33 Fälle: Arbeitgeber aus Halle wegen Schwarzarbeit zu Bewährungsstrafe verurteilt

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  1. Emmi sagt:

    Und für den hohen Schaden nur Bewährung? Ist für mich unverständlich für 33 Fälle.

    • Adler sagt:

      ich gebe Dir Recht, dieses Urteil ist ein Witz. Was geht nur in den Köpfen der Richter vor.

    • T sagt:

      wirklich ein Witz dieses Urteil

    • Stichwort sagt:

      Schadenersatz

      schon mal gehört ?

    • Fred sagt:

      Er muß doch Gelegenheit haben, den Schaden abzuzahlen. Der wird ihm nämlich nicht erlassen…

    • MS sagt:

      Und ich wette: Der Betrieb ist insolvent, die Summe kann nicht eingetrieben werden. Dazu kommt ja auch noch die Steuerhinterziehung der Lohnsteuern. Und die lange Verfahrensdauer ist auch ein mieser Witz, sorry.

    • Kerkermeister sagt:

      Vielleicht hat er den Schaden beglichen, was als tätige Reue gedeutet werden kann.

      Schade für mich

  2. Jim Knopf sagt:

    Alter Genosse .

  3. Robert sagt:

    Ist doch ein gerechtes Urteil., wie wir es in Deutschland gewohnt sind.
    Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen.
    Das hat ja auch vor kurzen eine Staatsanwältin bestätigt.

  4. Javier Milei sagt:

    1,1 Millionen Euro Lohn und die „Sozial“versicherungen wollen 450.000 davon rauben.

    Kein Wunder, dass Schwarzarbeit so beliebt ist. „Sozial“versicherungsbeiträge auf 10% senken, Lohnsteuer auch und niemand arbeitet mehr schwarz.

  5. bin_gespannt sagt:

    Für alle die dieses Urteil zu gering finden.

    Welche Strafe sollte verhängt werden wenn jemand überfallen wird, oder körperlich angegriffen und verletzt wird? Diese Täter müssten ja mindestens 5 Jahre bei euch bekommen.

    Dabei sind die Urteile für diese Straftaten deutlich milder.

    • Alles 1 sagt:

      Kommt darauf an, welche Straftatbestände dabei erfüllt werden. §266a StGB wird es wohl nicht sein.

      • bin_gespannt sagt:

        Gut, die anderen vom gefährlichen Raubüberfall mit Waffen bekommen 1 oder 2 Jahre Bewährung.

        War halt kein §266a erfüllt.

        • Übmanoch sagt:

          Unwahrscheinlich, wo doch die Mindeststrafe schon 3 Jahre Freiheitsstrafe lautet, wenn der gefährliche Räuber nur eine Waffe dabei hat.

          • bin_gespannt sagt:

            Auch nach Jugendstrafrecht?

            • Übmanoch sagt:

              Das wird bei 47-Jährigen nur sehr, sehr selten angewendet.

              • bin_gespannt sagt:

                Darum geht es nicht.

                Auch nicht um Schwarzarbeit.

                Ich hatte von anderen Delikten und anderen Personen geschrieben.

                Möchtest du nochmal?

              • Übmanoch sagt:

                Du schreibst von etwas völlig anderem. Soweit ist das klar. Du kannst aber auch gern zum Thema zum schreiben. Bis dahin!

              • bin_gespannt sagt:

                Warum Antwortest du dann auf was völlig anderes?

                Mine Frage war dir ja vom ersten Kommentar an bekannt!

                Nun weißt du nicht weiter und windest dich raus.

                Wie lustig. 🙂 🙂 🙂

              • Thema: sagt:

                „Arbeitgeber aus Halle wegen Schwarzarbeit zu Bewährungsstrafe verurteilt“

              • bin_gespannt sagt:

                Ach wieder so viele Kommentare von dir, obwohl du gar nicht verstanden hast was das Thema ist. 🙂 🙂 🙂

                Genau das ist das Problem, sowas ist einfach zu dumm, und wird schnell langweilig.

              • gähn sagt:

                Du wurdest erneut bloßgestellt, nun bleibt dir nur noch pöbeln und trollen. Wie immer.

              • bin_gespannt sagt:

                Von wem?

      • Torsten sagt:

        Ihr müsst Euch mal den Müll anhören, den Ihr hier vom Stapel lasst.

    • Robert sagt:

      Fünf Jahre ist gut. Dann sind für fünf Jahre die Straßen sicherer.

  6. Torsten sagt:

    Und vor wem bitte schön wären die Straßen dann sicher?