500 Euro abgehoben: Fahndung nach EC-Karten-Dieben
Das Polizeirevier Halle (Saale) ermittelt gegen eine unbekannte weibliche und eine unbekannte männliche Person nach einem Diebstahl und Computerbetruges.
Die unbekannte Täterin ist verdächtig dem Geschädigten am 19.06.2020, in der Zeit zwischen 19:45 Uhr und 22:00 Uhr, unteranderem seine Geldbörse mit der darin befindlichen EC-Karte entwendet zu haben. Anschließend hob die unbekannte Tatverdächtigte mit einem weiteren unbekannten Täter 500 € vom Konto des Geschädigten, an einem EC-Geldautomaten im Bereich Leipziger Straße in Halle (Saale), ab.
Die Einzelbilder der Videoüberwachung der Bankfiliale wurden gesichert. Das Amtsgericht Halle (Saale) hat nun die Veröffentlichung der Fotos der Überwachungskamera per Beschluss angeordnet.
Die Polizei sucht nach Personen, die Angaben zur Identität und/ oder dem Aufenthaltsort der unbekannten Täter machen können. Diese werden gebeten, sich unter (0345) 224 2000 bei der Polizei in Halle (Saale) zu melden.
Was für eine Koryphäe. Es herrscht schon Maskenpflicht und die Deppen von Krimmenellen bekommen es nicht gebacken sich den Mist zunutze zu machen.
Herrlich… Das hat mit die Mittagspause versüßt.
Das ist eben typisches Gaunerverhalten. Hauptsache nicht an Recht und Ordnung halten (z.B. Maskenpflicht), selbst wenn man sich selbst damit schadet.
im Juni gab es keine “ Maskenpflicht „
Wie kann man Geld mit einer gestohlenen Karte abheben? Ich verstehe es nicht. Warum wird nicht als Hilfe der Lesenden mitgeteilt, ob der PIN mit im Portemonnaie war oder ob ausgespäht wurde? Wie konnte das passieren? Was können alle potentiell bestohlenen anders machen? Sorry, aber ohne diese Information nützt das alles nichts.
Es wird irgendwie NIE darauf eingegangen, dass die Täter Geld nur mit PIN abheben können, sie sich also der PIN habhaft werden konnten. Warum spricht man nie sowas an ? Die Sache ist doch eindeutig. Wer seine PIN mit Karte zusammen aufbewahrt, der handelt grob fahrlässig und hat auch keinen Ersatz zu fordern.
Ich stimme Dir voll und ganz zu!!!
Musst du auch nicht verstehen. Wichtig ist es ,dass die Täter es wissen.
Wieder Jemand die PIN in der Geldbörse oder auf der Karte notiert. Noch einfacher kann man es den Gaunern nicht machen !
Sind die Leute zu blöd sich 4 Ziffern zu merken oder warum?
4 mal die eins……ich weiss aber nicht, in welcher Reihenfolge. 😜
Erst mal richtig lesen und dann kommentieren.Hier steht auch was von Computerbetrug.Die Karte kann auch ausgelesen werden.Das mit der Maske ist bei den Typen ganz normal und z.B.in Neust.gang und gebe.
Bitte lies den letzten Satz!
„Die missbräuchliche Benutzung der vom Berechtigten mitsamt der Geheimnummer erlangten Bankkarte durch den Täter bei Abhebungen am Geldautomaten entspricht nicht einem Betrug am Bankschalter. Dies ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn es bei dem fiktiven Prüfvorgang eines Bankmitarbeiters um dieselben Aspekte ginge, die auch der Geldautomat abarbeitet (vgl. Senat, Beschluss vom 21. November 2001 – 2 StR 260/01, BGHSt 47, 160, 163; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Januar 1998 – 2 Ss 437/97 – 123/97 II, NStZ-RR 1998, 137; OLG Koblenz, Urteil vom 2. Februar 2015 – 2 OLG 3 Ss 170/14). Für den Automaten sind Identität und Berechtigung des Abhebenden mit der Eingabe der echten Bankkarte und der zugehörigen Geheimnummer hinreichend festgestellt.Unbefugt im Sinne des § 263a Abs. 1 StGB handelt danach nur derjenige, der manipulierte oder kopierte Daten verwendet. Nach der Rechtsprechung soll allerdings auch derjenige einen Computerbetrug begehen, der sich durch Diebstahl oder Nötigung die für den Abhebungsvorgang erforderliche Datenkenntnis und Kartenverwendungsmöglichkeit verschafft hat.
Schickt die zurück in ihre Heimat, schutz suchen die hier nicht nur das Geld anderer Leute, abschieben sofort
Weißt du mehr über deren Nationalität, dass du hier guten Gewissens solche Aussagen bringen kannst?
Sehhilfe ???
@10010110:
Der Kommentator „Herr“ sah natürlich das der Mann eine Mütze aus New York trägt; Klarer Fall: Ein Ami