17 misslungene “Schock-Anrufe” in der Region

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  1. Wintersonne sagt:

    Es kann ja auch sein, dass nicht so ein gutes Verhältnis zu den Angehörigen besteht und man nicht gleich nachfragen kann, dann wäre es möglich :

    Die Festsetzung der Sicherheitsleistung erfolgt nach Antragstellung. Das passiert nicht auf der Straße und sehen sie auf die Uhrzeit , die Behörden vergeben Termine !

    Eine Kaution oder Bürgschaft ist ein mögliches Mittel, um Untersuchungshaft zu vermeiden.
    Allerdings wird dann hier eine zu erwartender Freiheitsstrafe unter fünf Jahren liegen , dann ist eine Kautionsstellung überhaupt möglich. Falls eine solche Situation besteht und eine Person einer Straftat beschuldigt wird, dann hat diese Person das Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers .

    Daher der Hinweis zur Aufforderung der Hinzuziehung eines Verteidigers !

    Die rufen nie wieder an !!!!

    • Umgeschaut sagt:

      Kautionsstellung ist kein Bestandteil der StPO. Es handelt sich immer um eine Sicherheitsleistung, meistens für nicht iin D wohnhafte Bürger.

    • 10010110 sagt:

      Wenn ein „nicht so gutes Verhältnis zu den Angehörigen“ besteht, warum sollte die Person sich dann überhaupt bemüßigt fühlen, sie mit Geld zu unterstützen?

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