilfe III für das erste Halbjahr 2021 wecken Erwartungen und müssen rechtzeitig ausgezahlt werden. Deshalb muss endlich sichergestellt werden, dass die Online-Plattform verlässlich funktioniert“, so Willingmann. „Andernfalls sind unserer Investitionsbank die Hände gebunden.“
Auch technische Schwierigkeiten, wie bei den Schulen, erst laut schreien und dann nichts. Typisch. Und das in Kapitalismus
Da soll Alles digitalisiert werden und dann bekommen die Macher nichts in den Griff. Die Bundesregierung hätte erst die notwendigen Voraussetzungen schaffen müssen, bevor sie alles dicht macht.
Aber so sieht die ganze Politik Merkel aus. Pfandflaschen können die „Verhungerten „auch nicht mehr sammeln, damit sie sich über „Wasser“ halten können.
.. „Bezüglich des letzten Kalendervierteljahres 2020 und nicht zuletzt wegen Untätigkeit und Missachtung der vom Finanzamt gesetzten Fristen zwecks Fertigstellung der Buchführung und Übermittlung der Vorsteueranmeldungen wurde am Montag, 18.01.2020 beim Amtsgericht Halle (Saale) Beratungshilfe gegen den Fachbereich Soziales beantragt. Das rechtswidrige, willkürliche, verfassungsfeindliche und insbesondere das behindertenfeindliche, Verhalten des Fachbereich Soziales der Stadt Halle (Saale) missachtet sowohl das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, das Sozialgesetzbuch, und nicht zuletzt die UN-Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen.“ …
2ß21 – muss man sich erst mal dran gewöhnen…
Ich hoffe, die haben auf dem Amt nicht einen deiner Freude auch noch erschossen.
Wie kommen die Wahlergebnisse für die verantwortlichen Politiker zu Stande? Oder gibt es da auch Mängel wie in der DDR?