40 neue Einfamilienhäuser in Nietleben
Baugebiete für Einfamilienhäuser in Halle sind knapp. Einige wurden in den vergangenen Jahren erschlossen, so in Büschdorf, Heide-Süd und auf dem alten Kasernengelände in Halle-Lettin.
Nun kommt in Halle-Nietleben ein weiteres Wohngebiet hinzu. Die Firma F.K. Horn, die derzeit unter anderem in der Hafenstraße baut und dort den alten Speicher saniert hat, hat im vergangenen Jahr das Gelände des alten Zementwerks erworben. Wie ein Vertreter des Investors im Rahmen einer Bürgerversammlung sagte, wollte man auf dem 30.200 Quadratmeter großen Gebiet Platz für 40 Grundstücke schaffen. Entstehen sollen hier Ein- und Zweifamilienhäuser. Die Zufahrt soll aus der Bennstedter Straße heraus erfolgen. Über Granau solle eine Fußwegeverbindung zur Straßenbahnhaltestelle entstehen. Zudem sei eine neue Trinkwasserleitung geplant. Dadurch könnte die letzte Asbest-Wasserleitung im Netz verschwinden. Derzeit werde der Bebauungsplan aufgestellt.
Einige Entwürfe lieferte die Firma Horn, die ihren Sitz in Kaiserslautern hat und eine Zweigniederlassung in Schkopau besitzt, gleich mit. Doch auf das Wohlwollen der Anwohner stieß die Firma nicht. Anwohnerin Monika Hegewald sagte, „diese Kisten passen nicht in unser ländliches Gebiet.“
Grafik: Stadt Halle. Das Baugebiet befindet sich zwischen Bennstedter Straße und Granau, die abzureißende Halle des Zementwerks hat die Hausnummer 2a.
In Halle werden nur noch Häuser im Stil von Notquartieren gebaut. Mehr ist einfach nciht drin.
Ich finde Sie sollten die Gestaltung, dem Bauherrn überlassen. Wenn die ehrenwerte Firma F./A. Horn so genannte „Kisten“ in die ländliche Landschaft stellen möchte ist das deren Sache. Es finden sich in Windeseile Interessenten die dort kaufen und einziehen.
Es ist eben nicht nur deren Sache, denn nicht nur die Besitzer der Häuser müssen mit dem Anblick leben, sondern auch deren Nachbarn. Ich finde es daher berechtigt, dass diese in gewissem Rahmen ein Wörtchen mitzureden haben.
Wenn die Firma Horn auch solche „Kisten“ wie sie am Wasserturm stehen baut, dann gehört das tatsächlich verboten. Eine schlimmere Verschandelung ist wohl kaum möglich. Auf ein Haus gehört immer noch ein anständiges Satteldach.
Auf ein Haus gehört ein strohgedecktes Dach mit meterdicken Lehmwänden gewonnen in den Lieskauer Tonlöcher.
Euer Bundesland möchte aber nicht über Gestaltung reden. Verschiedene Regierungen aus Baumarktgängern haben die Möglichkeiten der Regelung von Gestaltung fast gänzlich aus der Landesbauordnung entfernt. Das hieß damals Investitionserleichterungsgesetz.
Hauptsache es wird gebaut, der Bauherr ist nicht mit Gestaltungsansprüchen zu knechten.
Na Bolle, dann mach dich mal kundig: Bauhaus (und da meine ich nicht den Baumarkt).