16 Häuser in der Triftstraße mit Graffiti beschmiert

13 Antworten

  1. Rot sagt:

    und wo ist da die Coronapolizei ???

  2. aka electric sagt:

    Aktionskunst *hust*
    Gefällt mir.

  3. Omikron von Omikronia sagt:

    Wahnsinn, Hauswände wurden auch noch geschaffen.

  4. Freie Kunst sagt:

    Die Bilder sehen aber lustig aus.
    Muß man mal sagen.

  5. *Feigling* sagt:

    Ein Pennerkommentar von einem Penner. Mitläuferassis wie du sind zuu feige, um sich im wahren Leben zu behaupten oder die wirklichen Probleme im Leben zu lösen und müssen ihren Ärger über ihre eigene Unfhigkeit diesbezüglich auf diese Art und Weise artikulieren. Mach Kickboxen oder tritt Mülltonnen um.

    • Bubbles sagt:

      Wen meinen Sie und mit welchen Maß messen Sie?
      „Mitläuferassis wie du sind zuu feige, um sich im wahren Leben zu behaupten oder die wirklichen Probleme im Leben zu lösen und müssen ihren Ärger über ihre eigene Unfhigkeit diesbezüglich auf diese Art und Weise artikulieren“
      Kommentierten Sie hier im Internet!
      „Mach Kickboxen oder tritt Mülltonnen um.“
      Auch Sie:“..um sich im wahren Leben zu behaupten oder die wirklichen Probleme im Leben zu lösen..°

      • *Feigling* sagt:

        Keine Ahnung ob meine Ferninterpretation hier zutrifft. Ich kann gut verstehen, in Halle frustriert zu sein. Das ist nicht schwer. Aber wenn jeder seine Frustration in öffentlichen Sachbeschädigungen mit bleibenden Schäden (Grafittis bleiben länger an Wänden oder? Müll kann man einsammeln und dann ist er weg.) auslebt, dann wird Halle bald nur noch Ghetto sein.

    • Freie Kunst sagt:

      @Feigling
      Ich finde nun mal den Rundkopf und vor allem den Vierkantschädel gut.
      Das ist Geschmackssache.
      Das ist vielleicht schon Kunst, die Protest ausdrücken soll aber das ist bestimmt eine Etage zu hoch für dich.

      • nachgefragt sagt:

        „Ich finde nun mal den Rundkopf und vor allem den Vierkantschädel gut.“

        An deinem Auto oder Haus wäre das aber dann ganz anders, stimmt’s?

  6. ZiegenPeter sagt:

    Da muss man sich eigentlich nicht wundern.. In einer Stadt wo solche schmierfinken hoffiert werden.. Und sogar offiziell ganze Stadtteile beschmieren dürfen.

  7. 🙈 sagt:

    Graffiti???? Eher Schmiererei

  8. POM Bär sagt:

    Die Polizei, Dein Freund und Nichthelfer.. sitzen meistens gelangweilt in ihren Kleinbussen auf dem Markt .. seit Jahren keinerlei spürbare Erfolge gegen Fahrraddiebstähle und illegale Sprüher ..

    • Alt-Dölauer sagt:

      Stimmt leider. So ist Halle im Städteranking oft hinten wegen der schlechten Kriminalitätsstatistik. Hier wird zu wenig gemacht und zu wenig durchgegriffen. Betrifft sowohl Polizei als auch Justiz und Ordnungsamt.

  9. So sagt:

    Die sprüher kommen immer wieder davon

  10. Hanik sagt:

    Jagt sie uns dann ab in den Knast und schrubben lassen

  11. Ronda sagt:

    BESCHMIERER ERWISCHT

    Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dazu kommt oft auch noch ein verbotswidriges Betreten des Geländes, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt.
    Am Sonnabend gegen 23.30 Uhr beschmierten ein junger Mann und eine junge Frau den Terror-Anschlagsort in der Ludwig-Wucherer-Straße mit rötlicher Farbe und versuchten selbstgebastelte Plakate anzubringen. Dabei wurden sie durch einen Bewohner erwischt und zur Rede gestellt. Einer der Täter, ein junger Mann, rannte sofort weg und die junge Frau – Brillenträgerin – wollte ihm mit ihrem Fahrrad folgen. Bei ihrem Fluchtversuch ließ sie ihr Fahrrad fallen. Am Fahrrad befand sich eine Tasche mit Utensilien, die beide Täter für ihre Straftat benutzt hatten. Die Schmierereien wurden heute beseitigt. Die Polizei dokumentierte den Tatort, nahm das Fahrrad zur Beweissicherung mit und nahm die Personenbeschreibung auf. Strafanzeige wurde gestellt. Welche Strafen drohen einem erwachsenen Sprayer? Bei Sachbeschädigung lautet die Mindeststrafe auf eine Geldstrafe von 5 Euro, während im Höchstmaß eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren droht. Sind religiöse Gegenstände betroffen oder Grabmäler, öffentliche Denkmäler, Naturdenkmäler, Gegenstände der Kunst, der Wissenschaft oder des Gewerbes, welche in öffentlichen Sammlungen aufbewahrt werden oder öffentlich aufgestellt sind oder Gegenstände, die zum öffentlichen Nutzen oder zur Verschönerung öffentlicher Wege, Plätze oder Anlagen dienen, ist gar eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren möglich.
    Die Bewohner um die Tatorte des antisemitischen Nazi-Terroranschlag von Halle in der Ludwig-Wucherer-Straße und der jüdischen Gemeinde – viele dieser Menschen sind immer noch tief traumatisiert – sind seit dieser Zeit sehr aufmerksam geworden. Schmierfinken sollten sich genau überlegen, ob sie in dieser Gegend ihre Straftaten begehen wollen und damit Betroffenen weiter verantwortungslos gesundheitlichen Schaden zufügen.