75 Jahre Grundgesetz

Am heutigen 23. Mai 2024 feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschlands seinen 75. Geburtstag. Am 1. September 1948 traten in Bonn 65 Frauen und Männer zum „Parlamentarischen Rat“ zusammen: Sie waren die Gründungsväter und -mütter des Grundgesetzes, die nicht nur parteipolitische Grenzen überwinden, sondern auch die richtigen Lehren aus der gescheiterten Weimarer Republik und der Schreckensherrschaft des Nationalsozialismus ziehen mussten. Der Parlamentarische Rat beschloss am 8. Mai 1949 das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Bonn feierlich verkündet und unterzeichnet wurde: Damit war die Bundesrepublik Deutschland gegründet.
Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff die Verfassung als großartige Erfolgsgeschichte: „Das Grundgesetz ist das Fundament unserer Demokratie und unseres Zusammenlebens. Es hat unser demokratisches Selbstverständnis geprägt.“
Diese Erfolgsgeschichte sei aber zugleich auch eine Verpflichtung. Haseloff: „Wir halten unsere freiheitliche Ordnung für selbstverständlich. Aber unsere Demokratie ist kein Selbstläufer. Deshalb sind demokratisches Engagement und Wachsamkeit wichtig. Unser Grundgesetz ist nicht statisch, sondern dynamisch zu interpretieren. Eine demokratische Verfassung muss mit Leben erfüllt werden. Dieser Aufgabe müssen wir uns immer wieder neu stellen. Auch und gerade heute.“
Anlässlich des Jubiläums betont Sachsen-Anhalts Ministerin für Justiz und Verbraucherschutz, Franziska Weidinger, die essenzielle Bedeutung der Verfassung:
„Das Grundgesetz ist das Fundament unserer Demokratie und verkörpert die Prinzipien der Menschenwürde, der Freiheit und der Gleichheit, die wir täglich leben. Die Verfassung garantiert die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger und bildet die Grundlage für ein gerechtes und demokratisches Miteinander. Unser Grundgesetz hat sich auch in schwierigen Zeiten bewährt und ist eine besondere Errungenschaft. In Zeiten zunehmender gesellschaftlicher Herausforderungen und Veränderungen ist es von entscheidender Bedeutung, an den Grundwerten der Verfassung festzuhalten und diese auch zu verteidigen. Wir dürfen nicht vergessen, dass die Errungenschaften unseres freien und demokratischen Rechtsstaats nicht selbstverständlich sind. In einer Zeit, in der demokratische Werte weltweit unter Druck stehen, ist es umso wichtiger, dass wir uns auf die Bedeutung unseres Grundgesetzes besinnen.“
Ministerin Weidinger rief die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, aktiv für die Werte des Grundgesetzes einzustehen. „Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht nur auf dem Papier besteht, sondern auch in unserem täglichen Handeln gelebt wird. Es liegt an uns, die Grundsätze des Grundgesetzes zu achten und zu schützen. Hierzu gehört auch, dass wir uns gegen jegliche Form von Diskriminierung, Hass und Extremismus stellen und uns für eine offene, pluralistische Gesellschaft einsetzen. Nur wenn wir gemeinsam an einem Strang ziehen und respektvoll miteinander umgehen, können wir die Herausforderungen unserer Zeit bewältigen und eine lebendige Demokratie aufrechterhalten.“
Anlässlich des 75. Geburtstages des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland geht die Ministerin auch auf ein aktuell viel diskutiertes Grundrecht ein, die Meinungsfreiheit, welche im Artikel 5 des Grundgesetzes verankert ist. „Es ist ein hohes Gut, dass in unserem Land jede Bürgerin und jeder Bürger das Recht hat, seine Meinung in Wort, Bild und Schrift frei zu äußern. Die Meinungsfreiheit ist elementar für gesellschaftliche Diskussionen und das Ringen um Entscheidungen. Allerdings verschwimmen zunehmend die Grenzen zur Strafbarkeit, zudem sind Fake News allgegenwärtig. Die Lauten sind meist nicht die Mehrheit, sondern in der Minderheit. Für mich ist es nicht hinnehmbar, dass Menschen wegen ihrer Standpunkte bedroht, beleidigt und angegriffen werden. Der Schutz unserer Grundwerte ist deshalb zentraler Punkt der Arbeit der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt“, sagte Justizministerin Weidinger.
Dazu erklärt Bildungsministerin Eva Feußner:
„Das Grundgesetz bildet noch immer das Fundament unserer Gesellschaft und verkörpert die Werte und Prinzipien, auf denen unsere Nation aufgebaut ist. Das Jubiläum ist ein Grund zum Feiern, aber auch zum Innehalten und Nachdenken.
In den vergangenen 75 Jahren hat sich das Grundgesetz als lebendiges Dokument erwiesen, das sich den sich wandelnden Zeiten angepasst hat, aber den Kern unserer demokratischen Prinzipien bewahrt. Es garantiert die Würde jeder und jedes Einzelnen, schützt die Meinungsfreiheit und sichert die Rechte und Freiheiten aller Bürgerinnen und Bürger.
Doch während wir den besonderen Jahrestag feierlich begehen, dürfen wir nicht vergessen, dass wir auch weiterhin die Verantwortung tragen, diese Werte zu verteidigen und zu schützen. In einer Welt, die mit Herausforderungen wie zunehmendem Populismus konfrontiert ist, müssen wir wachsam bleiben und uns aktiv für eine gerechte Gesellschaft einsetzen, die auf den im Grundgesetz festgeschriebenen Grundrechten, Werten und Prinzipien fußt.
Gerade in dieser Verantwortung spielen Schulen eine herausragende Rolle. Sie sind die Keimzellen unserer Gesellschaft, in denen junge Menschen nicht nur Wissen erlangen, sondern auch zu mündigen Bürgerinnen und Bürgern heranwachsen. Schulen lehren nicht nur Fakten, sondern auch die Werte des Grundgesetzes: Toleranz, Respekt und das Verständnis für die Rechte und Freiheiten jeder und jedes Einzelnen. Sie sind somit unverzichtbar für die Bewahrung und Weitergabe unserer demokratischen Traditionen.“
„Die Koalitionsfreiheit ist ein zentrales Element unserer Demokratie und sichert den Gewerkschaften die notwendige Handlungsfreiheit, um faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entgelte zu erkämpfen“, betont Thorsten Gröger, IG Metall-Bezirksleiter. „Das Grundgesetz hat es uns ermöglicht, in den vergangenen 75 Jahren wesentliche Fortschritte für die Beschäftigten zu erzielen und so für ein Mehr an sozialer Gerechtigkeit zu sorgen.“
Tarifverträge auf Augenhöhe setzen den Arbeitskampf voraus. Das Streikrecht ist eine unerlässliche Institution der Tarifautonomie und das fundamentale Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, ihre Interessen wirkungsvoll vertreten zu können. „Wird in Deutschland von Seiten der Arbeitgeber und einzelner Parteien immer wieder der Ruf laut, das Streikrecht müsse reformiert und eingeschränkt werden, kann es nur eine Antwort darauf geben: Finger weg vom Streikrecht! Eine Einschränkung des Streikrechts ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar“, stellt Gröger klar.
Streiks sind nicht nur ein rechtlich zulässiges, sondern explizit auch durch das Grundgesetz geschütztes Mittel im Arbeitskampf. Der Druck, der durch Streiks auf die Unternehmen wirkt, ist eines der wirksamsten Mittel der Beschäftigten, um für ihre Interessen zu kämpfen. „Es handelt sich um ein Grundrecht ohne Ausnahmen. Wer das Streikrecht aushöhlen will, der will Arbeitnehmerrechte nach Schweizer Käse-Schablone“, führt der Metaller aus.
Zum 75. Geburtstag des Grundgesetzes ruft die IG Metall alle politischen Akteure und die gesamte Gesellschaft auf, die demokratischen Grundrechte und insbesondere die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verteidigen. Die Sicherung dieser Rechte ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch eine Voraussetzung für sozialen Frieden und wirtschaftlichen Fortschritt. „Unser Grundgesetz ist ein bärenstarkes Fundament der Demokratie und des sozialen Zusammenhalts. Gemeinsam müssen wir allesamt dafür sorgen, dass dies auch in Zukunft so bleibt. Gerade, wenn einzelne Akteure zentrale Grundrechte angreifen und in Frage stellen wollen!“, appelliert Gröger.
Kann man das Grundgesetz genau wie die Schengen- und Dublinverträge auch aussetzen? Also, wenn man ein freundliches Gesicht macht.
Selbstverständlich nicht, und für die Einschränkung einzelner Artikel gibt es strenge Regeln.
Ist grundsätzlich nicht unsere Verfassung. Vielleicht kann das Zukunftszentrum sich ja für eine gesamtdeutsche Verfassung einsetzen.
Schade eigentlich. Ich habe auch nie persönlich für die Annahme gestimmt, bekenne mich aber trotzdem zum Grundgesetz. Verbesserungen sind prinzipiell möglich, dafür kann man sich demokratisch einsetzen.
Außer Steuer zahlen ,darf der Bürger gar nichts.
Bist du schon in Russland? Glückwunsch. Und gleich erkannt, was Phase ist.
Soweit also zur Theorie.
In der Praxis konnte man speziell in der Corona-Zeit sehen, dass Papier geduldig ist.
Musste nicht das GG vom großen Bruder USA abgesegnet werden ? Also meine Großeltern hatten keinen Einfluss oder Mitbestimmung bei der Gründung des GG gehabt.