250.000 Euro Fördermittel für Imker in Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt gibt es immer mehr Imker und Bienenvölker, für die Natur und Pflanzenentwicklung wichtig. Aktuell gibt es 2.814 Imker mit 23.390 Bienenvölkern. Im Jahr 2016 waren es erst 2.178 Imker mit insgesamt 17.664 Bienenvölkern.
Damit sich noch mehr Sachsen-Anhalter der Bienenzucht hinwenden, stehen auch in diesem Jahr wieder 250.000 Euro Fördermittel der europäischen Union bereit.
Das Geld ist unter anderem für Schulungen, die Analyse von Honig und Bienenwachs sowie den Erwerb von Königinnen gedacht. Neu-Imker können in den ersten fünf Jahren der Bienenhaltung für bis zu fünf Bienenvölker Förderanträge stellen. Beim Zukauf von Geräten und Ausrüstungsgegenständen gewährt Sachsen-Anhalt mit 80 Prozent bundesweit die höchste Förderquote.
Antragsberechtigte sind der Imkerverband Sachsen-Anhalt e. V., Imkervereine sowie Einzelimkerinnen und -imker, die ihren Sitz in Sachsen-Anhalt haben und ihre Bienen in Sachsen-Anhalt betreuen.
Die Anträge sind beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Mitte in 38820 Halberstadt, Große Ringstraße 52 einzureichen.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert: „Die Bienenförderung ist ein Riesenerfolg. Deshalb habe ich die Mittel aufgestockt. Im Doppelhaushalt 2020/2021 werden jährlich 250.000 Euro statt bisher 176.000 Euro für Imkereiausstattung und Bienenvölker zur Verfügung stehen. Ganz besonders freue ich mich darüber, dass sich immer mehr junge Menschen für die Imkerei interessieren und dem Imkerverband beigetreten sind. Inzwischen sinkt dort das Durchschnittsalter wieder: von 63,3 Jahren in 2011 auf aktuell 59 Jahre.“
„Unsere Anstrengungen werden nicht nachlassen. Für optimale Bestäubungsleistungen benötigen wir zwei bis vier Bienenvölker je Quadratkilometer. Im Moment haben wir eine Bienendichte von etwa 1,14 Völkern je Quadratkilometer“, ergänzte die Ministerin.
Hintergrund:
In Sachsen-Anhalt erfolgt die Förderung der Neu-Imker, Bestandsimkerinnen, Imkervereine und des Imkerverbandes nach der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Erzeugungs- und Vermarktungsbedingungen für Bienenzuchterzeugnisse (Richtlinie Bienenzuchtsektor)“. Unterstützt werden unter anderem
Imkervereine und der Imkerverband:
- Für Schulungsmaßnahmen der Neuimkerinnen, Bestandsimker und der Bienensachverständigen
- für investive Maßnahmen des Imkerverbandes und der Lehrbienenstände (Geräte und Ausstattungsgegenstände)
Imkerinnen und Imker
- für investive Maßnahmen (Geräte und Ausstattungsgegenstände zur Nutzung für die Imkerei 1.260 Euro pro Jahr)
- für Maßnahmen der Wiederauffüllung des Bienenbestandes (Kauf von Bienenvölkern und Königinnen)
- für Honiguntersuchung, und seit dem 01.08.2016 auch für Wachsuntersuchung
Für das Imkereijahr 2019/2020 erhielten 190 Imkerinnen Zuwendungsbescheide. Die letzten Auszahlungen erfolgen im September 2020.
An gemeinsamen praxisorientierten Forschungsprojekten der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen beim Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf beteiligt sich Sachsen-Anhalt jährlich mit 104.000 Euro.
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