16.400 Widersprüche und 2.200 Klagen in Sachsen-Anhalt gegen Bürgergeldbescheide

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2 Antworten

  1. MS sagt:

    Also gegen 10% der Bescheide wird Widerspruch eingelegt, und denen wird zu 90% ganz oder teilweise stattgegeben….Ausserdem hat im Klageverfahren mindestens die Hälfte der Kläger ganz oder teilweise Erfolg. Das sind erschreckende Quotenzahlen…. zum Vergleich: Es gab Beschwerden gegen die Deutsche Post im Bereich Paket- und Briefzustellung im Promillebereich, und da wird tagelang in allen Presseorganen berichttet und irgendwelche Untersuchungen gefordert ….

    • jep sagt:

      „und da wird tagelang in allen Presseorganen berichttet und irgendwelche Untersuchungen gefordert“

      Das übliche Manipulieren eben. Dass im Sudan über 4 Millionen Menschen demnächst verhungen, ist höchstens aller 3 Wochen mal eine Randnotiz, aber wehe, im Ukraine-Krieg sind 2 Leute tot, da gibt es stets eine Meldung in allen Öffentlichrechtlichen.

  2. Linker sagt:

    Bei Beschwerde gegen Bürgergeld gleich nochmal 10% abziehen für ein Jahr, dann ist bald Schluss mit sozialer Hängematte. Wohlgemerkt, Bürgergeldler können arbeiten, wer das nicht kann hat ein Anrecht auf Sozialhilfe. Das reicht.

    • Machs Märchenbuch zu. sagt:

      1. Gegen einen falschen Bescheid Einspruch oder Klage einzureichen, gehört zur Rechtsstaatlichkeit. Wenn du das ablehnen möchtest, dann bitte überall. Beim Falschparken, beim Steuerbescheid, bei Ordnungswidrigkeiten, überall. Das wird bestimmt alles besser machen.
      2. Was gekürzt werden kann und was angemessen ist, legen immer noch Gerichte und die Verfassung fest. Aber Menschen wie du, die wahrscheinlich Rechtsstaatlichkeit, Gerichte und Verfassung ablehnen – also Menschen, denen alles egal ist (AfD-Wähler) – interessiert das sicher wenig.
      3. Menschen, die erwerbsfähig sind, haben Kinder, die betreut werden müssen; manche sind in Maßnahmen, haben Angehörige, die gepflegt werden müssen, oder sind selbst arbeitsunfähig erkrankt.

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