23 weitere Ukraine-Flüchtlinge in Halle registriert – ab Juni müssen Anträge für die Weiterbezahlung beim Sozialamt gestellt werden

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Keine Antworten

  1. Ist das J jetzt auch verboten? sagt:

    … ab Uni… also.

  2. BR sagt:

    Jeden Tag fast derselbe Wortlaut zum Thema 🤮🤮

  3. Naja... sagt:

    Die Überschrift und der weitere Inhalt ist irritierend. Wenn das Jobcenter ab 1.6. zuständig sein soll, dann macht es wenig Sinn, sich an das Sozialamt zu wenden…

    • Sinnige macht sagt:

      Hoffentlich geht deine Irritation bald weg. Wir haben schon den 4. Mai!

      • Naja... sagt:

        Ich weiß, wer zuständig ist. Das kann man überall klarer nachlesen als hier. Im Übrigen ist damit auch eine Anmeldung bei einer Krankenkasse verbunden, also nicht ganz trivial. Und für die Bedürftigen nützt es nichts, wenn sie erst im Juni losrennen.

  4. Robert sagt:

    Nur gut, dass ich nicht in einer Behörde arbeite. Sie haben jetzt noch viel viel mehr zu tun wie 2015.
    Überstunden werden sich wohl nicht vermeiden lassen, wenn Deutschland die Ukrainer nicht im dunkeln stehen lassen will.