15km-Radius, Wochenmarkt, Bolzplätze: welche Lockerungen unter welchen Bedingungen gibt es?

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32 Antworten

  1. Martina sagt:

    Komisch das in Kröllwitz die zweite Coronastation geschlossen wurde. Soll woll künstlich die Überlastung der KH erzeugt werden. Von was will Herr Dr. Bernd Wiegand das alles eigentlich noch abhängig machen? Er ist doch nicht der Gottvater. Wenn der Wert überschritten wird gilt die 15 km Regelung und ist es drunter dann nicht mehr. Und Punkt!

    • eseppelt sagt:

      nix Punkt. Verordnung kognitiv erfassen

      • Ur-Hallenser sagt:

        „…Diese Rechtsverordnung ist
        aufzuheben, sofern innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der
        Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kumulativ den Wert von 200 je 100000 Einwohner unterschreitet und diese Inzidenz mindestens über einen Zeitraum von
        fünf Tagen andauert.“

        Wo ist denn der Spielraum?

  2. Kritiker sagt:

    Unglaublich zäh sein Handeln. Und wenn der Wert wieder knapp über 200 liegt sind die Händler Schuld? Oder nicht Schuld und müssen wieder einpacken? Wie soll das praktisch funktionieren mit Einkauf im Großhandel oder Produzenten und dem Personal? Wenn zugelassen, dann muss es dauerhaft so bleiben und Punkt!
    Vielleicht liegt ein zukünftiges Ansteigen auch am mangelnden Willen des OB seine Mitarbeiter in das Homeoffice zu schicken.

    • Franz2 sagt:

      Ich habe bisher nicht vernommen, dass man irgendeiner Gruppe einen Vorwurf macht oder Schuld gibt. Es gibt neutrale Zahlen bzgl. der Nachverfolgung, aber keine Beschuldigungen.

  3. Achso sagt:

    Wer mit den Verkehrsregeln vertraut ist, weiß: Auf „gelb-rot“ steht die Ampel kurz vor dem Grünsignal.

  4. Haleluja sagt:

    Der Oberindianer sollte als gutes Beispiel voran, die Friseurläden wieder öffnen!

    • Sven sagt:

      Warum? Er braucht den Friseur doch nicht. 🤣
      Sorry für den schlechten Witz, aber das erträgt man alles nur noch mit Humor.

    • Fadamo sagt:

      Früher trugen auch die Männer schulterlanges Haar. War sehr schick in meiner Zeit. Beruhige dich !

  5. Matze sagt:

    Also laut Landesverordnung Seite 22 ist der 15km Radius aufgehoben, wenn der Inzidenzwert 5 Tage in Folge unter 200 liegt.

    Da würden die Gerichte jeden Bußgeldbescheid für nichtig erklären. Jeder kann sich hier auf die Landesverordnung berufen.

    • Mark sagt:

      Danke! Genau das ist gut zu wissen.

    • As sagt:

      Genauso ist es. Wenn wir morgen wieder unter 200 haben, ist die 15km-Reglung hinfällig. Dann muss der Wert im Anschluss erst einmal wieder 5 Tage in Folge darüber liegen bevor die Corona-Leine erneut angesetzt werden kann.
      Jede andere Auslegungsfrage ist Willkür und damit rechtswidrig. Langsam reicht es mit Willkür und Knechtschaft!!!

      • Weiß Es Besser sagt:

        7 Tage, bis die Zügel wieder angezogen werden.

      • Malte sagt:

        Du armer Kerl, ich schenke dir eine Dose Mitleid, aber nicht alle sofort aussaufen…
        Knechtschaft, puh, du weißt noch nicht mal mehr, was Knechte sind…

    • Hans G. sagt:

      Das könntest Du vermutlich schon jetzt, da die Lockerung fehlt und der Punkt damit Angreifbar ist.

    • Sachverstand sagt:

      Dieser Passus für sich ist schon völliger Unfug, unlogisch und komplett sinnbefreit!!!! Was bitte nutzt es wenn „ich“ aus dem „befriedeten“ Bereich in die umliegenden infektiösen Bereiche einreise, mir dort etwas einfange und im Zuge der Rückkehr einschleppe? Aber gut, event. geht auch einfach das Erkennen der Genialität und geistigen Größe an mir spurlos vorüber, welches in diesem Passus ruht.

  6. Turmgatte sagt:

    Ermächtigungsgrundlage der aktuell in Halle geltenden Verordnung, welche die „15-Kilometer-Regel“ normiert ist § 13 der 9. SARS-CoV-2-EindV. Dort heißt es:

    „Diese Rechtsverordnung ist
    aufzuheben, sofern innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der
    Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kumulativ den Wert von 200 je 100
    000 Einwohner unterschreitet und diese Inzidenz mindestens über einen Zeitraum von
    fünf Tagen andauert.“

    Anhaltspunkte für einen Ermessensspielraum der Stadt Halle kann ich dieser Formulierung nicht entnehmen. Weder spielt es eine Rolle, wie stark oder schwach die Krankenhäuser ausgelastet sind, noch wie die hoch oder niedrig der Inzidenzwert in anderen Landkreisen ist. Es gibt nach dem Wortlaut nur ein einziges Kriterium und das ist der Inzidenzwert in Halle. Unterschreitet er die genannte Grenze IST die Beschränkung aufzuheben.

    Vielleicht kann im Rahmen der nächsten Pressekonferenz dieser Widerspruch einmal angesprochen werden.

    • Hans G. sagt:

      Die Stadt kann tatsächlich auch eine andere Messlatte anlegen, aber eine solch pauschale Maßnahme ist wohl weniger haltbar.

    • Kritiker sagt:

      Da bin ich mal gespannt, wie Gerichte dann urteilen würden. Wir sind jetzt angekommen bei einer einheitlichen Gesetzgebung durch Parlamente. Ansonsten kann jeder Dorfsherrif wie er will aus der Hüfte schießen.

      • Daniel M. sagt:

        😂😂welche Gesetzgebung regelt Verordnungen durch welches Parlament??? Und einheitlich ist überhaupt gar nichts. Wild-West ist angesagt.

  7. KGS sagt:

    @eseppelt
    Es wäre eine richtig unbequeme Frage für die nächste Pressekonferrenz, inwieweit dich der OB über das Rangprinzip unserer Rechtssprechung hinweg setzen will und darf. Die Eindämmungsverordnung ist eindeutig formuliert hierzu:

    „(2) Die Landkreise und kreisfreien Städte werden auf der Grundlage der Regelungen des Absatzes 1 ermächtigt und verpflichtet, durch Rechtsverordnung lokale Maßnahmen, auch die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort, zu erlassen, soweit innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS- CoV-2 kumulativ den Wert von 200 je 100 000 Einwohner überschreitet und diese Inzidenz mindestens über einen Zeitraum von fünf Tagen andauert.“

    Aber…

    „… Diese Rechtsverordnung ist aufzuheben, sofern innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 kumulativ den Wert von 200 je 100 000 Einwohner unterschreitet und diese Inzidenz mindestens über einen Zeitraum von fünf Tagen andauert.“

    Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Interpretationsspielraum für unseren OB und man sollte dezent auch ihn mal als Journalist an das geltende Recht erinnern und daran, dass die Pandemie hier mit der Verordnung des Landes Sachsen Anhalt seinem Begehr einen eindeutigen Riegel vorschiebt. Wörtlich formuliert: „Diese Rechtsverordnung ist aufzuheben …“ keine Kann Bestimmung sondern ein klares „ES IST AUFZUHEBEN“. Das sehe ich als Aufgabe eines guten Journalismus an und wenn sich unser OB wie ein kleines Kind auf den Boden wirft und rumattert.

    • theduke sagt:

      So lange es aber nicht aufgehoben ist, gilt es noch weiter. Ergo, muss man erst rechtliche Schritt gegen den OB einleiten, damit er seiner Pflicht nachkommt. Übrigens kann sich der OB nicht hinstellen und sagen die KKH sind auf gelb-rot. Der Werte von 200 ist ja sicher nicht aus der Luft gegriffen. Dahinter stecken wissenschaftliche fundierte Fakten :). U.a., dass bei diesem Wert die KKH nicht überlastet sein sollten.

  8. Iche sagt:

    Wartet mal ab, morgen ist die Inzidenz wieder über 200. Heute wird wieder mehr getestet als am Wochenende.

    • Ur-Hallunke sagt:

      Und außerdem wurde die Einwohnerzahl für die Berechnung mal schnell nach unten „angeglichen“.

  9. Kaiausderkiste sagt:

    Scheiß auf Skaterbahnen und Bolzplätze. Macht endlich wieder die Fitnessstudios auf. Die haben vernünftige Hygienekonzepte und dankt Kursnameldung auch ne Verfnünftige Kontaktverfolgung.

  10. Jr sagt:

    Stimmt,skaterbahnen, Wochenmarkt,Bolzplatze nicht wichtig.
    Draussen noch kalt.
    Bleibt zu.

    • Malte sagt:

      Das interessiert die Nutzer von Bolzplätzen einen Scheiß. Wenn sie verjagt werden sollten, gehen sie auf Rasenflächen oder Parkplätze…Und dazu steht nix irgendwo

  11. HomeSweetHome sagt:

    Maßnahmen, die offenbar Wirkung zeigen aufzuheben ist bestimmt ne gute Idee…
    In China/Taiwan oder Südkorea werden schon ganze Ortsteile bei Inzidenzen um 50 abgeriegelt und Quarantäne auch für Zweitkontakte. Die Folge: ein quasi normales öffentliches Leben.
    Ich würde mich wünschen, dass die Regierung für einen Kurzen Zeitraum einfach alles runter fährt und nicht so ein halbgarer pseudo-lockdown-mist über Monate. Ist ja klar, dass da alle irre werden.

    • Nein_zum_Lockdown sagt:

      @HomeSweetHomen von welchen Maßnahmen redest du denn? Ganz sicher nicht von dem geschlossenen Wochenmarkt, den Skaterbahnen oder Bolzplätzen. Und ich bezweifle auch stark, dass die Fitnessstudios zu den Pandemietreibern gehören. Genau wie viele andere öffentliche Einrichtungen, die überwiegend über ein ausgeklügeltes Hygienekonzept verfügten. Ob sinnvoll oder nicht – die einzige Maßnahme, die sich spürbar auf die Infektionszahlen ausgewirkt hat, ist die Schulschließung, die ich aber aus anderen Gründen persönlich für absolut verkehrt halte.
      Bei der wichtigsten Aufgabe hat man kläglich versagt – dem Schutz der Altenheime!!

  12. Covidiot sagt:

    irre sind nur die die den Quatsch glauben!